Bundeskabinett bestätigt erstes Hilfsprogramm für die landwirtschaftlichen Betriebe

Fachgruppe OBSTBAU
2320

Der Weg ist frei für das erste von zwei zielgerichteten Hilfsprogrammen für die Landwirtinnen und Landwirte, die besonders unter den Folgen des Ukraine-Kriegs leiden: Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, hat dem Bundeskabinett heute die „Verordnung zur Gewährung einer außergewöhnlichen Anpassungsbeihilfe für Erzeuger in bestimmten Agrarsektoren“ vorgelegt. Als zweite Hilfsmaßnahme ist ein Kleinbeihilfeprogramm in Vorbereitung. Insgesamt sollen 180 Millionen Euro an die landwirtschaftlichen Betriebe ausgezahlt werden, um die Auswirkungen des Krieges abzumildern.

Bundesminister Cem Özdemir: „Die Folgen des verbrecherischen Kriegs in der Ukraine belasten die Landwirtschaft stark – vor allem die Energiepreise machen vielen Betrieben zu schaffen. Hier helfen wir mit 180 Millionen Euro Landwirtinnen und Landwirten in den Sektoren, in denen die Auswirkungen besonders groß sind. Und das ganz unbürokratisch: Die Anpassungsbeihilfe wird direkt auf den berechtigten Höfen ankommen, ein Antrag ist dafür nicht erforderlich. Um zielgerichtet Betriebe in allen betroffenen Sektoren zu entlasten, wird außerdem noch ein zweites Hilfsprogramm geschnürt. Denjenigen Betrieben, für die die Anpassungsbeihilfe nicht infrage kommt, greifen wir mit dem Kleinbeihilfeprogramm unter die Arme.“

Der Deutsche Bundestag hatte bereits die gesetzlichen Grundlagen für die Anpassungsbeihilfe geschaffen. Diese Gesetzesänderungen sollen in Kürze in Kraft treten. Die Verordnung für die Anpassungsbeihilfe soll unmittelbar danach verkündet werden. Die Anpassungsbeihilfe ist im Einklang mit den EU-Vorgaben an Nachhaltigkeitskriterien geknüpft: Voraussetzung ist, dass die Betriebe im Jahr 2021 eine sogenannte Greening-Prämie für bestimmte nachhaltige Landbewirtschaftungsmethoden erhalten haben – ein Element aus der EU-Agrarförderung, das zu einer klima- und umweltförderlichen Bewirtschaftung verpflichtet. Dadurch können der Kreis der berechtigten Betriebe eindeutig bestimmt und die Gelder ohne Antragsverfahren ausgezahlt werden. Anspruchsberechtigt sind Betriebe des Freilandgemüsebaus und des Obstbaus, des Weinbaus und Hopfens sowie Hühner-, Puten-, Enten- und Gänsemastbetriebe und Betriebe mit Sauenhaltung, Ferkelaufzucht und Schweinemast. Die individuelle Beihilfe richtet sich nach den Flächen- und Tierzahlen, die bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hinterlegt sind. Die SVLFG wird die Anpassungsbeihilfe deshalb auch an die Landwirtinnen und Landwirte auszahlen. Mit der Fördersumme können etwa 40 Prozent der vom bundeseigenen Thünen-Institut ermittelten Gewinnveränderungen infolge des Ukraine-Kriegs ausgeglichen werden. Damit möglichst viele Betriebe profitieren können, ist die Anpassungsbeihilfe auf 15.000 Euro pro Unternehmen begrenzt. Eine Auszahlung soll bis spätestens 30. September 2022 erfolgen.

Zusätzlich ist ein Kleinbeihilfeprogramm für die Betriebsformen in Vorbereitung, für die das Nachhaltigkeitskriterium der Anpassungsbeihilfe nicht in Betracht kommt. Dies betrifft Obst- und Gemüsebau mit geschützter Produktion, Tierhaltungsbetriebe, die keine Flächen haben, sogenannte Kleinerzeuger und Betriebe bis ausschließlich 10 Hektar Ackerfläche und neu gegründete Betriebe, die für das Jahr 2021 keinen Antrag auf Direktzahlungen stellen konnten. Voraussetzung ist auch hier, dass die Betriebe zu einem Sektor gehören, der von den Marktstörungen infolge des Ukraine-Kriegs besonders betroffen ist. Die Kleinbeihilfe soll von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung auf Antrag ausgezahlt werden. Der Antragszeitraum wird voraussichtlich im Oktober beginnen. Die Mittel sollen bis zum 31. Dezember 2022 ausgezahlt werden. Auch die Kleinbeihilfe soll auf 15.000 Euro pro Unternehmen begrenzt sein.

