Die Hängepartie geht weiter - Keine EU-Ausschuss-Mehrheit für neue Glyphosat-Zulassung

Fachgruppe OBSTBAU
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Am heutigen Freitag sollte die Entscheidung auf EU-Ebene fallen: Die Europäische Kommission hat zunächst keine ausreichende Zustimmung der EU-Länder für eine erneute Zulassung von Glyphosat für weitere zehn Jahre bekommen. Bei einer Abstimmung von Vertretern der EU-Staaten gab es keine qualifizierte Mehrheit dafür, dass das für den Obstbau so wichtige Herbizid bis Ende 2033 eingesetzt werden darf. Die Kommission hatte im September einen entsprechenden Vorschlag veröffentlicht.

Für eine qualifizierte Mehrheit wäre die Zustimmung von mindestens 55 Prozent der EU-Staaten gewesen, die gleichzeitig mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren.

Nun wird im November über die Erneuerung der Zulassung in einem Berufungsausschuss weiter beraten, dabei sind Änderungen an dem Vorschlag der Kommission möglich. Wenn sich im Berufungsausschuss weder eine qualifizierte Mehrheit für noch gegen den Vorschlag findet, kann die EU-Kommission eigenständig entscheiden.

Für einen weiter möglichen Einsatz von Glyphosat im deutschen Obstbau für die notwendige Anwendung im Frühjahr des kommenden Jahres läuft nun langsam die Zeit davon. Selbst bei einer positiven Entscheidung aus Brüssel noch vor Jahresfrist muss die deutsche Pflanzenschutzanwendungsverordnung (PflSchAnwVO) angepasst werden.

Die Bundesfachgruppe Obstbau weist weiter mit Nachdruck darauf hin, dass im Obstbau die geforderte Reduktion des Glyphosat-Einsatzes bereits seit Jahren umgesetzt wird. Da nur die Baum- bzw. Pflanzstreifen behandelt werden, wird nur 1/3 der zugelassenen Aufwandmenge pro ha Anbaufläche ausgebracht. In den Fahrgassen (= Mulchstreifen) erfolgt keine chemische Beikrautregulierung, diese sind dauerbegrünt und machen 3/4 der Anbaufläche aus. Eine wirkliche und auch ökologisch nachhaltige Alternative steht den deutschen Obstbauern im Integrierten Anbau nicht zur Verfügung.

Die Fachgruppe Obstbau fordert von den Entscheidungsträgern auf EU- und Bundesebene, kein generelles Zulassungsverbot von Glyphosat auszusprechen, sondern zu prüfen, inwieweit sichere Anwendungen im Obstbau auch zukünftig, bis praktikable Alternativen zur Verfügung stehen, ermöglicht werden können.

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