Betriebe können ab sofort wieder Zuschüsse für Investitionen in Erneuerbare-Energien-Anlagen zum weitgehenden Eigenverbrauch, in Energieeffizienzmaßnahmen bei Wirtschaftsgebäuden sowie in stationäre und mobile Technik beantragen. Die Fördermaßnahme des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) zielt darauf ab, Klimaschutzpotenziale in Landwirtschaft und Gartenbau durch Energieeinsparung und Einsatz erneuerbarer Energien auszuschöpfen.
Am 4. November veröffentlichte das BMLEH eine überarbeitete Förderrichtlinie zum Programm. Die Projektträgerschaft hat die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR) von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) übernommen, die das Programm seit 2016 betreut hatte.
Was wird gefördert? Die Bandbreite förderfähiger Maßnahmen im Bundesprogramm Energieeffizienz bleibt groß: Sie reicht von der Reifendruckregelanlage bis zur (Agri-) Photovoltaikanlage oder dem Kleinwindrad. Auch die Neuanschaffung von Landmaschinen und Traktoren mit erneuerbaren Antrieben oder die Umrüstung darauf wird unterstützt. Je nach Maßnahme und CO2-Einsparung liegen die Zuschüsse zwischen 15 und 50 %.
Die wichtigsten Neuerungen:
Die Förderung von Batteriespeichern und Wärmetauschern ist künftig nur in Verbindung mit der Erzeugung und Eigennutzung erneuerbarer Energien und einer Energieberatung möglich.
Nicht mehr förderfähig sind Kompressoren und hocheffiziente LED-Beleuchtungssysteme.
Neu aufgenommen wurden Topfpflanzen-Handling-Systeme; sie sind künftig mit bis zu 20 % förderfähig.
Weitere Informationen: Informationen zum Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau stehen im Internet unter: https://energieeffizienz.fnr.de zur Verfügung. Weiter Informationen zum Bundesprogramm Energieeffizienz erteilt die FNR. Senden Sie einfach eine E-Mail an: energieeffizienz@fnr.de oder rufen Sie die Hotline unter folgender Nummer an: 03843 6930 650.
Hintergrund: 2015 rief das damalige Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft das Bundesprogramm ins Leben. Die bisherige Bilanz kann sich sehen lassen: Im Rahmen von mehr als 10.000 bewilligten Anträgen wurden 125 Millionen Euro Fördergelder ausgezahlt und damit eine Einsparung von 2,56 Millionen Tonnen CO2-Emissionen erreicht. Das entspricht über 900.000 Flugreisen von Deutschland auf die Malediven.
Die Streichung der Agrardieselrückvergütung und der Steuerbefreiung für landwirtschaftliche Kfz belasten die grüne Branche und auch den Obstbau überproportional. Unter dem Motto "Zu viel ist zu viel! Jetzt ist Schluss!" fand deshalb am 18.12.2023 eine Großdemonstration der deutschen Landwirtschaft vor dem Brandenburger Tor in Berlin statt.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat eine Glyphosat-Eilverordnung auf den Weg gebracht, die am 15.12.2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde und mit Ablauf des 31. Dezember 2023 in Kraft tritt. Die Eilverordnung gilt für ein halbes Jahr.
Das Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz (AgrarOLkG), das für mehr Fairness gerade für kleinere Betriebe in der Lebensmittelkette sorgen soll, zeigt Wirkung.
Anlässlich des Handelskongresses haben die fünf Vorstandsmitglieder der Zentrale Koordination Handel-Landwirtschaft e. V. (ZKHL) kürzlich eine wegweisende Branchenvereinbarung zur Einführung eines neuen Herkunftskennzeichens Deutschland unterzeichnet.
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Die Bundesländer können die Direktzahlungen noch in diesem Jahr an die Anbauer auszahlen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat als frühestmögliche Auszahlungstermine den 22. und den 27. Dezember festgelegt...
Die Ausbildungszahlen waren im Obstbau noch nie so niedrig wie in diesem Jahr. Gleichzeitig braucht der deutsche Obstbau dringend Fachkräfte. Wir alle müssen deshalb verstärkt für eine Ausbildung in Obstbaubetrieb werben...
Nach der diesjährigen Sozialwahl hat sich die neue Vertreterversammlung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) am 11. Oktober in Kassel konstituiert und den neuen Vorstand gewählt.
Deutsche Äpfel dürfen ab sofort nach Indien exportiert werden. Damit hat ein langes und intensives Markt-Öffnungsverfahren seinen positiven Ausgang gefunden.