Die Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV) ist aufgehoben. Die entsprechende Aufhebungsverordnung des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) wurde im Bundesgesetzblatt Teil I veröffentlicht und tritt damit in Kraft. Die Verordnung war 2018 eingeführt worden.
Bislang mussten Anbauer nachweisen, in welchem Umfang Nährstoffe wie Stickstoff und Phosphor in einen Betrieb hineingehen und ihn wieder verlassen. In der Praxis hatte sich dieses Modell als bürokratisch und nicht zielführend erwiesen. Deshalb hat das BMLEH nun die Reißleine gezogen.
Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer erklärte: „Mit dem Aus der Verordnung setzen wir ein wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um – und gehen einen weiteren Schritt zur Entbürokratisierung im landwirtschaftlichen Bereich.“ Laut BMLEH werde der jährliche Bürokratieaufwand in den Betrieben dadurch um rund 18 Millionen Euro gesenkt werden. „Wir ersetzen dabei nicht Umweltschutz durch Bürokratieabbau, sondern verfolgen beides“, erklärte der Minister und betonte, dass die Abschaffung der Verordnung keine negativen Folgen für die Qualität des Grundwassers habe. Denn die fachlichen Anforderungen an die Düngung blieben ja unverändert bestehen: Die Düngeverordnung regelt weiterhin, wann, wie viel und unter welchen Bedingungen Nährstoffe auf landwirtschaftlichen Flächen ausgebracht werden dürfen. Minister Rainer erklärte außerdem, dass das BMLEH aktuell an einem Monitoring zur Prüfung der Wirksamkeit der Düngeverordnung arbeite. Ein Verfahren zur Änderung derselben werde das BMLEH schnellstmöglich einleiten. Ziel sei ein modernes, praxistaugliches und verlässliches Düngerecht, das den Produzenten Planungssicherheit gebe und gleichtzeitig den Schutz von Böden und Gewässern gewährleiste, sodass eine effiziente und umweltgerechte Düngung stattfinden könne.
So sollen die Voraussetzungen für eine Abstimmungen mit der Europäischen Kommission darüber geschaffen werden, wie sich bei den Auflagen zur Düngung in belasteten Gebieten das Verursacherprinzip weiter stärken lasse.
Über eine am 11. März 2025 veröffentlichte Fachmeldung hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mitgeteilt, dass die Zulassung für das Pflanzenschutzmittel Roundup Future (Zulassungsnummer: 00A042-00) aktuell nicht wirksam ist.
Alois Rainer heißt der neue Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat. Der gelernte Metzger stammt aus Straubing in Niederbayern, ist verheiratet und Vater von zwei Söhnen. Er war von 1996 bis 2013 Bürgermeister seiner Heimatgemeinde Haibach und ist seit 2013 Mitglied des Deutschen Bundestages.
Am 7. Mai 2025 haben die Bundesfachgruppen Obstbau und Gemüsebau zu ihrer jährlichen Informationsfahrt für Behördenvertreter geladen. Ziel dieser Veranstaltung ist es, den Mitarbeitern von Ministerien und Zulassungsbehörden, die die Rahmenbedingungen für die Produktion von Obst und Gemüse maßgeblich mitgestalten, aber oft wenig Praxisbezug haben, die praktischen Belange und Probleme im Integrierten und ökologischen Anbau live und vor Ort zu erläutern.
Am 7. Mai 2025 traf sich der Bundesausschuss Obst und Gemüse gleich zum Auftakt der neuen Bundesregierung mit MdB‘s der CDU und potentiellen Mitgliedern des neuen Agrarausschusses auf dem Obstgut Müller in Wesendahl vor den Toren von Berlin.
Die Erdbeersaison hat in Huelva begonnen - der Region, in der fast 98 % der spanischen Erdbeeren produziert werden. In diesem Jahr wird mit einer Produktion von 221.412 Tonnen gerechnet, das sind ca. 9 % weniger als im Vorjahr.
Der Ständige Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCoPAFF) hat einem Verordnungsentwurf der Europäischen Kommission zugestimmt, der die Rückstandshöchstgehalte für Acetamiprid aus gesundheitlichen Vorsorgegründen absenkt.
Sturm Laurence Ende März hat in Huelva neben heftigen Regenfällen auch zwei Tornados verursacht. Aktuellen Schätzungen zufolge entstanden dadurch erhebliche Schäden an 300 bis 400 Hektar Folientunneln für Obst (hauptsächlich Erdbeeren).
Chemischer Pflanzenschutz steht in der öffentlichen Kritik – auch wenn er weltweit die Ernten sichert. In den letzten Jahren sind viele Mittel vom Markt verschwunden, die Zulassung neuer Wirkstoffe gestaltet sich langwierig.
Das Benchmarking des QS-GAP-Standards ist für Erzeuger von Obst, Gemüse und Kartoffeln, deren Ware für die Vermarktung an den Lebensmitteleinzelhandel oder den Export vorgesehen ist, von zentraler Bedeutung.
Die regenerative Landwirtschaft wird oft als Lösung für Klimaschutz und Rentabilität gesehen, doch eine aktuelle Studie des vom Thünen-Institut und von global networks koordinierten unabhängigen Netzwerks agri benchmark zeigt ernüchternde Ergebnisse.
Was Sorgfaltspflichten und Menschenrechte künftig zur Handelsnorm machen soll, könnte entscheidend abgeschwächt werden. „Das müssen wir als engagierte Zivilgesellschaft gemeinsam verhindern“, wie Fairtrade kürzlich verkündete.
Kürzlich hat die neue EU-Kommission ihre Vision für Landwirtschaft und Ernährung vorgestellt, einen ehrgeizigen Fahrplan für die europäische Landwirtschaft und Ernährung der Zukunft.