Betriebe können ab sofort wieder Zuschüsse für Investitionen in Erneuerbare-Energien-Anlagen zum weitgehenden Eigenverbrauch, in Energieeffizienzmaßnahmen bei Wirtschaftsgebäuden sowie in stationäre und mobile Technik beantragen. Die Fördermaßnahme des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) zielt darauf ab, Klimaschutzpotenziale in Landwirtschaft und Gartenbau durch Energieeinsparung und Einsatz erneuerbarer Energien auszuschöpfen.
Am 4. November veröffentlichte das BMLEH eine überarbeitete Förderrichtlinie zum Programm. Die Projektträgerschaft hat die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR) von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) übernommen, die das Programm seit 2016 betreut hatte.
Was wird gefördert? Die Bandbreite förderfähiger Maßnahmen im Bundesprogramm Energieeffizienz bleibt groß: Sie reicht von der Reifendruckregelanlage bis zur (Agri-) Photovoltaikanlage oder dem Kleinwindrad. Auch die Neuanschaffung von Landmaschinen und Traktoren mit erneuerbaren Antrieben oder die Umrüstung darauf wird unterstützt. Je nach Maßnahme und CO2-Einsparung liegen die Zuschüsse zwischen 15 und 50 %.
Die wichtigsten Neuerungen:
Die Förderung von Batteriespeichern und Wärmetauschern ist künftig nur in Verbindung mit der Erzeugung und Eigennutzung erneuerbarer Energien und einer Energieberatung möglich.
Nicht mehr förderfähig sind Kompressoren und hocheffiziente LED-Beleuchtungssysteme.
Neu aufgenommen wurden Topfpflanzen-Handling-Systeme; sie sind künftig mit bis zu 20 % förderfähig.
Weitere Informationen: Informationen zum Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau stehen im Internet unter: https://energieeffizienz.fnr.de zur Verfügung. Weiter Informationen zum Bundesprogramm Energieeffizienz erteilt die FNR. Senden Sie einfach eine E-Mail an: energieeffizienz@fnr.de oder rufen Sie die Hotline unter folgender Nummer an: 03843 6930 650.
Hintergrund: 2015 rief das damalige Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft das Bundesprogramm ins Leben. Die bisherige Bilanz kann sich sehen lassen: Im Rahmen von mehr als 10.000 bewilligten Anträgen wurden 125 Millionen Euro Fördergelder ausgezahlt und damit eine Einsparung von 2,56 Millionen Tonnen CO2-Emissionen erreicht. Das entspricht über 900.000 Flugreisen von Deutschland auf die Malediven.
Die ersten Bundesländer haben mit der Bewilligung der Frosthilfen im Obst- und Weinbau begonnen. Damit erhalten die Betriebe finanzielle Unterstützung, die im Frühjahr 2024 infolge von Spätfrösten Einbußen erlitten haben.
Der Rat hat dem entsprechenden Vorschlag der EU-Kommission kürzlich zugestimmt. Konkret sollen die Gelder Folgen von Klima- und Wetterextremen in der Landwirtschaft abfedern.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert Projektideen für das landwirtschaftliche Wassermanagement entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Bewerbungen nimmt die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) bis zum 29. April 2025, 12:00 Uhr, an.
Ab dem 1. März 2025 beginnt die zweite Förderaktion der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) zu ausgewählten Präventionsprodukten. Bezuschusst wird dann der Kauf von Sonnen- und Hitzeschutzprodukten sowie Kühlkleidung.
Im Jahr 2024 wurden in Deutschland auf einer Anbaufläche von 9 200 ha rund 37.000 t Strauchbeeren geerntet. Auch wenn die Anbaufläche damit gegenüber dem Vorjahr nur um 1 % abgenommen hat, ging die Erntemenge trotzdem um 10,6 % zurück.
Am 1. April 2025 tritt der revidierte Leitfaden QS-GAP Erzeugung Obst, Gemüse, Kartoffeln in Kraft. In einem kostenlosen Live-Online-Seminar der QS-Akademie erfahren Obst-, Gemüse- und Kartoffelerzeuger sowie Bündler im QS-System was sich im QS-GAP Leitfaden gegenüber der aktuellen Version geändert hat.
Chinas Ausstellerpräsenz auf der Messe FRUIT LOGISTICA ist in diesem Jahr um ein Drittel gestiegen. Das Land ist weltweit nach den USA der zweigrößte Importeur von Frischfrucht und Nüssen und immer auf der Suche nach Handelspartnern.
Als stufenübergreifendes Prüfsystem für frische Lebensmittel sowie als zentrale Branchenplattform bietet QS mit dem Nachhaltigkeitsstandard Freiwillige QS-Inspektion Nachhaltigkeit (FIN) einen einheitlichen und benutzerfreundlichen Lösungsansatz für die gesamte Wertschöpfungskette von Obst, Gemüse und Kartoffeln.
Viele von Ihnen kennen die Studie des Thünen-Instituts für Betriebswirtschaft zu den Chancen und Risiken des Obst- und Gemüsebaus in Deutschland aus dem vergangenen Jahr bereits aus Berichten, Vorträgen und Diskussionsrunden.
Auch 2025 sucht die QS-Gesellschaft wieder innovative Forschungsansätze und Ideen für die Wertschöpfungskette Obst, Gemüse, Kartoffeln. Über eine Ende Dezember veröffentlichte Ausschreibung ruft der QS-Wissenschaftsfonds Obst, Gemüse, Kartoffeln Universitäten, Fachhochschulen und andere Forschungseinrichtungen auf, sich bis zum 28. Februar 2025 um die Finanzierung von Projekten zu bewerben.
Die Ernährungssysteme in Deutschland und Europa sind weder gesund noch nachhaltig. Es werden zu viele tierische und zu wenige pflanzliche Produkte konsumiert. In einer umfassenden Folgenabschätzung haben Forscher nun ermittelt, dass eine entsprechende Anpassung der Mehrwertsteuern der Gesundheit, der Umwelt und der Ökonomie zugutekommen würde.