Coaching-Programm für Frauen in der Grünen Branche
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) und die Landwirtschaftliche Rentenbank unterstützen Frauen in der Grünen Branche mit einem neuen Coaching-Programm.
Das Programm soll Frauen Mut machen und konkret dabei begleiten, Führungsaufgaben in der Landwirtschaft zu übernehmen. Dabei geht es neben der betriebswirtschaftlichen Beratung zur Existenzgründung, Selbstorganisation und Unternehmensführung auch um Gesundheitsförderung und Prävention. Die organisatorische Abwicklung des Programms obliegt der SVLFG. Finanziert wird die Maßnahme aus dem Innovationsfonds der Rentenbank.
Wer und was wird gefördert?
Gefördert werden Frauen, die in der Grünen Branche arbeiten oder eine entsprechende Tätigkeit planen. Zu den geförderten Maßnahmen gehören unter anderem Coachings zur Existenzgründung bzw. zum Aufbau neuer Betriebszweige. Ebenso förderfähig sind Beratungen zu geplanten Hofnachfolgen oder zu Umstrukturierungen mit dem Ziel, die Rolle der Unternehmerin zu stärken. Coachings können auch gefördert werden, wenn die Existenzgründung bereits erfolgt ist sowie bei betrieblichen Veränderungen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Auch Frauen, die eine stärkere gesellschaftsrechtliche Position in der Unternehmensführung anstreben (beispielsweise durch den Erwerb von Gesellschaftsanteilen), können Mittel beantragen. Gefördert werden Einzel- oder Gruppencoachings mit maximal 1.800 Euro pro Teilnehmerin.
Kooperation zwischen SVLFG und Rentenbank
„Wir freuen uns, dass wir in den vergangenen Monaten unser starkes Angebot für Frauen noch einmal entscheidend nachschärfen konnten“, bekräftigte Juliane Vees, alternierende Vorsitzende der Vertreterversammlung der SVLFG. „Hierbei sind wir neue Wege gegangen und sehen eine große Chance in der strategischen Kooperation mit der Landwirtschaftlichen Rentenbank.“
Auch Nikola Steinbock, Sprecherin des Vorstandes der Landwirtschaftlichen Rentenbank, begrüßt die Kooperation: „Mit dem Coaching-Programm begleiten wir Frauen, die in der Agrar- und Ernährungswirtschaft Verantwortung übernehmen. Gut qualifizierte und motivierte Frauen sind eine wesentliche Säule für die Zukunftsfähigkeit der Grünen Branche. Gleichzeitig sichern Frauen, die die Führung eines Betriebes übernehmen, ihre eigene finanzielle Unabhängigkeit und Zukunft.“
Weitere Infos und Antragstellung:
Die SVLFG berät zu den Voraussetzungen, zum Antragsverfahren und zu geeigneten Coaches unter der Telefonnummer 0561 785-10515.
Alle Informationen hierzu sind auch zu finden unter www.svlfg.de/frauen-coaching
Neben dem neuen Coaching-Programm bietet die Rentenbank außerdem das Programm „Hofnachfolgerinnen und Existenzgründerinnen in der Land- und Forstwirtschaft“ an. Das Programm fördert Unternehmerinnen in den ersten fünf Jahren ihrer Selbständigkeit sowie bei ihrer Existenzgründung mit Premium-Konditionen für Investitionen in die landwirtschaftliche Primärproduktion. Näheres hierzu findet sich auf der Internetseite: www.rentenbank.de/programmkredite/zukunftsfelder-im-fokus/
Hintergrund
Hintergrund für das Kooperationsprojekt „Frauen durch Coaching gezielt fördern“ sind die Handlungsempfehlungen aus der Studie „Frauen. Leben. Landwirtschaft“ des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft sowie einer der Maßgabenbeschlüsse aus dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages. Die Studie ergab, dass sich in Deutschland die vielfältigen Leistungen von Frauen in landwirtschaftlichen Unternehmen nur unzureichend in deren rechtlichen Positionen widerspiegeln. Im Jahr 2020 wurden fast 90 % der Betriebe von Männern geleitet. Damit gehört Deutschland im europäischen Vergleich zu den Schlusslichtern im Hinblick auf die Geschlechtergerechtigkeit in landwirtschaftlichen Betriebsleitungen. Auch der Frauenanteil bei den designierten Hofnachfolgerinnen ist hierzulande mit 18 % sehr niedrig.
Verwandte Artikel
News & Infos
Dem Schimmel und dem Geschmack gleichermaßen auf der Spur
Erdbeeren schimmeln schnell und müssen entsprechend häufig mit Pflanzenschutzmitteln behandelt werden. Der Bedarf an Alternativen zur Bekämpfung dieser Schimmelpilze ist hoch. In einer Studie der Universität Antwerpen wurde nun herausgearbeitet, dass bestimmte Bakterien auf den Erdbeerpflanzen zu weniger Schimmel und möglicherweise zu mehr Geschmack führen.
