Der Bundesrat hat am 8. Mai 2026 eine Entschließung des Freistaats Sachsen zur Verbesserung der Zulassungssituation von Pflanzenschutzmitteln angenommen. Damit unterstreicht er die notwendige Korrektur bei den Kompetenzen in der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und greift zugleich die strukturellen Probleme im nationalen Zulassungssystem auf. Damit macht der Bundesrat deutlich, dass nach administrativen Verbesserungen nun auch die rechtlichen Zuständigkeiten angepasst werden müssen.
In den vergangenen Monaten wurden wichtige administrative Fortschritte erzielt, etwa durch beschleunigte Verfahren und den Abbau von Verfristungen bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln im Rahmen der gegenseitigen Anerkennung. Diese Verbesserungen waren notwendig, reichen jedoch nicht aus, um die strukturell bestehenden Probleme im System nachhaltig zu lösen. Die fortbestehenden strukturellen Hemmnisse führen zu Verzögerungen und fehlender Planbarkeit und verursachen Wettbewerbsnachteile für deutsche Antragsteller. Insgesamt wird Deutschland dadurch zu einem unattraktiven Zulassungsstandort. Dazu zählt insbesondere der derzeitige Einvernehmensstatus des Umweltbundesamts (UBA), der in der Praxis zu Blockaden im Zulassungsverfahren führt.
Der Bundesratsbeschluss unterstreicht damit zentrale Forderungen des Industrieverbands Agrar e. V. (IVA), nach der Optimierung der Verfahren nun auch die Rechtsgrundlage für ein ausgewogenes Zulassungssystem mit klaren Zuständigkeiten und einer gestärkten zentralen Zulassungsbehörde zu schaffen. „Der Bundesrat setzt ein klares Signal: Das UBA-Veto muss weg“, sagt IVA-Präsident Michael Wagner. „Das Umweltbundesamt hat eine de facto‑Kompetenz als Genehmigungsbehörde, obwohl es lediglich eine Bewertungsbehörde ist. Das ist ein Webfehler im Pflanzenschutzgesetz“, ergänzt Frank Gemmer, Hauptgeschäftsführer des IVA. Der Beschluss des Bundesrats zeige, dass nach administrativen Verbesserungen nun strukturelle Korrekturen notwendig seien. Die Bundesregierung sollte diesen Appell nutzen und die notwendigen Änderungen im Pflanzenschutzgesetz zügig voranbringen.
Das Benchmarking des QS-GAP-Standards ist für Erzeuger von Obst, Gemüse und Kartoffeln, deren Ware für die Vermarktung an den Lebensmitteleinzelhandel oder den Export vorgesehen ist, von zentraler Bedeutung.
Die regenerative Landwirtschaft wird oft als Lösung für Klimaschutz und Rentabilität gesehen, doch eine aktuelle Studie des vom Thünen-Institut und von global networks koordinierten unabhängigen Netzwerks agri benchmark zeigt ernüchternde Ergebnisse.
Was Sorgfaltspflichten und Menschenrechte künftig zur Handelsnorm machen soll, könnte entscheidend abgeschwächt werden. „Das müssen wir als engagierte Zivilgesellschaft gemeinsam verhindern“, wie Fairtrade kürzlich verkündete.
Kürzlich hat die neue EU-Kommission ihre Vision für Landwirtschaft und Ernährung vorgestellt, einen ehrgeizigen Fahrplan für die europäische Landwirtschaft und Ernährung der Zukunft.
Die ersten Bundesländer haben mit der Bewilligung der Frosthilfen im Obst- und Weinbau begonnen. Damit erhalten die Betriebe finanzielle Unterstützung, die im Frühjahr 2024 infolge von Spätfrösten Einbußen erlitten haben.
Der Rat hat dem entsprechenden Vorschlag der EU-Kommission kürzlich zugestimmt. Konkret sollen die Gelder Folgen von Klima- und Wetterextremen in der Landwirtschaft abfedern.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert Projektideen für das landwirtschaftliche Wassermanagement entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Bewerbungen nimmt die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) bis zum 29. April 2025, 12:00 Uhr, an.
Ab dem 1. März 2025 beginnt die zweite Förderaktion der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) zu ausgewählten Präventionsprodukten. Bezuschusst wird dann der Kauf von Sonnen- und Hitzeschutzprodukten sowie Kühlkleidung.
Im Jahr 2024 wurden in Deutschland auf einer Anbaufläche von 9 200 ha rund 37.000 t Strauchbeeren geerntet. Auch wenn die Anbaufläche damit gegenüber dem Vorjahr nur um 1 % abgenommen hat, ging die Erntemenge trotzdem um 10,6 % zurück.
Am 1. April 2025 tritt der revidierte Leitfaden QS-GAP Erzeugung Obst, Gemüse, Kartoffeln in Kraft. In einem kostenlosen Live-Online-Seminar der QS-Akademie erfahren Obst-, Gemüse- und Kartoffelerzeuger sowie Bündler im QS-System was sich im QS-GAP Leitfaden gegenüber der aktuellen Version geändert hat.
Chinas Ausstellerpräsenz auf der Messe FRUIT LOGISTICA ist in diesem Jahr um ein Drittel gestiegen. Das Land ist weltweit nach den USA der zweigrößte Importeur von Frischfrucht und Nüssen und immer auf der Suche nach Handelspartnern.