Betriebe können ab sofort wieder Zuschüsse für Investitionen in Erneuerbare-Energien-Anlagen zum weitgehenden Eigenverbrauch, in Energieeffizienzmaßnahmen bei Wirtschaftsgebäuden sowie in stationäre und mobile Technik beantragen. Die Fördermaßnahme des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) zielt darauf ab, Klimaschutzpotenziale in Landwirtschaft und Gartenbau durch Energieeinsparung und Einsatz erneuerbarer Energien auszuschöpfen.
Am 4. November veröffentlichte das BMLEH eine überarbeitete Förderrichtlinie zum Programm. Die Projektträgerschaft hat die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR) von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) übernommen, die das Programm seit 2016 betreut hatte.
Was wird gefördert? Die Bandbreite förderfähiger Maßnahmen im Bundesprogramm Energieeffizienz bleibt groß: Sie reicht von der Reifendruckregelanlage bis zur (Agri-) Photovoltaikanlage oder dem Kleinwindrad. Auch die Neuanschaffung von Landmaschinen und Traktoren mit erneuerbaren Antrieben oder die Umrüstung darauf wird unterstützt. Je nach Maßnahme und CO2-Einsparung liegen die Zuschüsse zwischen 15 und 50 %.
Die wichtigsten Neuerungen:
Die Förderung von Batteriespeichern und Wärmetauschern ist künftig nur in Verbindung mit der Erzeugung und Eigennutzung erneuerbarer Energien und einer Energieberatung möglich.
Nicht mehr förderfähig sind Kompressoren und hocheffiziente LED-Beleuchtungssysteme.
Neu aufgenommen wurden Topfpflanzen-Handling-Systeme; sie sind künftig mit bis zu 20 % förderfähig.
Weitere Informationen: Informationen zum Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau stehen im Internet unter: https://energieeffizienz.fnr.de zur Verfügung. Weiter Informationen zum Bundesprogramm Energieeffizienz erteilt die FNR. Senden Sie einfach eine E-Mail an: energieeffizienz@fnr.de oder rufen Sie die Hotline unter folgender Nummer an: 03843 6930 650.
Hintergrund: 2015 rief das damalige Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft das Bundesprogramm ins Leben. Die bisherige Bilanz kann sich sehen lassen: Im Rahmen von mehr als 10.000 bewilligten Anträgen wurden 125 Millionen Euro Fördergelder ausgezahlt und damit eine Einsparung von 2,56 Millionen Tonnen CO2-Emissionen erreicht. Das entspricht über 900.000 Flugreisen von Deutschland auf die Malediven.
Deutsche Einzelhändler um Rossmann, Globus und Netto gründen mit den französischen Handelsriesen Carrefour und Cooperative U eine neue europäische Einkaufsallianz.
Die Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV) ist aufgehoben. Die entsprechende Aufhebungsverordnung des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) wurde im Bundesgesetzblatt Teil I veröffentlicht und tritt damit in Kraft. Die Verordnung war 2018 eingeführt worden.
Joachim Rukwied, Präsident des Deutschen Bauernverbandes, kritisierte den Vorschlag der Mindestlohnkommission, den Mindestlohn auf 14,60 Euro anzuheben in aller Deutlichkeit: „Diese massive Anhebung des Mindestlohns wird landwirtschaftliche Betriebe zum Ausstieg aus arbeitsintensiven Kulturen zwingen.“
Die Bundesregierung will geografische Angaben bei Agrarerzeugnissen sowie handwerklichen und industriellen Erzeugnissen besser schützen. Einen gemeinsamen Entwurf für ein Geoschutzreformgesetz haben das Bundesjustiz- und das Bundeslandwirtschaftsministerium in der vergangenen Woche vorgelegt.
ALDI Nord und ALDI SÜD wollen die heimische Landwirtschaft unterstützen, indem sie immer mehr Produkte mit der Herkunftskennzeichnung ,,Gutes aus deutscher Landwirtschaft‘‘ ins Sortiment aufnehmen.
Genau jetzt, wenn Erdbeeren, Brombeeren und Himbeeren am süßesten sind, startet die europäische Kampagne „Eine Handvoll Sommer“. Ziel der dreijährigen Kampagne ist es, junge Erwachsene (18–35 Jahre) dazu zu motivieren, häufiger zu Sommerobst zu greifen.
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Zum Schutz von Anwendenden, Verbrauchern und der Umwelt beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln hat der Gesetzgeber strenge Vorgaben erlassen. Gleichzeitig setzen sich die Hersteller von Pflanzenschutzmitteln für eine sichere Verwendung ihrer Produkte ein.
”In den vergangenen zehn Jahren haben wir immer häufiger von europäischen Kollegen gehört, dass in bestimmten Kulturen, sei es im Gemüsebau, im Obstbau oder in der gartenbaulichen Pflanzenproduktion, die Produktion einfach eingestellt wurde, weil es an Lösungen zur Bekämpfung von Schädlingen oder Krankheiten fehlt”...
Ohne Bienen keine Äpfel. Insbesondere Wildbienen sind für frühe Sorten elementar, da sie auch bei kühlen Temperaturen fliegen. Seit 15 Jahren setzen sich die genossenschaftlich vermarktenden Obstbauern der Bodenseeregion im Rahmen eines Apfelprojekts aktiv für den Erhalt und die Förderung der Artenvielfalt ein.