Die Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV) ist aufgehoben. Die entsprechende Aufhebungsverordnung des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) wurde im Bundesgesetzblatt Teil I veröffentlicht und tritt damit in Kraft. Die Verordnung war 2018 eingeführt worden.
Bislang mussten Anbauer nachweisen, in welchem Umfang Nährstoffe wie Stickstoff und Phosphor in einen Betrieb hineingehen und ihn wieder verlassen. In der Praxis hatte sich dieses Modell als bürokratisch und nicht zielführend erwiesen. Deshalb hat das BMLEH nun die Reißleine gezogen.
Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer erklärte: „Mit dem Aus der Verordnung setzen wir ein wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um – und gehen einen weiteren Schritt zur Entbürokratisierung im landwirtschaftlichen Bereich.“ Laut BMLEH werde der jährliche Bürokratieaufwand in den Betrieben dadurch um rund 18 Millionen Euro gesenkt werden. „Wir ersetzen dabei nicht Umweltschutz durch Bürokratieabbau, sondern verfolgen beides“, erklärte der Minister und betonte, dass die Abschaffung der Verordnung keine negativen Folgen für die Qualität des Grundwassers habe. Denn die fachlichen Anforderungen an die Düngung blieben ja unverändert bestehen: Die Düngeverordnung regelt weiterhin, wann, wie viel und unter welchen Bedingungen Nährstoffe auf landwirtschaftlichen Flächen ausgebracht werden dürfen. Minister Rainer erklärte außerdem, dass das BMLEH aktuell an einem Monitoring zur Prüfung der Wirksamkeit der Düngeverordnung arbeite. Ein Verfahren zur Änderung derselben werde das BMLEH schnellstmöglich einleiten. Ziel sei ein modernes, praxistaugliches und verlässliches Düngerecht, das den Produzenten Planungssicherheit gebe und gleichtzeitig den Schutz von Böden und Gewässern gewährleiste, sodass eine effiziente und umweltgerechte Düngung stattfinden könne.
So sollen die Voraussetzungen für eine Abstimmungen mit der Europäischen Kommission darüber geschaffen werden, wie sich bei den Auflagen zur Düngung in belasteten Gebieten das Verursacherprinzip weiter stärken lasse.
Die ersten Bundesländer haben mit der Bewilligung der Frosthilfen im Obst- und Weinbau begonnen. Damit erhalten die Betriebe finanzielle Unterstützung, die im Frühjahr 2024 infolge von Spätfrösten Einbußen erlitten haben.
Der Rat hat dem entsprechenden Vorschlag der EU-Kommission kürzlich zugestimmt. Konkret sollen die Gelder Folgen von Klima- und Wetterextremen in der Landwirtschaft abfedern.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert Projektideen für das landwirtschaftliche Wassermanagement entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Bewerbungen nimmt die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) bis zum 29. April 2025, 12:00 Uhr, an.
Ab dem 1. März 2025 beginnt die zweite Förderaktion der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) zu ausgewählten Präventionsprodukten. Bezuschusst wird dann der Kauf von Sonnen- und Hitzeschutzprodukten sowie Kühlkleidung.
Im Jahr 2024 wurden in Deutschland auf einer Anbaufläche von 9 200 ha rund 37.000 t Strauchbeeren geerntet. Auch wenn die Anbaufläche damit gegenüber dem Vorjahr nur um 1 % abgenommen hat, ging die Erntemenge trotzdem um 10,6 % zurück.
Am 1. April 2025 tritt der revidierte Leitfaden QS-GAP Erzeugung Obst, Gemüse, Kartoffeln in Kraft. In einem kostenlosen Live-Online-Seminar der QS-Akademie erfahren Obst-, Gemüse- und Kartoffelerzeuger sowie Bündler im QS-System was sich im QS-GAP Leitfaden gegenüber der aktuellen Version geändert hat.
Chinas Ausstellerpräsenz auf der Messe FRUIT LOGISTICA ist in diesem Jahr um ein Drittel gestiegen. Das Land ist weltweit nach den USA der zweigrößte Importeur von Frischfrucht und Nüssen und immer auf der Suche nach Handelspartnern.
Als stufenübergreifendes Prüfsystem für frische Lebensmittel sowie als zentrale Branchenplattform bietet QS mit dem Nachhaltigkeitsstandard Freiwillige QS-Inspektion Nachhaltigkeit (FIN) einen einheitlichen und benutzerfreundlichen Lösungsansatz für die gesamte Wertschöpfungskette von Obst, Gemüse und Kartoffeln.
Viele von Ihnen kennen die Studie des Thünen-Instituts für Betriebswirtschaft zu den Chancen und Risiken des Obst- und Gemüsebaus in Deutschland aus dem vergangenen Jahr bereits aus Berichten, Vorträgen und Diskussionsrunden.
Auch 2025 sucht die QS-Gesellschaft wieder innovative Forschungsansätze und Ideen für die Wertschöpfungskette Obst, Gemüse, Kartoffeln. Über eine Ende Dezember veröffentlichte Ausschreibung ruft der QS-Wissenschaftsfonds Obst, Gemüse, Kartoffeln Universitäten, Fachhochschulen und andere Forschungseinrichtungen auf, sich bis zum 28. Februar 2025 um die Finanzierung von Projekten zu bewerben.
Die Ernährungssysteme in Deutschland und Europa sind weder gesund noch nachhaltig. Es werden zu viele tierische und zu wenige pflanzliche Produkte konsumiert. In einer umfassenden Folgenabschätzung haben Forscher nun ermittelt, dass eine entsprechende Anpassung der Mehrwertsteuern der Gesundheit, der Umwelt und der Ökonomie zugutekommen würde.