Quelle: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Über den Autor

Fachgruppe Obstbau | Quelle: Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft

News & Infos

News & Infos

Neue Kampagne von ALDI SÜD: Der Discounter macht Nachhaltigkeit zur „normalsten Sache der Welt“

ALDI SÜD verkündete just, dass der Konzern sein Angebot an nachhaltigeren Lebensmitteln (d.h. Bio-Produkte, regionales Obst und Gemüse oder Fleisch aus den höheren Haltungsformen) stetig ausbauen will. Wie der Discounter auf diese Weise Nachhaltigkeit zur „normalsten Sache der Welt“ machen will, zeigt Aldi Süd jetzt in seiner neuen Marketingkampagne, die am 21. Mai startet.

Fachgruppe OBSTBAU
1516
News & Infos

CO2-Fußabdruck von Bodenseeäpfeln

Im Sommer 2023 wurden im Rahmen der Initiative „FAIRDI – natürlich vom Bodensee“ CO2-Fußabdrücke für Äpfel von 22 Obstbaubetrieben sowie für typische Bodenseeäpfel ermittelt, um Optimierungspotentiale für einen ressourcenschonenden Apfelanbau zu identifizieren.

Fachgruppe OBSTBAU
1073
News & Infos

Erweiterung der Mautpflicht ab Juli 2024

Am 24.11.2023 wurde das „Dritte Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften“ (3. MautÄndG) im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 315 verkündet. Die Regelungen des Gesetzes treten 2024 in verschiedenen Stufen in Kraft.

Fachgruppe OBSTBAU
1049
News & Infos

Polnische Landwirte protestieren gegen europäische Umweltvorschriften

Letzte Woche gingen Tausende von Landwirten in der polnischen Hauptstadt Warschau auf die Straße, um gegen die Umweltpolitik der Europäischen Union (EU) zu protestieren, berichtet Vilt.be.

Vilt.be
931
News & Infos

EU-weit mehr als 300 Fälle von zu hohen PSM-Rückständen in Obst und Gemüse

In der Saison 2023/2024 wurden bei stichprobenartigen Rückstandsuntersuchungen bis April 2024 in 361 Fällen zu hohe Pflanzenschutzmittelrückstände in Obst und Gemüse festgestellt, wie der spanische Infodienst Hortoinfo.es in einem Bericht mitteilte.

Hortoinfo.es
1221
News & Infos

“Zukunftsprogramm Landwirtschaft” in der Kritik

Unwissenschaftlich, unausgegoren und untauglich - mit diesen klaren Worten kommentiert der Industrieverband Agrar e.V. (IVA) die “Diskussionsgrundlage für die Erarbeitung eines Zukunftsprogramms Pflanzenschutz”.

Fachgruppe OBSTBAU
1033
News & Infos

Schimmel an Erdbeeren aus dem Mittelmeerraum - ein Problem?

Das NDR-Verbrauchermagazin "Markt" hat Stichproben von frühen Erdbeeren aus dem Mittelmeerraum bei Edeka, Lidl, Rewe und einem örtlichen Gemüsehändler gekauft. Die Erdbeeren kamen aus Spanien, Griechenland und Italien.

NDR
904
News & Infos

Pachtpreise weiter gestiegen

Im Jahr 2023 hat das jährliche Pachtentgelt je Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche bundesweit durchschnittlich 357 Euro betragen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach den Ergebnissen der Agrarstrukturerhebung 2023 mitteilt, entsprach dies einem Anstieg von 9 % gegenüber 2020 (329 Euro).

Destatis
966
News & Infos

Genomsequenz der Schattenmorelle entschlüsselt

Ein Forschungsteam unter Federführung des JKI-Instituts für Züchtungsforschung an Obst untersucht mit neuartigen Technologien das komplexe Erbgut der bedeutenden Sauerkirschsorte und zieht Rückschlüsse auf Entstehung der Obstart.

JKI
1051
News & Infos

Neu als Berufskrankheit anerkannt: Parkinson-Syndrom durch chemische Pflanzenschutzmittel

Der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten (ÄSVB) – ein weisungsunabhängiges Gremium, das beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) angegliedert ist – hat empfohlen, das Parkinson-Syndrom durch chemische Pflanzenschutzmittel als neue Berufskrankheit in die Berufskrankheiten-Verordnung aufzunehmen.

SVLFG
2073
News & Infos

Pflanzenschutz-App geht in Deutschland an den Start

Rund 30 Landwirte und landwirtschaftliche Berater in Deutschland testen in einem Pilotprojekt die neue Pflanzenschutz-App „AgriGuide“.

IVA
1317
News & Infos

Maßnahmenpaket Zukunft Gartenbau an Staatssekretärin Bender übergeben

Das Bundeslandwirtschaftsministerium hatte im Oktober 2022 den „Zukunftskongress Gartenbau“ ausgerichtet. Dessen Ergebnisdokumentation zeigt vielfältige Handlungsoptionen und Notwendigkeiten für die Zukunft der Branche auf.

ZVG
784
Anzeige