Die Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV) ist aufgehoben. Die entsprechende Aufhebungsverordnung des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) wurde im Bundesgesetzblatt Teil I veröffentlicht und tritt damit in Kraft. Die Verordnung war 2018 eingeführt worden.
Bislang mussten Anbauer nachweisen, in welchem Umfang Nährstoffe wie Stickstoff und Phosphor in einen Betrieb hineingehen und ihn wieder verlassen. In der Praxis hatte sich dieses Modell als bürokratisch und nicht zielführend erwiesen. Deshalb hat das BMLEH nun die Reißleine gezogen.
Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer erklärte: „Mit dem Aus der Verordnung setzen wir ein wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um – und gehen einen weiteren Schritt zur Entbürokratisierung im landwirtschaftlichen Bereich.“ Laut BMLEH werde der jährliche Bürokratieaufwand in den Betrieben dadurch um rund 18 Millionen Euro gesenkt werden. „Wir ersetzen dabei nicht Umweltschutz durch Bürokratieabbau, sondern verfolgen beides“, erklärte der Minister und betonte, dass die Abschaffung der Verordnung keine negativen Folgen für die Qualität des Grundwassers habe. Denn die fachlichen Anforderungen an die Düngung blieben ja unverändert bestehen: Die Düngeverordnung regelt weiterhin, wann, wie viel und unter welchen Bedingungen Nährstoffe auf landwirtschaftlichen Flächen ausgebracht werden dürfen. Minister Rainer erklärte außerdem, dass das BMLEH aktuell an einem Monitoring zur Prüfung der Wirksamkeit der Düngeverordnung arbeite. Ein Verfahren zur Änderung derselben werde das BMLEH schnellstmöglich einleiten. Ziel sei ein modernes, praxistaugliches und verlässliches Düngerecht, das den Produzenten Planungssicherheit gebe und gleichtzeitig den Schutz von Böden und Gewässern gewährleiste, sodass eine effiziente und umweltgerechte Düngung stattfinden könne.
So sollen die Voraussetzungen für eine Abstimmungen mit der Europäischen Kommission darüber geschaffen werden, wie sich bei den Auflagen zur Düngung in belasteten Gebieten das Verursacherprinzip weiter stärken lasse.
Vom 13. bis 15. Januar 2023 öffnet die außerplanmäßige Fruchtwelt Bodensee mit rund 280 Ausstellern ihre Tore. Parallel können Sie sich auf den 41. Bodensee-Obstbautagen bei zahlreichen Vorträgen und Podiumsdiskussionen zu aktuellen Fragestellungen des Erwerbsobstbaus informieren.
Vom 25. bis 26. Oktober 2022 tagte der Bundesausschuss Obst und Gemüse (BOG) in Berlin. Im Verlauf der Herbst-Sitzung haben die Delegierten den amtierenden Vorsitzenden Jens Stechmann einstimmig wiedergewählt. Er tritt nun seine vierte Amtszeit an.
Birnen gehören fest in das Obstsortiment und sind Jahr für Jahr Bestandteil der Top-Ten der meistgekauften Obstarten in Deutschland. Der Anteil der Birnen im Einzelhandel, die zwischen Bodensee und Nordsee gewachsen sind, ist allerdings gering.
Gemeinsame Stellungnahme aus Südtirol, Deutschland und Österreich im Rahmen der Konsultationen zum Vorschlag für die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2115
Der Vorschlag für die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2115 sieht nicht nur eine Reduktion des Pflanzenschutzes um 50 % vor...
Der Vorschlag für die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2115 sieht nicht nur eine Reduktion des Pflanzenschutzes um 50 % vor...
Eine informative Plattform für Europas Obstanbaubranche und das Brennereiwesen bietet die Fruchtwelt Bodensee vom 13. bis 15. Januar 2023. Damit wird der übliche Zweijahresturnus der Veranstaltung unterbrochen.
Vor dem Hintergrund der Energiekrise und der enormen Kostensteigerungen ruft das Zentrum für Betriebswirtschaft im Gartenbau (ZBG) dazu auf, an seinem Halbjahresvergleich 2022 teilzunehmen - denn die Teilnahme am Halbjahresvergleich war noch nie so wichtig wie heute.