Betriebe können ab sofort wieder Zuschüsse für Investitionen in Erneuerbare-Energien-Anlagen zum weitgehenden Eigenverbrauch, in Energieeffizienzmaßnahmen bei Wirtschaftsgebäuden sowie in stationäre und mobile Technik beantragen. Die Fördermaßnahme des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) zielt darauf ab, Klimaschutzpotenziale in Landwirtschaft und Gartenbau durch Energieeinsparung und Einsatz erneuerbarer Energien auszuschöpfen.
Am 4. November veröffentlichte das BMLEH eine überarbeitete Förderrichtlinie zum Programm. Die Projektträgerschaft hat die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR) von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) übernommen, die das Programm seit 2016 betreut hatte.
Was wird gefördert? Die Bandbreite förderfähiger Maßnahmen im Bundesprogramm Energieeffizienz bleibt groß: Sie reicht von der Reifendruckregelanlage bis zur (Agri-) Photovoltaikanlage oder dem Kleinwindrad. Auch die Neuanschaffung von Landmaschinen und Traktoren mit erneuerbaren Antrieben oder die Umrüstung darauf wird unterstützt. Je nach Maßnahme und CO2-Einsparung liegen die Zuschüsse zwischen 15 und 50 %.
Die wichtigsten Neuerungen:
Die Förderung von Batteriespeichern und Wärmetauschern ist künftig nur in Verbindung mit der Erzeugung und Eigennutzung erneuerbarer Energien und einer Energieberatung möglich.
Nicht mehr förderfähig sind Kompressoren und hocheffiziente LED-Beleuchtungssysteme.
Neu aufgenommen wurden Topfpflanzen-Handling-Systeme; sie sind künftig mit bis zu 20 % förderfähig.
Weitere Informationen: Informationen zum Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau stehen im Internet unter: https://energieeffizienz.fnr.de zur Verfügung. Weiter Informationen zum Bundesprogramm Energieeffizienz erteilt die FNR. Senden Sie einfach eine E-Mail an: energieeffizienz@fnr.de oder rufen Sie die Hotline unter folgender Nummer an: 03843 6930 650.
Hintergrund: 2015 rief das damalige Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft das Bundesprogramm ins Leben. Die bisherige Bilanz kann sich sehen lassen: Im Rahmen von mehr als 10.000 bewilligten Anträgen wurden 125 Millionen Euro Fördergelder ausgezahlt und damit eine Einsparung von 2,56 Millionen Tonnen CO2-Emissionen erreicht. Das entspricht über 900.000 Flugreisen von Deutschland auf die Malediven.
Johannes Bliestle ist neuer ehrenamtlicher Vorsitzender der Bundesvereinigung der Erzeugerorganisationen Obst und Gemüse (BVEO). Der Gesamtvorstand hat in seiner Sitzung am 24. November 2022 den 57-jährigen Geschäftsführer der Reichenau Gemüse eG einstimmig gewählt.
Dr. Anne Monika Spallek, Mitglied im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft des Deutschen Bundestages und Berichterstatterin für Obst, im Gespräch mit Verbandsvertretern des Landesverbandes Obstbau Westfalen-Lippe auf dem Obstanbaubetrieb Drees in Coesfeld-Lette.
Die in der Diskussion immer wieder aufflammende Corona-Pandemie und insbesondere der Krieg in der Ukraine, mit seinen Auswirkungen auf die Wirtschaft und damit letztlich auf das Konsumverhalten, verunsichern die Obstbranche massiv.
Für viele Erdbeerbetriebe ist die mechanische Ranken- und Unkrautbekämpfung mittlerweile alternativlos geworden, denn neue Herbizidzulassungen sind nicht in Sicht.
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Der Hype um die Blaubeere ist in Deutschland angekommen. Die Beeren sind überall: in Muffins, Kuchen, Shakes, Müsli, Pancakes! Die Nachfrage nach dem Superfood ist so hoch wie noch nie.
Vom 13. bis 15. Januar 2023 öffnet die außerplanmäßige Fruchtwelt Bodensee mit rund 280 Ausstellern ihre Tore. Parallel können Sie sich auf den 41. Bodensee-Obstbautagen bei zahlreichen Vorträgen und Podiumsdiskussionen zu aktuellen Fragestellungen des Erwerbsobstbaus informieren.
Vom 25. bis 26. Oktober 2022 tagte der Bundesausschuss Obst und Gemüse (BOG) in Berlin. Im Verlauf der Herbst-Sitzung haben die Delegierten den amtierenden Vorsitzenden Jens Stechmann einstimmig wiedergewählt. Er tritt nun seine vierte Amtszeit an.
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Der Vorschlag für die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2115 sieht nicht nur eine Reduktion des Pflanzenschutzes um 50 % vor...