Der Bundesrat hat am 8. Mai 2026 eine Entschließung des Freistaats Sachsen zur Verbesserung der Zulassungssituation von Pflanzenschutzmitteln angenommen. Damit unterstreicht er die notwendige Korrektur bei den Kompetenzen in der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und greift zugleich die strukturellen Probleme im nationalen Zulassungssystem auf. Damit macht der Bundesrat deutlich, dass nach administrativen Verbesserungen nun auch die rechtlichen Zuständigkeiten angepasst werden müssen.
In den vergangenen Monaten wurden wichtige administrative Fortschritte erzielt, etwa durch beschleunigte Verfahren und den Abbau von Verfristungen bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln im Rahmen der gegenseitigen Anerkennung. Diese Verbesserungen waren notwendig, reichen jedoch nicht aus, um die strukturell bestehenden Probleme im System nachhaltig zu lösen. Die fortbestehenden strukturellen Hemmnisse führen zu Verzögerungen und fehlender Planbarkeit und verursachen Wettbewerbsnachteile für deutsche Antragsteller. Insgesamt wird Deutschland dadurch zu einem unattraktiven Zulassungsstandort. Dazu zählt insbesondere der derzeitige Einvernehmensstatus des Umweltbundesamts (UBA), der in der Praxis zu Blockaden im Zulassungsverfahren führt.
Der Bundesratsbeschluss unterstreicht damit zentrale Forderungen des Industrieverbands Agrar e. V. (IVA), nach der Optimierung der Verfahren nun auch die Rechtsgrundlage für ein ausgewogenes Zulassungssystem mit klaren Zuständigkeiten und einer gestärkten zentralen Zulassungsbehörde zu schaffen. „Der Bundesrat setzt ein klares Signal: Das UBA-Veto muss weg“, sagt IVA-Präsident Michael Wagner. „Das Umweltbundesamt hat eine de facto‑Kompetenz als Genehmigungsbehörde, obwohl es lediglich eine Bewertungsbehörde ist. Das ist ein Webfehler im Pflanzenschutzgesetz“, ergänzt Frank Gemmer, Hauptgeschäftsführer des IVA. Der Beschluss des Bundesrats zeige, dass nach administrativen Verbesserungen nun strukturelle Korrekturen notwendig seien. Die Bundesregierung sollte diesen Appell nutzen und die notwendigen Änderungen im Pflanzenschutzgesetz zügig voranbringen.
„Aktuell sind 29 % der Betriebe in der Direktvermarktung aktiv“, verkündete kürzlich Josef Moosbrugger, Präsident der Landwirtschaftskammer Österreich. „Dies bedeutet eine Steigerung gegenüber den letzten Erhebungen bedeutet."
Zum Start der Erntesaison für heimische Pflaumen zeigt das aktuelle QS-Rückstandsmonitoring ein positives Bild: Keine der 70 untersuchten Proben wies eine Überschreitung der gesetzlichen Rückstandshöchstgehalte (RHG) auf.
Sauberkeit und Hygiene während der Ernte sind zentrale Bestandteile der QS-Anforderungen in der Obst- und Gemüseerzeugung. Passend zum Start der Erntesaison hat QS neu gestaltete Infoposter zur Hand- und Arbeitshygiene veröffentlicht.
Nach dreijähriger Prüfung hat die EU-Kommission vergangene Woche ihre lang erwartete Evaluierung der Nitratrichtlinie veröffentlicht- und damit die erste umfassende Evaluierung der EU-Nitratrichtlinie seit deren Inkrafttreten im Jahr 1991 vorgelegt.
Der Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Alois Rainer, treibt die Staats- und Verwaltungsmodernisierung in seinem Ressort weiter voran. Nach der Verschlankung von Strukturen im Bundeslandwirtschaftsministerium ist nun eine Zusammenlegung...
Wenn im Herbst die Äpfel geerntet werden, steckt darin weit mehr als die Arbeit am Baum. Wie viel Wasser wurde benötigt? Wie wurde der Boden geschützt? Welche Rolle spielen Nützlinge und Biodiversität? Und wie lässt sich der Anbau an die zu-nehmende Hitze und Trockenheit anpassen?
Immer mehr Betriebe fragen sich, ob sich die Ernte überhaupt noch lohnt. Die Situation ist damit so dramatisch, dass wir uns als Vertreter des deutschen Obstbaus erstmals seit vielen Jahren gezwungen sehen, uns mit einem öffentlichen Brandbrief an Politik, Handel und Verbraucher gleichermaßen zu wenden.
Martin Hahn MdL, agrarpolitischer Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen im Landtag von Baden-Württemberg bezieht Position zu Mindestlohn, Saisonarbeitskräften und weiteren drängenden Themen des Obstbaus.
Die deutsche Kirschernte läuft auf Hochtouren. Dabei befinden sich die Preise im indirekten Absatz auf einem extrem niedrigen und für Erzeuger ruinösem Niveau.
Wie können wir gartenbauliche Kulturen nachhaltig anbauen und dabei Wasser und Nährstoffe effizient nutzen? Wie kann man mit innovativen Anbaumethoden dem Klimawandel begegnen und gleichzeitig die Produktivität steigern?
Die EU-Kommission hat kürzlich entschieden, wie die 540 Mio. Euro aus der Agrarreserve zur Abfederung der aktuellen Preiskrise bei Düngemitteln auf die Mitgliedstaaten verteilt werden sollen.
Die neue europäische Verpackungsverordnung 2025/40 (PPWR – Packaging and Packaging Waste Regulation) bringt weitreichende Änderungen für die gesamte Agrarbranche mit sich. Ab dem 12. August 2026 gelten neue Spielregeln, die besonders die Verantwortlichkeiten und die Dokumentation von Verpackungen betreffen.