Am 2. Dezember 2022 hat sich der Bundestag in der ersten Lesung mit den von den Regierungsfraktionen eingebrachten Gesetzentwürfen • zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme sowie • zur Einführung einer Strompreisbremse beschäftigt. Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) hatte sich zuvor massiv beim Bundeslandwirtschafts- und beim Bundeswirtschaftsministerium dafür eingesetzt, dass alle Betriebe vollumfänglich von den Beihilfen profitieren können.
Produzenten landwirtschaftlicher Primärerzeugnisse - explizit auch Obstbaubetriebe - mit mehr als 30.000 kWh historischem Stromverbrauch pro Jahr, erhalten demnach ein auf 13 ct/kWh (zzgl. Netzentgelten, Steuern, Abgaben und Umlagen) gedeckeltes Kontingent in Höhe von 70 % ihres historischen Netzbezuges. Die Beihilfe soll gemäß dem befristeten EU-Beihilferahmen TCF (Temporary Crisis Framework) allerdings bei 250.000 Euro gedeckelt werden. Für Großverbraucher sind unter bestimmten Voraussetzungen aber auch höhere Beihilfen zu erwarten.
Abhängig von der Laufzeit des bisherigen Stromtarifs eines jeden Betriebes, würde das geplante Gesetz für den Obstbau eine echte und spürbare Entlastung bedeuten, insbesondere bei den explosionsartig gestiegenen Kosten für die Lagerung von Äpfeln.
Was Sorgfaltspflichten und Menschenrechte künftig zur Handelsnorm machen soll, könnte entscheidend abgeschwächt werden. „Das müssen wir als engagierte Zivilgesellschaft gemeinsam verhindern“, wie Fairtrade kürzlich verkündete.
Kürzlich hat die neue EU-Kommission ihre Vision für Landwirtschaft und Ernährung vorgestellt, einen ehrgeizigen Fahrplan für die europäische Landwirtschaft und Ernährung der Zukunft.
Die ersten Bundesländer haben mit der Bewilligung der Frosthilfen im Obst- und Weinbau begonnen. Damit erhalten die Betriebe finanzielle Unterstützung, die im Frühjahr 2024 infolge von Spätfrösten Einbußen erlitten haben.
Der Rat hat dem entsprechenden Vorschlag der EU-Kommission kürzlich zugestimmt. Konkret sollen die Gelder Folgen von Klima- und Wetterextremen in der Landwirtschaft abfedern.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert Projektideen für das landwirtschaftliche Wassermanagement entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Bewerbungen nimmt die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) bis zum 29. April 2025, 12:00 Uhr, an.
Ab dem 1. März 2025 beginnt die zweite Förderaktion der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) zu ausgewählten Präventionsprodukten. Bezuschusst wird dann der Kauf von Sonnen- und Hitzeschutzprodukten sowie Kühlkleidung.
Im Jahr 2024 wurden in Deutschland auf einer Anbaufläche von 9 200 ha rund 37.000 t Strauchbeeren geerntet. Auch wenn die Anbaufläche damit gegenüber dem Vorjahr nur um 1 % abgenommen hat, ging die Erntemenge trotzdem um 10,6 % zurück.
Am 1. April 2025 tritt der revidierte Leitfaden QS-GAP Erzeugung Obst, Gemüse, Kartoffeln in Kraft. In einem kostenlosen Live-Online-Seminar der QS-Akademie erfahren Obst-, Gemüse- und Kartoffelerzeuger sowie Bündler im QS-System was sich im QS-GAP Leitfaden gegenüber der aktuellen Version geändert hat.
Chinas Ausstellerpräsenz auf der Messe FRUIT LOGISTICA ist in diesem Jahr um ein Drittel gestiegen. Das Land ist weltweit nach den USA der zweigrößte Importeur von Frischfrucht und Nüssen und immer auf der Suche nach Handelspartnern.
Als stufenübergreifendes Prüfsystem für frische Lebensmittel sowie als zentrale Branchenplattform bietet QS mit dem Nachhaltigkeitsstandard Freiwillige QS-Inspektion Nachhaltigkeit (FIN) einen einheitlichen und benutzerfreundlichen Lösungsansatz für die gesamte Wertschöpfungskette von Obst, Gemüse und Kartoffeln.
Viele von Ihnen kennen die Studie des Thünen-Instituts für Betriebswirtschaft zu den Chancen und Risiken des Obst- und Gemüsebaus in Deutschland aus dem vergangenen Jahr bereits aus Berichten, Vorträgen und Diskussionsrunden.