Am heutigen Freitag sollte die Entscheidung auf EU-Ebene fallen: Die Europäische Kommission hat zunächst keine ausreichende Zustimmung der EU-Länder für eine erneute Zulassung von Glyphosat für weitere zehn Jahre bekommen. Bei einer Abstimmung von Vertretern der EU-Staaten gab es keine qualifizierte Mehrheit dafür, dass das für den Obstbau so wichtige Herbizid bis Ende 2033 eingesetzt werden darf. Die Kommission hatte im September einen entsprechenden Vorschlag veröffentlicht.
Für eine qualifizierte Mehrheit wäre die Zustimmung von mindestens 55 Prozent der EU-Staaten gewesen, die gleichzeitig mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren.
Nun wird im November über die Erneuerung der Zulassung in einem Berufungsausschuss weiter beraten, dabei sind Änderungen an dem Vorschlag der Kommission möglich. Wenn sich im Berufungsausschuss weder eine qualifizierte Mehrheit für noch gegen den Vorschlag findet, kann die EU-Kommission eigenständig entscheiden.
Für einen weiter möglichen Einsatz von Glyphosat im deutschen Obstbau für die notwendige Anwendung im Frühjahr des kommenden Jahres läuft nun langsam die Zeit davon. Selbst bei einer positiven Entscheidung aus Brüssel noch vor Jahresfrist muss die deutsche Pflanzenschutzanwendungsverordnung (PflSchAnwVO) angepasst werden.
Die Bundesfachgruppe Obstbau weist weiter mit Nachdruck darauf hin, dass im Obstbau die geforderte Reduktion des Glyphosat-Einsatzes bereits seit Jahren umgesetzt wird. Da nur die Baum- bzw. Pflanzstreifen behandelt werden, wird nur 1/3 der zugelassenen Aufwandmenge pro ha Anbaufläche ausgebracht. In den Fahrgassen (= Mulchstreifen) erfolgt keine chemische Beikrautregulierung, diese sind dauerbegrünt und machen 3/4 der Anbaufläche aus. Eine wirkliche und auch ökologisch nachhaltige Alternative steht den deutschen Obstbauern im Integrierten Anbau nicht zur Verfügung.
Die Fachgruppe Obstbau fordert von den Entscheidungsträgern auf EU- und Bundesebene, kein generelles Zulassungsverbot von Glyphosat auszusprechen, sondern zu prüfen, inwieweit sichere Anwendungen im Obstbau auch zukünftig, bis praktikable Alternativen zur Verfügung stehen, ermöglicht werden können.
Der Ständige Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCoPAFF) hat einem Verordnungsentwurf der Europäischen Kommission zugestimmt, der die Rückstandshöchstgehalte für Acetamiprid aus gesundheitlichen Vorsorgegründen absenkt.
Sturm Laurence Ende März hat in Huelva neben heftigen Regenfällen auch zwei Tornados verursacht. Aktuellen Schätzungen zufolge entstanden dadurch erhebliche Schäden an 300 bis 400 Hektar Folientunneln für Obst (hauptsächlich Erdbeeren).
Chemischer Pflanzenschutz steht in der öffentlichen Kritik – auch wenn er weltweit die Ernten sichert. In den letzten Jahren sind viele Mittel vom Markt verschwunden, die Zulassung neuer Wirkstoffe gestaltet sich langwierig.
Das Benchmarking des QS-GAP-Standards ist für Erzeuger von Obst, Gemüse und Kartoffeln, deren Ware für die Vermarktung an den Lebensmitteleinzelhandel oder den Export vorgesehen ist, von zentraler Bedeutung.
Die regenerative Landwirtschaft wird oft als Lösung für Klimaschutz und Rentabilität gesehen, doch eine aktuelle Studie des vom Thünen-Institut und von global networks koordinierten unabhängigen Netzwerks agri benchmark zeigt ernüchternde Ergebnisse.
Was Sorgfaltspflichten und Menschenrechte künftig zur Handelsnorm machen soll, könnte entscheidend abgeschwächt werden. „Das müssen wir als engagierte Zivilgesellschaft gemeinsam verhindern“, wie Fairtrade kürzlich verkündete.
Kürzlich hat die neue EU-Kommission ihre Vision für Landwirtschaft und Ernährung vorgestellt, einen ehrgeizigen Fahrplan für die europäische Landwirtschaft und Ernährung der Zukunft.
Die ersten Bundesländer haben mit der Bewilligung der Frosthilfen im Obst- und Weinbau begonnen. Damit erhalten die Betriebe finanzielle Unterstützung, die im Frühjahr 2024 infolge von Spätfrösten Einbußen erlitten haben.
Der Rat hat dem entsprechenden Vorschlag der EU-Kommission kürzlich zugestimmt. Konkret sollen die Gelder Folgen von Klima- und Wetterextremen in der Landwirtschaft abfedern.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert Projektideen für das landwirtschaftliche Wassermanagement entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Bewerbungen nimmt die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) bis zum 29. April 2025, 12:00 Uhr, an.
Ab dem 1. März 2025 beginnt die zweite Förderaktion der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) zu ausgewählten Präventionsprodukten. Bezuschusst wird dann der Kauf von Sonnen- und Hitzeschutzprodukten sowie Kühlkleidung.