Top-Betriebe benötigen Top-Informationen
Unter dem Motto „Top-Betriebe benötigen Top-Informationen“ lädt das Zentrum für Betriebswirtschaft im Gartenbau e. V. (ZBG) Unternehmen aus dem Obstbau zur Teilnahme am Betriebsvergleich im Gartenbau ein. Finanziert durch Bund
WAPA: Europäische Apfelbestände um 7 % zugenommen
Aktuelle Zahlen der WAPA (World Apple and Pear Association) zeigen, dass die Apfelbestände in der EU im Vergleich zum Vorjahr 2023 um 7 % auf 715.578 Tonnen zugenommen haben. Die Birnenbestände sind sogar um 31,1 % auf 71.273 Tonnen gestiegen. Die WAPA veröffentlichte die Zahlen zu den Apfel- und Birnenbeständen in der EU immer zum 1. Juni 2024.
Schülerzahl an Fachschulen für Grüne Berufe sinkt erneut
Im Jahr 2023 sank die Schülerzahl an den ein- und zweijährigen Fachschulen gegenüber dem Vorjahr um 161. Damit setzt sich der rückläufige Trend der vergangenen Jahre fort.
Japankäfer: gefährlicher Pflanzenschädling im deutschen Grenzgebiet
Der meldepflichtigen Japankäfer (Popillia japonica) wurde in Basel - und damit in unmittelbarer Nähe zur deutschen Grenze gesichtet. Die Europäische Union stuft den Japankäfer als so genannten „prioritären Quarantäneschädling“ ein, dessen Auftreten durch jedermann meldepflichtig ist.
EU-Hilfen bei Frostschäden auch für deutsche Betriebe?
Die EU-Kommission hatte in dieser Woche Krisenhilfen aus der Agrarreserve für Österreich, Tschechien und Polen in Höhe von 62 Millionen Euro in Aussicht gestellt, um die dortigen Ertragsausfälle durch Frost- und Hagel in Obst-, Gemüse- und Weinbaubetrieben zu kompensieren – ohne Deutschland in die Hilfsmaßnahme einzubeziehen.
Der Bundesrat stimmt neuem Düngegesetz nicht zu
Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 5. Juli 2024 dem zweiten Gesetz zur Änderung des Düngegesetzes die Zustimmung verweigert. Das Gesetz sollte unter anderem die Grundlagen für die Nährstoffbilanzverordnung und die Monitoringverordnung bilden.
Neue QS-Arbeitshilfe „Abdriftvermeidung“
Auswertungen aus dem QS-Rückstandsmonitoring belegen: QS-zertifizierte Erzeuger von Obst, Gemüse und Kartoffeln arbeiten bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sehr sorgfältig. Dennoch kommt es trotz durchgängig guter fachlicher Praxis vor, dass Produkte aufgrund vorliegender Analyseergebnisse von QS beanstandet werden müssen.
Machen Sie mit: Die Hummel-Challenge vom 20. Juni bis 3. Juli 2024
Die Hummel-Challenge findet einmal im Frühjahr und einmal im Sommer statt. Während im Frühjahr vor allem Hummel-Königinnen erfasst werden, geht es nun im Sommer, vom 20. Juni bis 3. Juli, darum, möglichst viele verschiedene Hummeln auf unterschiedlichen Pflanzen zu fotografieren.
Glyphosat: Anwendungseinschränkungen bleiben bestehen
Der Bundesrat hat am 14. Juni 2024 einer erneuten Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (PflSchAnwVO) zugestimmt. Sie wird ab dem 1. Juli 2024 gelten. Damit gibt es für Anbauer zwar nun Rechtssicherheit – aber die Bundesfachgruppe Obstbau fordert weiterhin mit allem Nachdruck eine Aufhebung des fachlich nicht zu begründenden Anwendungsverbotes für Glyphosat in Wasserschutzgebieten.
Pflanzenschutz zukunftsfest machen statt Rückbauprogramm für die Landwirtschaft
Anlässlich der Befragung der Bundesregierung im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft des Deutschen Bundestages am 12.06.2024 appellieren 30 Verbände der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), die Vorschläge für ein „Zukunftsprogramm“ Pflanzenschutz zurückzuziehen.
Transformationsbericht des BMEL
Das Bundeskabinett hat jüngst den Transformationsbericht „Nachhaltige Agrar- und Ernährungssysteme“ verabschiedet. Darin werden Wege aufgezeigt, wie Landwirtschaft, Ernährungswirtschaft und Forstwirtschaft in Zeiten der Klimakrise für ausreichende und gesunde Ernährung sorgen und gleichzeitig zum Schutz der Gesundheit von Mensch, Tier und Ökosystemen sowie des Klimas beitragen.