Am heutigen Freitag sollte die Entscheidung auf EU-Ebene fallen: Die Europäische Kommission hat zunächst keine ausreichende Zustimmung der EU-Länder für eine erneute Zulassung von Glyphosat für weitere zehn Jahre bekommen. Bei einer Abstimmung von Vertretern der EU-Staaten gab es keine qualifizierte Mehrheit dafür, dass das für den Obstbau so wichtige Herbizid bis Ende 2033 eingesetzt werden darf. Die Kommission hatte im September einen entsprechenden Vorschlag veröffentlicht.
Für eine qualifizierte Mehrheit wäre die Zustimmung von mindestens 55 Prozent der EU-Staaten gewesen, die gleichzeitig mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren.
Nun wird im November über die Erneuerung der Zulassung in einem Berufungsausschuss weiter beraten, dabei sind Änderungen an dem Vorschlag der Kommission möglich. Wenn sich im Berufungsausschuss weder eine qualifizierte Mehrheit für noch gegen den Vorschlag findet, kann die EU-Kommission eigenständig entscheiden.
Für einen weiter möglichen Einsatz von Glyphosat im deutschen Obstbau für die notwendige Anwendung im Frühjahr des kommenden Jahres läuft nun langsam die Zeit davon. Selbst bei einer positiven Entscheidung aus Brüssel noch vor Jahresfrist muss die deutsche Pflanzenschutzanwendungsverordnung (PflSchAnwVO) angepasst werden.
Die Bundesfachgruppe Obstbau weist weiter mit Nachdruck darauf hin, dass im Obstbau die geforderte Reduktion des Glyphosat-Einsatzes bereits seit Jahren umgesetzt wird. Da nur die Baum- bzw. Pflanzstreifen behandelt werden, wird nur 1/3 der zugelassenen Aufwandmenge pro ha Anbaufläche ausgebracht. In den Fahrgassen (= Mulchstreifen) erfolgt keine chemische Beikrautregulierung, diese sind dauerbegrünt und machen 3/4 der Anbaufläche aus. Eine wirkliche und auch ökologisch nachhaltige Alternative steht den deutschen Obstbauern im Integrierten Anbau nicht zur Verfügung.
Die Fachgruppe Obstbau fordert von den Entscheidungsträgern auf EU- und Bundesebene, kein generelles Zulassungsverbot von Glyphosat auszusprechen, sondern zu prüfen, inwieweit sichere Anwendungen im Obstbau auch zukünftig, bis praktikable Alternativen zur Verfügung stehen, ermöglicht werden können.
Der Bundesausschuss Obst und Gemüse (BOG) warnt vor falschen Schnellschüssen bei der Wasserversorgung von Obstkulturen in Deutschland. Die vom Niedersächsischen Umweltminister Meyer angestellten Überlegungen, den Anbau von Sonderkulturen wie Erdbeeren aufgrund ihres höheren Wasserbedarfs zu verbieten...
Am 20. Juni 2023 fand in Österreich der Jahreskongress des Europäischen Bioobst-Forums (EBF) statt. Als Ergebnis wurde eine erste Ernteprognose 2023 für Bioäpfel herausgegeben. Prognostiziert wird ein Minus von 3% im Vergleich zum Vorjahr. Aber diese sehr frühe Prognose ist nur als Richtwert zu betrachten.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat keine Einwände gegen eine erneute Zulassung von Glyphosat in der Europäischen Union. In der Neubewertung des Wirkstoffs in Bezug auf das von ihm ausgehende Risiko für Mensch und Tier sowie für die Umwelt wurden keine kritischen Bereiche festgestellt, die Anlass zur Sorge geben.
Die angekündigte Erhöhung des Mindestlohnes zum 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro pro Stunde stellt die deutschen Obst- und Gemüsebaubetriebe vor enorme Herausforderungen, denn die Lohnkosten für Saisonarbeitskräfte steigen damit weiter.
Gibt es zu viele oder zu wenige Pflanzenschutzmittel? Die neue Engpass-Analyse im Pflanzenschutz-Informationssystem „PS Info“ bietet einen kostenlosen Faktencheck zu aktuellen und historischen Zulassungen. Damit ist eine fachlich informierte Debatte möglich.
Nach den Spätfrösten im April haben nun fast schon erwartungsgemäß Hagel, Sturm und Starkregen zugeschlagen. Ein Sturmtief wütete Ende am ersten Maiwochenende vor allem in einem Streifen von Ehingen (Donau) über Ulm und Augsburg bis nach München. Aber auch der Breisgau sowie Teile von Nordrhein-Westfalen und Nordhessen waren betroffen.
Mit der Überreichung der Förderurkunden durch die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Dr. Ophelia Nick wurde der offizielle Startschuss für das Modell- und Demonstrationsvorhaben "Maßnahmen zur Stärkung der funktionellen Biodiversität für eine nachhaltige Produktion im Obstanbau (FUBIOO)" gegeben.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat eine Empfehlung herausgegeben, wie die Gebrauchsanleitungen von Pflanzenschutzmitteln einheitlich und übersichtlich gestaltet werden können.
Anlässlich der 30. ordentlichen Mitgliedervertreterversammlung der VEREINIGTEN HAGEL Ende Mai richtete sich der Blick auf das vergangene Geschäfts- und Schadenjahr. Vorstandsvorsitzender Dr. Rainer Langner konnte berichten, dass die Gesellschaft bei allen relevanten Kennzahlen weiter gewachsen ist.
Die EU-Kommission hat am 30.11.2022 ihren Vorschlag für eine Verpackungsverordnung veröffentlicht. Erst kürzlich hat der ZVG im Rahmen der Anhörung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz eine Stellungnahme dazu abgegeben.