Die Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV) ist aufgehoben. Die entsprechende Aufhebungsverordnung des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) wurde im Bundesgesetzblatt Teil I veröffentlicht und tritt damit in Kraft. Die Verordnung war 2018 eingeführt worden.
Bislang mussten Anbauer nachweisen, in welchem Umfang Nährstoffe wie Stickstoff und Phosphor in einen Betrieb hineingehen und ihn wieder verlassen. In der Praxis hatte sich dieses Modell als bürokratisch und nicht zielführend erwiesen. Deshalb hat das BMLEH nun die Reißleine gezogen.
Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer erklärte: „Mit dem Aus der Verordnung setzen wir ein wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um – und gehen einen weiteren Schritt zur Entbürokratisierung im landwirtschaftlichen Bereich.“ Laut BMLEH werde der jährliche Bürokratieaufwand in den Betrieben dadurch um rund 18 Millionen Euro gesenkt werden. „Wir ersetzen dabei nicht Umweltschutz durch Bürokratieabbau, sondern verfolgen beides“, erklärte der Minister und betonte, dass die Abschaffung der Verordnung keine negativen Folgen für die Qualität des Grundwassers habe. Denn die fachlichen Anforderungen an die Düngung blieben ja unverändert bestehen: Die Düngeverordnung regelt weiterhin, wann, wie viel und unter welchen Bedingungen Nährstoffe auf landwirtschaftlichen Flächen ausgebracht werden dürfen. Minister Rainer erklärte außerdem, dass das BMLEH aktuell an einem Monitoring zur Prüfung der Wirksamkeit der Düngeverordnung arbeite. Ein Verfahren zur Änderung derselben werde das BMLEH schnellstmöglich einleiten. Ziel sei ein modernes, praxistaugliches und verlässliches Düngerecht, das den Produzenten Planungssicherheit gebe und gleichtzeitig den Schutz von Böden und Gewässern gewährleiste, sodass eine effiziente und umweltgerechte Düngung stattfinden könne.
So sollen die Voraussetzungen für eine Abstimmungen mit der Europäischen Kommission darüber geschaffen werden, wie sich bei den Auflagen zur Düngung in belasteten Gebieten das Verursacherprinzip weiter stärken lasse.
Friedrichshafen – Was gibt’s Neues in den BereichenErwerbsobstbau, Agrartechnik und dem Brennerwesen? Die Fruchtwelt Bodensee bietet vom 20. bis 22. Februar 2026 in der Messe Friedrichshafen eine in-ternationale Plattform. Rund 350 ausstellende Unternehmen zeigen ihre aktuellen Produkte und Dienstleistungen, Sonderflä-chen konzentrieren sich auf Hofläden, Forschung und Entwicklung, den Bildungsbereich sowie Start-up-Unternehmen.
Mercosur-Staaten sind die Mitglieder des südamerikanischen Handelsblocks, aktuell Argentinien, Brasilien, Paraguay, Uruguay und Bolivien. Sie haben 1991 eine Zollunion gegründet mit dem Ziel eines freien Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrs.
Lebensmittel in Deutschland enthalten nur selten Rückstände von Pflanzenschutzmitteln oberhalb der geltenden Rückstandshöchstgehalte. Dies zeigt die vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) veröffentlichte „Nationale Berichterstattung Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln 2024“.
Bundesumweltminister Carsten Schneider eröffnete am 13. Januar 2026 gemeinsam mit Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer den diesjährigen BMUKN-Agrarkongress im Vorfeld der Grünen Woche. Im Mittelpunkt stand die künftige Ausgestaltung der europäischen Agrarpolitik, deren Bedeutung für die ländlichen Räume und die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen.
Die französische Regierung plant, den Import von Lebensmitteln auszusetzen, die Rückstände von in der Europäischen Union verbotenen phytosanitären Substanzen enthalten, darunter Die Wirkstoffe Mancozeb, Glufosinat, Thiophanat-Methyl und Carbendazim.
Fairtrade Deutschland will mit dem Jahresthema 2026 „Fairness for Farmers – From fields to future“ gezielt darauf aufmerksam machen, dass Fairness dort beginnt, wo Millionen von Menschen täglich arbeiten: auf den Feldern.
Die Früchte der als ‘Indianerbanane“ oder Pawpaw bekannten Asimina triloba erinnern geschmacklich an Mango und Banane und haben eine sehr cremige Konsistenz. Ihre Vitamine und Mineralstoffe sind zahlreich.
Im Wirtschaftsjahr 2024/25 wurden in der Bundesrepublik Deutschland pro Person rund 5,8 kg frische und verarbeitete Schalenfrüchte wie Erdnüsse, Mandeln oder Haselnüsse konsumiert, wie die Zahlen des Bundesinformationszentrums Landwirtschaft (BZL) zeigen.