Bundeskabinett bestätigt erstes Hilfsprogramm für die landwirtschaftlichen Betriebe

Fachgruppe OBSTBAU
5560

Der Weg ist frei für das erste von zwei zielgerichteten Hilfsprogrammen für die Landwirtinnen und Landwirte, die besonders unter den Folgen des Ukraine-Kriegs leiden: Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, hat dem Bundeskabinett heute die „Verordnung zur Gewährung einer außergewöhnlichen Anpassungsbeihilfe für Erzeuger in bestimmten Agrarsektoren“ vorgelegt. Als zweite Hilfsmaßnahme ist ein Kleinbeihilfeprogramm in Vorbereitung. Insgesamt sollen 180 Millionen Euro an die landwirtschaftlichen Betriebe ausgezahlt werden, um die Auswirkungen des Krieges abzumildern.

Bundesminister Cem Özdemir: „Die Folgen des verbrecherischen Kriegs in der Ukraine belasten die Landwirtschaft stark – vor allem die Energiepreise machen vielen Betrieben zu schaffen. Hier helfen wir mit 180 Millionen Euro Landwirtinnen und Landwirten in den Sektoren, in denen die Auswirkungen besonders groß sind. Und das ganz unbürokratisch: Die Anpassungsbeihilfe wird direkt auf den berechtigten Höfen ankommen, ein Antrag ist dafür nicht erforderlich. Um zielgerichtet Betriebe in allen betroffenen Sektoren zu entlasten, wird außerdem noch ein zweites Hilfsprogramm geschnürt. Denjenigen Betrieben, für die die Anpassungsbeihilfe nicht infrage kommt, greifen wir mit dem Kleinbeihilfeprogramm unter die Arme.“

Der Deutsche Bundestag hatte bereits die gesetzlichen Grundlagen für die Anpassungsbeihilfe geschaffen. Diese Gesetzesänderungen sollen in Kürze in Kraft treten. Die Verordnung für die Anpassungsbeihilfe soll unmittelbar danach verkündet werden. Die Anpassungsbeihilfe ist im Einklang mit den EU-Vorgaben an Nachhaltigkeitskriterien geknüpft: Voraussetzung ist, dass die Betriebe im Jahr 2021 eine sogenannte Greening-Prämie für bestimmte nachhaltige Landbewirtschaftungsmethoden erhalten haben – ein Element aus der EU-Agrarförderung, das zu einer klima- und umweltförderlichen Bewirtschaftung verpflichtet. Dadurch können der Kreis der berechtigten Betriebe eindeutig bestimmt und die Gelder ohne Antragsverfahren ausgezahlt werden. Anspruchsberechtigt sind Betriebe des Freilandgemüsebaus und des Obstbaus, des Weinbaus und Hopfens sowie Hühner-, Puten-, Enten- und Gänsemastbetriebe und Betriebe mit Sauenhaltung, Ferkelaufzucht und Schweinemast. Die individuelle Beihilfe richtet sich nach den Flächen- und Tierzahlen, die bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hinterlegt sind. Die SVLFG wird die Anpassungsbeihilfe deshalb auch an die Landwirtinnen und Landwirte auszahlen. Mit der Fördersumme können etwa 40 Prozent der vom bundeseigenen Thünen-Institut ermittelten Gewinnveränderungen infolge des Ukraine-Kriegs ausgeglichen werden. Damit möglichst viele Betriebe profitieren können, ist die Anpassungsbeihilfe auf 15.000 Euro pro Unternehmen begrenzt. Eine Auszahlung soll bis spätestens 30. September 2022 erfolgen.

Zusätzlich ist ein Kleinbeihilfeprogramm für die Betriebsformen in Vorbereitung, für die das Nachhaltigkeitskriterium der Anpassungsbeihilfe nicht in Betracht kommt. Dies betrifft Obst- und Gemüsebau mit geschützter Produktion, Tierhaltungsbetriebe, die keine Flächen haben, sogenannte Kleinerzeuger und Betriebe bis ausschließlich 10 Hektar Ackerfläche und neu gegründete Betriebe, die für das Jahr 2021 keinen Antrag auf Direktzahlungen stellen konnten. Voraussetzung ist auch hier, dass die Betriebe zu einem Sektor gehören, der von den Marktstörungen infolge des Ukraine-Kriegs besonders betroffen ist. Die Kleinbeihilfe soll von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung auf Antrag ausgezahlt werden. Der Antragszeitraum wird voraussichtlich im Oktober beginnen. Die Mittel sollen bis zum 31. Dezember 2022 ausgezahlt werden. Auch die Kleinbeihilfe soll auf 15.000 Euro pro Unternehmen begrenzt sein.

Quelle: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Über den Autor

Fachgruppe Obstbau | Quelle: Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft

News & Infos

News & Infos

Polen rechnet mit einem Verlust von rund 30 % der Apfelernte

Nach vorsichtigen Schätzungen (inoffizielle Prognose) wird in Polen in diesem Jahr im Vergleich zur Ernte des letzten Jahres fast ein Drittel weniger Äpfel angebaut, was rund 3 Millionen Tonnen bedeuten würde. Es war eine sehr schwierige Zeit für alle polnischen Obsterzeuger, die auf jede erdenkliche Weise versucht hatten, die Frostschäden zu minimieren.

