Bundeskabinett beschließt Änderung des Düngegesetzes

Fachgruppe OBSTBAU
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Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) will ein stärker am Verursacherprinzip orientiertes System für die Düngung unserer Äcker und Felder auf den Weg bringen – insbesondere in mit Nitrat belasteten Gebieten. Das Kabinett hat nun dem vom Bundesminister Alois Rainer vorgelegten Entwurf zugestimmt.

Der Einsatz von Düngemitteln in der Landwirtschaft ist wichtig, um die Bodenfruchtbarkeit, die Bereitstellung von Nährstoffen für die Pflanzen und damit die Versorgung mit hochwertigen Lebensmitteln in Deutschland zu sichern. Gleichwohl sind die Gewässer in einigen Regionen Deutschlands weiterhin durch hohe Nitratgehalte belastet.
Die Änderung des Düngegesetzes ist Teil einer mehrstufigen Neuordnung, mit der das BMLEH das Düngerecht zukunftsfest aufstellen will. Mit der Änderung des Düngegesetzes soll auch die Rechtsgrundlage für das dafür erforderliche Wirkungsmonitoring der Düngeverordnung geschaffen werden. Das geplante bundesweite Monitoring soll Rückschlüsse über die Auswirkungen von Düngungsmaßnahmen auf die Belastung von Gewässern und eine Überprüfung der Wirksamkeit der Düngeverordnung ermöglichen. Das hat Deutschland auch gegenüber der EU-Kommission zugesagt, um ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren zu vermeiden.So werden auch Regelungen für die nationale Durchführung der EU-Düngeprodukteverordnung in das Düngegesetz aufgenommen. Die Änderung schafft zudem die rechtliche Grundlage für ein Qualitätssicherungssystem für ein künftig erforderliches Phosphor-Recycling aus Klärschlamm.
Das BMLEH verkündete, dass das Düngerecht künftig zielgenauer, einfacher und praxistauglicher ausgestaltet werde. Es solle „das Fundament für ein möglichst bürokratiearmes und praxistaugliches Monitoring“ sein. Künftig solle gelten: Wer sauber arbeitet, werde entlastet. Das geplante Monitoring solle dafür die nötige Datenbasis schaffen, um ein System zur Stärkung des Verursacherprinzips bei der Düngung in Deutschland zu etablieren. Das bedeutet, dass Betriebe, die besonders wasserschonend wirtschaften, von unnötiger Schreibtischarbeit befreit werden sollen, wohingegen diejenigen, die das Grundwasser belasten, stärker in die Pflicht genommen werden sollen.

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Quelle: BMLEH

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