Bundeskabinett bestätigt erstes Hilfsprogramm für die landwirtschaftlichen Betriebe
Der Weg ist frei für das erste von zwei zielgerichteten Hilfsprogrammen für die Landwirtinnen und Landwirte, die besonders unter den Folgen des Ukraine-Kriegs leiden: Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, hat dem Bundeskabinett heute die „Verordnung zur Gewährung einer außergewöhnlichen Anpassungsbeihilfe für Erzeuger in bestimmten Agrarsektoren“ vorgelegt. Als zweite Hilfsmaßnahme ist ein Kleinbeihilfeprogramm in Vorbereitung. Insgesamt sollen 180 Millionen Euro an die landwirtschaftlichen Betriebe ausgezahlt werden, um die Auswirkungen des Krieges abzumildern.
Bundesminister Cem Özdemir: „Die Folgen des verbrecherischen Kriegs in der Ukraine belasten die Landwirtschaft stark – vor allem die Energiepreise machen vielen Betrieben zu schaffen. Hier helfen wir mit 180 Millionen Euro Landwirtinnen und Landwirten in den Sektoren, in denen die Auswirkungen besonders groß sind. Und das ganz unbürokratisch: Die Anpassungsbeihilfe wird direkt auf den berechtigten Höfen ankommen, ein Antrag ist dafür nicht erforderlich. Um zielgerichtet Betriebe in allen betroffenen Sektoren zu entlasten, wird außerdem noch ein zweites Hilfsprogramm geschnürt. Denjenigen Betrieben, für die die Anpassungsbeihilfe nicht infrage kommt, greifen wir mit dem Kleinbeihilfeprogramm unter die Arme.“
Der Deutsche Bundestag hatte bereits die gesetzlichen Grundlagen für die Anpassungsbeihilfe geschaffen. Diese Gesetzesänderungen sollen in Kürze in Kraft treten. Die Verordnung für die Anpassungsbeihilfe soll unmittelbar danach verkündet werden. Die Anpassungsbeihilfe ist im Einklang mit den EU-Vorgaben an Nachhaltigkeitskriterien geknüpft: Voraussetzung ist, dass die Betriebe im Jahr 2021 eine sogenannte Greening-Prämie für bestimmte nachhaltige Landbewirtschaftungsmethoden erhalten haben – ein Element aus der EU-Agrarförderung, das zu einer klima- und umweltförderlichen Bewirtschaftung verpflichtet. Dadurch können der Kreis der berechtigten Betriebe eindeutig bestimmt und die Gelder ohne Antragsverfahren ausgezahlt werden. Anspruchsberechtigt sind Betriebe des Freilandgemüsebaus und des Obstbaus, des Weinbaus und Hopfens sowie Hühner-, Puten-, Enten- und Gänsemastbetriebe und Betriebe mit Sauenhaltung, Ferkelaufzucht und Schweinemast. Die individuelle Beihilfe richtet sich nach den Flächen- und Tierzahlen, die bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hinterlegt sind. Die SVLFG wird die Anpassungsbeihilfe deshalb auch an die Landwirtinnen und Landwirte auszahlen. Mit der Fördersumme können etwa 40 Prozent der vom bundeseigenen Thünen-Institut ermittelten Gewinnveränderungen infolge des Ukraine-Kriegs ausgeglichen werden. Damit möglichst viele Betriebe profitieren können, ist die Anpassungsbeihilfe auf 15.000 Euro pro Unternehmen begrenzt. Eine Auszahlung soll bis spätestens 30. September 2022 erfolgen.
Zusätzlich ist ein Kleinbeihilfeprogramm für die Betriebsformen in Vorbereitung, für die das Nachhaltigkeitskriterium der Anpassungsbeihilfe nicht in Betracht kommt. Dies betrifft Obst- und Gemüsebau mit geschützter Produktion, Tierhaltungsbetriebe, die keine Flächen haben, sogenannte Kleinerzeuger und Betriebe bis ausschließlich 10 Hektar Ackerfläche und neu gegründete Betriebe, die für das Jahr 2021 keinen Antrag auf Direktzahlungen stellen konnten. Voraussetzung ist auch hier, dass die Betriebe zu einem Sektor gehören, der von den Marktstörungen infolge des Ukraine-Kriegs besonders betroffen ist. Die Kleinbeihilfe soll von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung auf Antrag ausgezahlt werden. Der Antragszeitraum wird voraussichtlich im Oktober beginnen. Die Mittel sollen bis zum 31. Dezember 2022 ausgezahlt werden. Auch die Kleinbeihilfe soll auf 15.000 Euro pro Unternehmen begrenzt sein.
