Am 2. Dezember 2022 hat sich der Bundestag in der ersten Lesung mit den von den Regierungsfraktionen eingebrachten Gesetzentwürfen • zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme sowie • zur Einführung einer Strompreisbremse beschäftigt. Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) hatte sich zuvor massiv beim Bundeslandwirtschafts- und beim Bundeswirtschaftsministerium dafür eingesetzt, dass alle Betriebe vollumfänglich von den Beihilfen profitieren können.
Produzenten landwirtschaftlicher Primärerzeugnisse - explizit auch Obstbaubetriebe - mit mehr als 30.000 kWh historischem Stromverbrauch pro Jahr, erhalten demnach ein auf 13 ct/kWh (zzgl. Netzentgelten, Steuern, Abgaben und Umlagen) gedeckeltes Kontingent in Höhe von 70 % ihres historischen Netzbezuges. Die Beihilfe soll gemäß dem befristeten EU-Beihilferahmen TCF (Temporary Crisis Framework) allerdings bei 250.000 Euro gedeckelt werden. Für Großverbraucher sind unter bestimmten Voraussetzungen aber auch höhere Beihilfen zu erwarten.
Abhängig von der Laufzeit des bisherigen Stromtarifs eines jeden Betriebes, würde das geplante Gesetz für den Obstbau eine echte und spürbare Entlastung bedeuten, insbesondere bei den explosionsartig gestiegenen Kosten für die Lagerung von Äpfeln.
Die TU München lädt zum 2. Weihenstephaner Zukunftsforum ein. Experten aus Agrarpolitik und Umweltschutz nehmen an diesem Tag das Verhältnis zwischen Landwirtschaftlern und Klimaschützern in den Fokus.
Am „Tag des Deutschen Apfels“ wurden nicht irgendwelche Äpfel gefeiert, sondern Äpfel aus deutschem Anbau – und dies eine Woche lang, mit Aktionen im Handel und einer aufmerksamkeitsstarken Medien-Kampagne.
Ab sofort können QS-Systempartner aus dem Bereich Obst, Gemüse, Kartoffeln mit einer Teilnahme am Modul "Freiwillige QS-Inspektion Nachhaltigkeit (FIN)" ihr Engagement für mehr Nachhaltigkeit zertifizieren lassen.
Über die moderne und zukunftsorientierte Ausbildung in den 14 Grünen Berufen hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) in Kooperation mit dem Bundesinformationszentrum Landwirtschaft (BZL) einen fünfminütigen Film veröffentlicht.
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) versendet in dieser Woche die Bewilligungsbescheide zur 2. Anpassungsbeihilfe an etwa 13.400 Anbauer über insgesamt 28,2 Millionen Euro.
Die Streichung der Agrardieselrückvergütung und der Steuerbefreiung für landwirtschaftliche Kfz belasten die grüne Branche und auch den Obstbau überproportional. Unter dem Motto "Zu viel ist zu viel! Jetzt ist Schluss!" fand deshalb am 18.12.2023 eine Großdemonstration der deutschen Landwirtschaft vor dem Brandenburger Tor in Berlin statt.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat eine Glyphosat-Eilverordnung auf den Weg gebracht, die am 15.12.2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde und mit Ablauf des 31. Dezember 2023 in Kraft tritt. Die Eilverordnung gilt für ein halbes Jahr.
Das Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz (AgrarOLkG), das für mehr Fairness gerade für kleinere Betriebe in der Lebensmittelkette sorgen soll, zeigt Wirkung.
Anlässlich des Handelskongresses haben die fünf Vorstandsmitglieder der Zentrale Koordination Handel-Landwirtschaft e. V. (ZKHL) kürzlich eine wegweisende Branchenvereinbarung zur Einführung eines neuen Herkunftskennzeichens Deutschland unterzeichnet.