Fachgruppe OBSTBAU
4962
News & Infos

Bald als Berufskrankheit anerkannt?

Die Anerkennung einer Erkrankung als Berufskrankheit bietet Betroffenen einen umfassenden Schutz und vielfältige Unterstützungsleistungen durch die gesetzliche Unfallversicherung. Nun hat der Ärztliche Sachverständigenbeirat (ÄSVB) empfohlen, das „Parkinson-Syndrom durch Pestizide“ als neue Berufskrankheit in die Berufskrankheiten-Verordnung aufzunehmen.

Fachgruppe OBSTBAU
3843
News & Infos

Huelva: Beerenkampagne abgeschlossen

Nach Informationen von Freshuelva (Verband der Erdbeerproduzenten und –exporteure von Huelva) wurde die Erdbeersaison 2023/24 mit einer Produktion von 221.412 t beendet. Das ist ein Rückgang von 9 % gegenüber dem Vorjahr.

Fachgruppe OBSTBAU
3441
News & Infos

Asiatische Hornissen auf dem Vormarsch

Grundsätzlich sind Hornissen scheu und verteidigen sich und ihr Nest nur, wenn sie sich angegriffen fühlen. Die Stiche der heimischen Europäischen Hornissen sind kaum gefährlich für Menschen, es sei denn, Personen reagieren allergisch auf Insektengift. Etwas anders sieht es aus, wenn es sich um Asiatische Hornissen handelt, die aktuell von Süden her nach Deutschland einwandern.

Fachgruppe OBSTBAU
3959
News & Infos

Dem Schimmel und dem Geschmack gleichermaßen auf der Spur

Erdbeeren schimmeln schnell und müssen entsprechend häufig mit Pflanzenschutzmitteln behandelt werden. Der Bedarf an Alternativen zur Bekämpfung dieser Schimmelpilze ist hoch. In einer Studie der Universität Antwerpen wurde nun herausgearbeitet, dass bestimmte Bakterien auf den Erdbeerpflanzen zu weniger Schimmel und möglicherweise zu mehr Geschmack führen.

Fachgruppe OBSTBAU
3627
News & Infos

Top-Betriebe benötigen Top-Informationen

Unter dem Motto „Top-Betriebe benötigen Top-Informationen“ lädt das Zentrum für Betriebswirtschaft im Gartenbau e. V. (ZBG) Unternehmen aus dem Obstbau zur Teilnahme am Betriebsvergleich im Gartenbau ein. Finanziert durch Bund

Fachgruppe OBSTBAU
3524
News & Infos

WAPA: Europäische Apfelbestände um 7 % zugenommen

Aktuelle Zahlen der WAPA (World Apple and Pear Association) zeigen, dass die Apfelbestände in der EU im Vergleich zum Vorjahr 2023 um 7 % auf 715.578 Tonnen zugenommen haben. Die Birnenbestände sind sogar um 31,1 % auf 71.273 Tonnen gestiegen. Die WAPA veröffentlichte die Zahlen zu den Apfel- und Birnenbeständen in der EU immer zum 1. Juni 2024.

Fachgruppe OBSTBAU
4258
News & Infos

Schülerzahl an Fachschulen für Grüne Berufe sinkt erneut

Im Jahr 2023 sank die Schülerzahl an den ein- und zweijährigen Fachschulen gegenüber dem Vorjahr um 161. Damit setzt sich der rückläufige Trend der vergangenen Jahre fort.

Fachgruppe OBSTBAU
4089
News & Infos

Japankäfer: gefährlicher Pflanzenschädling im deutschen Grenzgebiet

Der meldepflichtigen Japankäfer (Popillia japonica) wurde in Basel - und damit in unmittelbarer Nähe zur deutschen Grenze gesichtet. Die Europäische Union stuft den Japankäfer als so genannten „prioritären Quarantäneschädling“ ein, dessen Auftreten durch jedermann meldepflichtig ist.

JKI
4366
News & Infos

EU-Hilfen bei Frostschäden auch für deutsche Betriebe?

Die EU-Kommission hatte in dieser Woche Krisenhilfen aus der Agrarreserve für Österreich, Tschechien und Polen in Höhe von 62 Millionen Euro in Aussicht gestellt, um die dortigen Ertragsausfälle durch Frost- und Hagel in Obst-, Gemüse- und Weinbaubetrieben zu kompensieren – ohne Deutschland in die Hilfsmaßnahme einzubeziehen.

BMEL
3863
News & Infos

Der Bundesrat stimmt neuem Düngegesetz nicht zu

Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 5. Juli 2024 dem zweiten Gesetz zur Änderung des Düngegesetzes die Zustimmung verweigert. Das Gesetz sollte unter anderem die Grundlagen für die Nährstoffbilanzverordnung und die Monitoringverordnung bilden.

Fachgruppe OBSTBAU
3718
News & Infos

Neue QS-Arbeitshilfe „Abdriftvermeidung“

Auswertungen aus dem QS-Rückstandsmonitoring belegen: QS-zertifizierte Erzeuger von Obst, Gemüse und Kartoffeln arbeiten bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sehr sorgfältig. Dennoch kommt es trotz durchgängig guter fachlicher Praxis vor, dass Produkte aufgrund vorliegender Analyseergebnisse von QS beanstandet werden müssen.

Dr. Annette Förschler
4432
Anzeige