Drei schwere Hagelunwetter im Alten Land verursachen Schäden von über 30 Millionen Euro – Liquiditätssicherung muss an erster Stelle stehen
Das Alte Land wurde in diesem Jahr bereits dreimal von schweren Hagelunwettern getroffen. Nach den Schadentagen am 4. Juni, 9. Juni und zuletzt am 1. Juli ziehen die Vereinigte Hagel und die Fachverbände des Obstbaus eine ernüchternde Zwischenbilanz. Die Schäden im größten zusammenhängenden Obstanbaugebiet Deutschlands werden inzwischen auf mehr als 30 Millionen Euro geschätzt. Die Schätzung wurde gemeinsam von der VEREINIGTEN HAGEL und den Obstbau-Fachverbänden vorge-nommen und umfasst sowohl versicherte als auch nicht versicherte Betriebe. Die Hagelzüge erstreckten sich über weite Teile der Region von Hamburg bis ins Alte Land. Besonders problematisch ist dabei, dass zahlreiche Flächen mehrfach betroffen waren. Viele Obstbaubetriebe mussten innerhalb weniger Wochen wiederholt Schäden an ihren Anlagen hinnehmen. „Wir erleben in diesem Jahr eine außerge-wöhnliche Häufung schwerer Hagelereignisse in einer der bedeutendsten Obstbauregionen Europas. Das verschärft die wirtschaftlichen Folgen erheblich“, erklärt Peter H. Schemmel, Bezirksdirektor der VEREINIGTEN HAGEL.
Die Obstbauregion an der Niederelbe gehört seit jeher zu den Gebieten in Deutschland, die immer wieder von Hagelereignissen betroffen sind. Die geografische Lage zwischen Elbe, Marsch und Geest sowie die regelmäßige Bildung von Gewitterzellen sorgen dafür, dass Hagel ein bekanntes und dauerhaftes Risiko für die Obstbaubetriebe darstellt. Die Ereignisse des Jahres 2026 gehen jedoch deutlich über das übliche Maß hinaus. Innerhalb von nur vier Wochen kam es zu drei schweren Hagelschlägen, die teilweise dieselben Flächen mehrfach trafen. Viele Betriebe sprechen bereits jetzt von einem der schwersten Hageljahre der vergangenen Jahrzehnte. Im Alten Land werden auf gut 8.300 Hektar Äpfel angebaut. Nach aktuellen Schätzungen wurden etwa zwei Drittel dieser Fläche an mindestens einem der drei Schadentage durch Hagel geschädigt.
Zwei Drittel der Apfelflächen betroffen
Die Schäden reichen von Dellen und Verletzungen der Fruchthaut bis hin zu Beschädigungen am Holz. Bereits nach den ersten Hagelereignissen Anfang Juni war klar, dass große Teile der Ernte nicht mehr als hochwertige Tafelware vermarktet werden können. Durch die weiteren Unwetter hat sich diese Situation nochmals deutlich verschärft. Viele der beschädigten Äpfel werden lediglich als Most-, Mus- oder Schälobst verwertet werden können. Die Erlöse liegen in diesen Vermarktungssegmenten oftmals um bis zu 80 Prozent unter denen von hochwertigem Tafelobst. Bereits die ersten Schadentage Anfang Juni führten zu erheblichen wirtschaftlichen Verlusten für die Obstbaubetriebe. Am jüngsten Schadentag hatten die Äpfel bereits Zucker eingelagert, so dass aufgrund auftretender Fäulnis selbst die Ver-mostung fraglich ist und Totalschäden zu verzeichnen sind.
Schwierige Marktsituation verschärft die Folgen
Die diesjährigen Hagelschäden treffen die Obstbauern zu einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt. Die wirtschaftliche Lage vieler Betriebe hat sich in den vergangenen Jahren spürbar verschlechtert. Die Vermarktung von Äpfeln ist zunehmend schwieriger geworden, gleichzeitig stehen viele Erzeuger unter erheblichem Kostendruck. Zudem steht die neue Ernte unmittelbar bevor, erste frühe Sorten werden bereits ab August geerntet. Um Platz für die neue Ware zu schaffen, müssen die Lagerbestände der Vorjahresernte abverkauft werden. In vielen Fällen gelingt dies nur noch über die Verwertung als Mostobst, wodurch deutlich geringere Erlöse erzielt werden als im Frischmarkt.
