Die Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV) ist aufgehoben. Die entsprechende Aufhebungsverordnung des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) wurde im Bundesgesetzblatt Teil I veröffentlicht und tritt damit in Kraft. Die Verordnung war 2018 eingeführt worden.
Bislang mussten Anbauer nachweisen, in welchem Umfang Nährstoffe wie Stickstoff und Phosphor in einen Betrieb hineingehen und ihn wieder verlassen. In der Praxis hatte sich dieses Modell als bürokratisch und nicht zielführend erwiesen. Deshalb hat das BMLEH nun die Reißleine gezogen.
Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer erklärte: „Mit dem Aus der Verordnung setzen wir ein wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um – und gehen einen weiteren Schritt zur Entbürokratisierung im landwirtschaftlichen Bereich.“ Laut BMLEH werde der jährliche Bürokratieaufwand in den Betrieben dadurch um rund 18 Millionen Euro gesenkt werden. „Wir ersetzen dabei nicht Umweltschutz durch Bürokratieabbau, sondern verfolgen beides“, erklärte der Minister und betonte, dass die Abschaffung der Verordnung keine negativen Folgen für die Qualität des Grundwassers habe. Denn die fachlichen Anforderungen an die Düngung blieben ja unverändert bestehen: Die Düngeverordnung regelt weiterhin, wann, wie viel und unter welchen Bedingungen Nährstoffe auf landwirtschaftlichen Flächen ausgebracht werden dürfen. Minister Rainer erklärte außerdem, dass das BMLEH aktuell an einem Monitoring zur Prüfung der Wirksamkeit der Düngeverordnung arbeite. Ein Verfahren zur Änderung derselben werde das BMLEH schnellstmöglich einleiten. Ziel sei ein modernes, praxistaugliches und verlässliches Düngerecht, das den Produzenten Planungssicherheit gebe und gleichtzeitig den Schutz von Böden und Gewässern gewährleiste, sodass eine effiziente und umweltgerechte Düngung stattfinden könne.
So sollen die Voraussetzungen für eine Abstimmungen mit der Europäischen Kommission darüber geschaffen werden, wie sich bei den Auflagen zur Düngung in belasteten Gebieten das Verursacherprinzip weiter stärken lasse.
Im Wirtschaftsjahr 2024/25 wurden in der Bundesrepublik Deutschland pro Person rund 5,8 kg frische und verarbeitete Schalenfrüchte wie Erdnüsse, Mandeln oder Haselnüsse konsumiert, wie die Zahlen des Bundesinformationszentrums Landwirtschaft (BZL) zeigen.
Das Assoziierungsabkommen der EU mit Marokko trifft auf massiven Widerstand der Europäischen Branchenvertreter. Zahlreiche Verbände schlagen Alarm. Grund ist die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Überarbeitung des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Marokko...
Laut einem kürzlich veröffentlichten Bericht der Rabobank wurde in Australien mit der großflächigen Neuanpflanzung von Mandelplantagen begonnen, um die steigende lokale und globale Nachfrage nach der beliebten Nuss zu befriedigen.
Die Ernte der ersten griechischen Erdbeeren in der Region Ilia verläuft derzeit außerordentlich gut. Die Exporte werden zudem weder durch die Traktorblockaden, die sich über ganz Griechenland ausgebreitet haben, noch durch die Zollstellen an den nördlichen Grenzen des Landes behindert, da andere Exportwege genutzt werden.
Nach einem Bericht von Agrar-Europe (AgE) zeigen sich die Landwirtschaftsminister der EU-Mitgliedstaaten offen für einen weiteren Aufschub der neuen Aufzeichnungspflichten bei Pflanzenschutzanwendungen.
Der Thüringische Agrarstaatssekretär Marcus Malsch sieht Vietnam als künftigen „Premiumpartner“ Thüringens bei Fachkräftegewinnung und Technologietransfer in der Landwirtschaft.
Mit der Freiwilligen QS-Inspektion Nachhaltigkeit (FIN) hat QS eine branchenweite Lösung für die gesamte Wertschöpfungskette von Obst, Gemüse und Kartoffeln geschaffen.
Im Trilog zwischen die Europäischer Kommission, dem EU-Parlament und der Ratspräsidentschaft wurde eine Einigung zum Vereinfachungspaket der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) erzielt. Künftig gilt: mehr Vertrauen in die Praxis statt endlosem Papierkram. Betriebe sollen entlastet, Kontrollen reduziert und Verantwortung gestärkt werden.
Betriebe können ab sofort wieder Zuschüsse für Investitionen in Erneuerbare-Energien-Anlagen zum weitgehenden Eigenverbrauch, in Energieeffizienzmaßnahmen bei Wirtschaftsgebäuden sowie in stationäre und mobile Technik beantragen.