Am 2. Dezember 2022 hat sich der Bundestag in der ersten Lesung mit den von den Regierungsfraktionen eingebrachten Gesetzentwürfen • zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme sowie • zur Einführung einer Strompreisbremse beschäftigt. Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) hatte sich zuvor massiv beim Bundeslandwirtschafts- und beim Bundeswirtschaftsministerium dafür eingesetzt, dass alle Betriebe vollumfänglich von den Beihilfen profitieren können.
Produzenten landwirtschaftlicher Primärerzeugnisse - explizit auch Obstbaubetriebe - mit mehr als 30.000 kWh historischem Stromverbrauch pro Jahr, erhalten demnach ein auf 13 ct/kWh (zzgl. Netzentgelten, Steuern, Abgaben und Umlagen) gedeckeltes Kontingent in Höhe von 70 % ihres historischen Netzbezuges. Die Beihilfe soll gemäß dem befristeten EU-Beihilferahmen TCF (Temporary Crisis Framework) allerdings bei 250.000 Euro gedeckelt werden. Für Großverbraucher sind unter bestimmten Voraussetzungen aber auch höhere Beihilfen zu erwarten.
Abhängig von der Laufzeit des bisherigen Stromtarifs eines jeden Betriebes, würde das geplante Gesetz für den Obstbau eine echte und spürbare Entlastung bedeuten, insbesondere bei den explosionsartig gestiegenen Kosten für die Lagerung von Äpfeln.
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