Auf der Kostenseite sehen sich die Betriebe gleichzeitig mit steigenden Ausgaben für Diesel, Pflanzenschutzmittel, Beregnung und weitere Betriebsmittel konfrontiert. Auch die kontinuierlichen Erhöhungen des Mindestlohns wirken sich in den arbeitsintensiven Obstbaubetrieben erheblich aus. Bereits im Juni hatten Vertreter des Obstbaus darauf hingewiesen, dass die Produktionskosten in den vergangenen Jah-en deutlich gestiegen sind und die Mindestlohnerhöhungen allein erhebliche Mehrbelastungen verursachen.
Mehr als die Hälfte der Betriebe ohne Hagelversicherung
Vor diesem Hintergrund sparen viele Familienbetriebe dort, wo kurzfristig Liquidität geschont werden kann. Davon betroffen ist häufig auch die Absicherung gegen Wetterrisiken. Eine Hagelversicherung ist im Obstbau aufgrund des hohen Risikos deutlich kostenintensiver als bei vielen anderen Kulturen, Prämien von etwa 1.000 bis 1.500 Euro pro Hektar sind die Regel. Nach Einschätzung der VEREINIGTEN HAGEL hat mehr als die Hälfte der Obstbaubetriebe im Alten Land keine Hagelversicherung abgeschlossen. Dies ist oftmals keine bewusste Entscheidung gegen Versicherungsschutz, sondern die Folge der angespannten wirtschaftlichen Situation vieler Betriebe.
Die Auswirkungen zeigen sich in diesem Jahr besonders deutlich. Nicht versicherte Betriebe müssen die Ertrags- und Qualitätsverluste vollständig selbst tragen. Dadurch geraten zahlreiche Unternehmen zusätzlich unter erheblichen Liquiditätsdruck. Versicherte Betriebe können die finanziellen Folgen hingegen zumindest teilweise über Entschädigungszahlungen abfedern. Die Entschädigungen ersetzen nicht den vollständigen wirtschaftlichen Schaden, sichern aber die notwendige Liquidität, um die laufenden Kosten zu decken und die Betriebe handlungsfähig zu halten.
Fachverbände sehen Handlungsbedarf
Die Fachverbände des Obstbaus teilen diese Einschätzung ausdrücklich. Gemeinsam mit der VEREINIGTEN HAGEL weisen sie darauf hin, dass die zunehmenden Wetterextreme die Bedeutung eines professionellen Risikomanagements weiter erhöhen.
Aus Sicht der Fachverbände und der VEREINIGTEN HAGEL trägt insbesondere die Förderung der Hagel- und Mehrgefahrenversicherung dazu bei, die Widerstandsfähigkeit der Obstbaubetriebe zu erhöhen. Zwar existiere in Niedersachsen seit einiger Zeit ein Förderprogramm, dies schließe die Gefahr Hagel aber explizit aus. Statistisch gesehen mache aber gerade der Hagel das größte wiederkehrende Risiko aus. Ziel müsse es daher sein, mehr Betrieben den Zugang zu einer bezahlbaren Risikoabsicherung – inklusive Hagelrisiko – zu ermöglichen und damit die Liquidität landwirtschaftlicher Familienbetriebe auch in Schadenjahren zu sichern. Bereits im Zusammenhang mit den Hagelschäden Anfang Juni hatten Vertreter des Obstbaus und der VEREINIGTEN HAGEL auf diesen Sachverhalt hingewiesen.
Die diesjährigen Hagelschäden machen deutlich: Wetterextreme sind längst nicht mehr nur ein produktionstechnisches Risiko, sondern zunehmend auch eine Frage der wirtschaftlichen Stabilität der Betriebe. Eine verlässliche Risikoabsicherung kann dazu beitragen, dass aus Ernteverlusten keine Existenzgefährdungen werden. Für die Obstbaubetriebe im Alten Land ist dies angesichts von Schäden in einer Größenordnung von inzwischen über 30 Millionen Euro wichtiger denn je.
News & Infos
WAPA: Europäische Apfelbestände um 7 % zugenommen
Aktuelle Zahlen der WAPA (World Apple and Pear Association) zeigen, dass die Apfelbestände in der EU im Vergleich zum Vorjahr 2023 um 7 % auf 715.578 Tonnen zugenommen haben. Die Birnenbestände sind sogar um 31,1 % auf 71.273 Tonnen gestiegen. Die WAPA veröffentlichte die Zahlen zu den Apfel- und Birnenbeständen in der EU immer zum 1. Juni 2024.
