Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) will ein stärker am Verursacherprinzip orientiertes System für die Düngung unserer Äcker und Felder auf den Weg bringen – insbesondere in mit Nitrat belasteten Gebieten. Das Kabinett hat nun dem vom Bundesminister Alois Rainer vorgelegten Entwurf zugestimmt.
Der Einsatz von Düngemitteln in der Landwirtschaft ist wichtig, um die Bodenfruchtbarkeit, die Bereitstellung von Nährstoffen für die Pflanzen und damit die Versorgung mit hochwertigen Lebensmitteln in Deutschland zu sichern. Gleichwohl sind die Gewässer in einigen Regionen Deutschlands weiterhin durch hohe Nitratgehalte belastet. Die Änderung des Düngegesetzes ist Teil einer mehrstufigen Neuordnung, mit der das BMLEH das Düngerecht zukunftsfest aufstellen will. Mit der Änderung des Düngegesetzes soll auch die Rechtsgrundlage für das dafür erforderliche Wirkungsmonitoring der Düngeverordnung geschaffen werden. Das geplante bundesweite Monitoring soll Rückschlüsse über die Auswirkungen von Düngungsmaßnahmen auf die Belastung von Gewässern und eine Überprüfung der Wirksamkeit der Düngeverordnung ermöglichen. Das hat Deutschland auch gegenüber der EU-Kommission zugesagt, um ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren zu vermeiden.So werden auch Regelungen für die nationale Durchführung der EU-Düngeprodukteverordnung in das Düngegesetz aufgenommen. Die Änderung schafft zudem die rechtliche Grundlage für ein Qualitätssicherungssystem für ein künftig erforderliches Phosphor-Recycling aus Klärschlamm. Das BMLEH verkündete, dass das Düngerecht künftig zielgenauer, einfacher und praxistauglicher ausgestaltet werde. Es solle „das Fundament für ein möglichst bürokratiearmes und praxistaugliches Monitoring“ sein. Künftig solle gelten: Wer sauber arbeitet, werde entlastet. Das geplante Monitoring solle dafür die nötige Datenbasis schaffen, um ein System zur Stärkung des Verursacherprinzips bei der Düngung in Deutschland zu etablieren. Das bedeutet, dass Betriebe, die besonders wasserschonend wirtschaften, von unnötiger Schreibtischarbeit befreit werden sollen, wohingegen diejenigen, die das Grundwasser belasten, stärker in die Pflicht genommen werden sollen.
Gemeinsame Stellungnahme aus Südtirol, Deutschland und Österreich im Rahmen der Konsultationen zum Vorschlag für die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2115
Der Vorschlag für die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2115 sieht nicht nur eine Reduktion des Pflanzenschutzes um 50 % vor...
Der Vorschlag für die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2115 sieht nicht nur eine Reduktion des Pflanzenschutzes um 50 % vor...
Eine informative Plattform für Europas Obstanbaubranche und das Brennereiwesen bietet die Fruchtwelt Bodensee vom 13. bis 15. Januar 2023. Damit wird der übliche Zweijahresturnus der Veranstaltung unterbrochen.
Vor dem Hintergrund der Energiekrise und der enormen Kostensteigerungen ruft das Zentrum für Betriebswirtschaft im Gartenbau (ZBG) dazu auf, an seinem Halbjahresvergleich 2022 teilzunehmen - denn die Teilnahme am Halbjahresvergleich war noch nie so wichtig wie heute.
EU-Verordnung zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmittel (SUR) würde Einsatzverbot für chem. Pflanzenschutz auf ca. 40 % der Obstbaufläche Deutschlands bedeuten!