Quelle: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Verwandte Artikel
News & Infos
Viele Herausforderungen, aber auch Chancen für deutsches Beerenobst
Rund 75 Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren vom 7. bis 10. November zum Beerenobstseminar I nach Grünberg gekommen.
Echte Entlastung bei der Lagerung von Äpfeln! Gesetzentwurf zur Strompreisbremse hat erste Lesung im Bundestag passiert
Am 2. Dezember 2022 hat sich der Bundestag in der ersten Lesung mit den von den Regierungsfraktionen eingebrachten Gesetzentwürfen zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme sowie zur Einführung einer Strompreisbremse beschäftigt.
Personelle Veränderungen in der BVEO und der DRV-Gremienarbeit
Johannes Bliestle ist neuer ehrenamtlicher Vorsitzender der Bundesvereinigung der Erzeugerorganisationen Obst und Gemüse (BVEO). Der Gesamtvorstand hat in seiner Sitzung am 24. November 2022 den 57-jährigen Geschäftsführer der Reichenau Gemüse eG einstimmig gewählt.
Regionalen Obstbau stärken – Betriebe retten
Dr. Anne Monika Spallek, Mitglied im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft des Deutschen Bundestages und Berichterstatterin für Obst, im Gespräch mit Verbandsvertretern des Landesverbandes Obstbau Westfalen-Lippe auf dem Obstanbaubetrieb Drees in Coesfeld-Lette.
Ruinöse Entwicklung beim Obst
Die in der Diskussion immer wieder aufflammende Corona-Pandemie und insbesondere der Krieg in der Ukraine, mit seinen Auswirkungen auf die Wirtschaft und damit letztlich auf das Konsumverhalten, verunsichern die Obstbranche massiv.
Maschinelle Ausläufer- und Unkrautbekämpfung im Erdbeeranbau
Für viele Erdbeerbetriebe ist die mechanische Ranken- und Unkrautbekämpfung mittlerweile alternativlos geworden, denn neue Herbizidzulassungen sind nicht in Sicht.
PRE-Sammlungen starten
Im Zeitraum vom 1. bis 29. November 2022 werden an neun Standorten im Bundesgebiet wieder unbrauchbar gewordene Pflanzenschutzmittel und Agrarchemikalien im Rahmen des Rücknahme-Systems PRE® (Pflanzenschutzmittel Rücknahme und Entsorgung) zurückgenommen.
Wie ein Superfood-Hype ein Land verändert
Der Hype um die Blaubeere ist in Deutschland angekommen. Die Beeren sind überall: in Muffins, Kuchen, Shakes, Müsli, Pancakes! Die Nachfrage nach dem Superfood ist so hoch wie noch nie.
Fruchtwelt Bodensee
Vom 13. bis 15. Januar 2023 öffnet die außerplanmäßige Fruchtwelt Bodensee mit rund 280 Ausstellern ihre Tore. Parallel können Sie sich auf den 41. Bodensee-Obstbautagen bei zahlreichen Vorträgen und Podiumsdiskussionen zu aktuellen Fragestellungen des Erwerbsobstbaus informieren.
Stechmann einstimmig im Amt des BOG-Vorsitzenden bestätigt
Vom 25. bis 26. Oktober 2022 tagte der Bundesausschuss Obst und Gemüse (BOG) in Berlin. Im Verlauf der Herbst-Sitzung haben die Delegierten den amtierenden Vorsitzenden Jens Stechmann einstimmig wiedergewählt. Er tritt nun seine vierte Amtszeit an.
Gute Chancen für Birnen aus Deutschland
Birnen gehören fest in das Obstsortiment und sind Jahr für Jahr Bestandteil der Top-Ten der meistgekauften Obstarten in Deutschland. Der Anteil der Birnen im Einzelhandel, die zwischen Bodensee und Nordsee gewachsen sind, ist allerdings gering.