Schülerzahl an Fachschulen für Grüne Berufe sinkt erneut
Im Jahr 2023 sank die Schülerzahl an den ein- und zweijährigen Fachschulen gegenüber dem Vorjahr um 161. Damit setzt sich der rückläufige Trend der vergangenen Jahre fort.
Japankäfer: gefährlicher Pflanzenschädling im deutschen Grenzgebiet
Der meldepflichtigen Japankäfer (Popillia japonica) wurde in Basel - und damit in unmittelbarer Nähe zur deutschen Grenze gesichtet. Die Europäische Union stuft den Japankäfer als so genannten „prioritären Quarantäneschädling“ ein, dessen Auftreten durch jedermann meldepflichtig ist.
EU-Hilfen bei Frostschäden auch für deutsche Betriebe?
Die EU-Kommission hatte in dieser Woche Krisenhilfen aus der Agrarreserve für Österreich, Tschechien und Polen in Höhe von 62 Millionen Euro in Aussicht gestellt, um die dortigen Ertragsausfälle durch Frost- und Hagel in Obst-, Gemüse- und Weinbaubetrieben zu kompensieren – ohne Deutschland in die Hilfsmaßnahme einzubeziehen.
Der Bundesrat stimmt neuem Düngegesetz nicht zu
Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 5. Juli 2024 dem zweiten Gesetz zur Änderung des Düngegesetzes die Zustimmung verweigert. Das Gesetz sollte unter anderem die Grundlagen für die Nährstoffbilanzverordnung und die Monitoringverordnung bilden.
Neue QS-Arbeitshilfe „Abdriftvermeidung“
Auswertungen aus dem QS-Rückstandsmonitoring belegen: QS-zertifizierte Erzeuger von Obst, Gemüse und Kartoffeln arbeiten bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sehr sorgfältig. Dennoch kommt es trotz durchgängig guter fachlicher Praxis vor, dass Produkte aufgrund vorliegender Analyseergebnisse von QS beanstandet werden müssen.
Machen Sie mit: Die Hummel-Challenge vom 20. Juni bis 3. Juli 2024
Die Hummel-Challenge findet einmal im Frühjahr und einmal im Sommer statt. Während im Frühjahr vor allem Hummel-Königinnen erfasst werden, geht es nun im Sommer, vom 20. Juni bis 3. Juli, darum, möglichst viele verschiedene Hummeln auf unterschiedlichen Pflanzen zu fotografieren.
Glyphosat: Anwendungseinschränkungen bleiben bestehen
Der Bundesrat hat am 14. Juni 2024 einer erneuten Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (PflSchAnwVO) zugestimmt. Sie wird ab dem 1. Juli 2024 gelten. Damit gibt es für Anbauer zwar nun Rechtssicherheit – aber die Bundesfachgruppe Obstbau fordert weiterhin mit allem Nachdruck eine Aufhebung des fachlich nicht zu begründenden Anwendungsverbotes für Glyphosat in Wasserschutzgebieten.
Pflanzenschutz zukunftsfest machen statt Rückbauprogramm für die Landwirtschaft
Anlässlich der Befragung der Bundesregierung im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft des Deutschen Bundestages am 12.06.2024 appellieren 30 Verbände der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), die Vorschläge für ein „Zukunftsprogramm“ Pflanzenschutz zurückzuziehen.
Transformationsbericht des BMEL
Das Bundeskabinett hat jüngst den Transformationsbericht „Nachhaltige Agrar- und Ernährungssysteme“ verabschiedet. Darin werden Wege aufgezeigt, wie Landwirtschaft, Ernährungswirtschaft und Forstwirtschaft in Zeiten der Klimakrise für ausreichende und gesunde Ernährung sorgen und gleichzeitig zum Schutz der Gesundheit von Mensch, Tier und Ökosystemen sowie des Klimas beitragen.
Mehr Hautkrebsfälle durch UV-Strahlung – Sonnenschutz ist unerlässlich
Angesichts deutschlandweit steigender Hautkrebserkrankungen ist es unerlässlich, dass sowohl Betriebe als auch Beschäftigte in der Grünen Branche angemessene Maßnahmen zum Sonnenschutz ergreifen.
Änderung des Düngegesetzes vom Bundestag beschlossen
Der Deutsche Bundestag hat die vom BMEL vorgelegten Änderungen des Düngegesetzes beschlossen. die von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir erarbeiteten Novelle soll landwirtschaftlichen Betriebe künftig mehr Planungssicherheit bieten und gleichzeitig den Umweltschutz verbessern.