Der Bundesrat hat am 8. Mai 2026 eine Entschließung des Freistaats Sachsen zur Verbesserung der Zulassungssituation von Pflanzenschutzmitteln angenommen. Damit unterstreicht er die notwendige Korrektur bei den Kompetenzen in der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und greift zugleich die strukturellen Probleme im nationalen Zulassungssystem auf. Damit macht der Bundesrat deutlich, dass nach administrativen Verbesserungen nun auch die rechtlichen Zuständigkeiten angepasst werden müssen.
In den vergangenen Monaten wurden wichtige administrative Fortschritte erzielt, etwa durch beschleunigte Verfahren und den Abbau von Verfristungen bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln im Rahmen der gegenseitigen Anerkennung. Diese Verbesserungen waren notwendig, reichen jedoch nicht aus, um die strukturell bestehenden Probleme im System nachhaltig zu lösen. Die fortbestehenden strukturellen Hemmnisse führen zu Verzögerungen und fehlender Planbarkeit und verursachen Wettbewerbsnachteile für deutsche Antragsteller. Insgesamt wird Deutschland dadurch zu einem unattraktiven Zulassungsstandort. Dazu zählt insbesondere der derzeitige Einvernehmensstatus des Umweltbundesamts (UBA), der in der Praxis zu Blockaden im Zulassungsverfahren führt.
Der Bundesratsbeschluss unterstreicht damit zentrale Forderungen des Industrieverbands Agrar e. V. (IVA), nach der Optimierung der Verfahren nun auch die Rechtsgrundlage für ein ausgewogenes Zulassungssystem mit klaren Zuständigkeiten und einer gestärkten zentralen Zulassungsbehörde zu schaffen. „Der Bundesrat setzt ein klares Signal: Das UBA-Veto muss weg“, sagt IVA-Präsident Michael Wagner. „Das Umweltbundesamt hat eine de facto‑Kompetenz als Genehmigungsbehörde, obwohl es lediglich eine Bewertungsbehörde ist. Das ist ein Webfehler im Pflanzenschutzgesetz“, ergänzt Frank Gemmer, Hauptgeschäftsführer des IVA. Der Beschluss des Bundesrats zeige, dass nach administrativen Verbesserungen nun strukturelle Korrekturen notwendig seien. Die Bundesregierung sollte diesen Appell nutzen und die notwendigen Änderungen im Pflanzenschutzgesetz zügig voranbringen.
Der zunehmende Anbau in Folientunneln oder Gewächshäusern hat in unserem Nachbarland zu einer Verdreifachung der Erträge bei gleichzeitiger Reduzierung der Anbaufläche geführt. Daten des niederländischen Statistikamtes (CBS), die vom Portal Dutch News veröffentlicht wurden, zeigen, dass die Niederlande das Jahr 2024 mit einem neuen Rekord in der Erdbeerproduktion mit 86 Millionen kg abgeschlossen haben.
Das Förderprogramm der Mehrgefahrenversicherung wird in Baden-Württemberg ab dem Antragsjahr 2026 um zwei wichtige Bereiche erweitert: Das Risiko Hagel und der Hopfenbau werden künftig Teil der Versicherung sein.
Stefanie Sabet hat am 1. September 2025 als Generalsekretärin die Geschäftsleitung des Deutschen Bauernverbandes übernommen. Joachim Rukwied, Präsident des Deutschen Bauernverbandes, freut sich auf die Zusammenarbeit mit ihr:
Pflanzenschutzgeräte, Geräteteile oder Baugruppen durchlaufen auf Antrag der Herstellerfirmen ein umfassendes Prüfverfahren. Die Prüfungen basieren auf den Vorgaben des Pflanzenschutzgesetzes, der Pflanzenschutzgeräteverordnung, gültigen Normen sowie den Richtlinien des JKI.
Das Bundeskabinett hat nun den Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Finanzen (BMF). Beschlossen. Ab dem 1. Januar 2026 wird die Agrardieselrückvergütung vollständig wieder eingeführt. Land- und forstwirtschaftliche Betriebe erhalten dann wieder 21,48 Cent pro Liter Diesel zurück.
Der Industry Outlook Report 2025 von USApple, der auf der Outlook-Veranstaltung in Chicago veröffentlicht wurde, schätzt die diesjährige Gesamtproduktion von Äpfeln in den USA auf rund 5,3 Mrd. Kilo.
Deutsche Einzelhändler um Rossmann, Globus und Netto gründen mit den französischen Handelsriesen Carrefour und Cooperative U eine neue europäische Einkaufsallianz.