Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat eine Empfehlung herausgegeben, wie die Gebrauchsanleitungen von Pflanzenschutzmitteln einheitlich und übersichtlich gestaltet werden können. Die Empfehlung wurde vom Fachbeirat "Pflanzenschutz und Nachhaltigkeit" des BVL und der Projektgruppe "Vereinheitlichung der Gebrauchsanleitungen" des Industrieverbandes Agrar e. V. entwickelt.
Pflanzenschutzmittel dürfen in Deutschland nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie auf den Behältnissen oder Verpackungen gemäß § 31 des Pflanzenschutzgesetzes (PflSchG) ordentlich gekennzeichnet sind. Allerdings unterscheiden sich die Etiketten und Gebrauchsanleitungen verschiedener Anbieter von Pflanzenschutzmitteln gegenwärtig sehr stark. In den Nationalen Aktionsplans Pflanzenschutz (NAP) der Bundesregierung wurde die Vorgabe aufgenommen, die Kennzeichnung von Pflanzenschutzmitteln verständlicher und übersichtlicher zu gestalten. Dabei sollten Etiketten und Gebrauchsanleitungen eine gleiche oder möglichst ähnliche Struktur aufweisen.
Ziel des gemeinsamen Vorschlags von BVL und IVA ist es deshalb, die Kennzeichnung übersichtlich und verständlich zu gestalten, damit die Anwender produktrelevante Informationen leicht finden können. Eine klare und einheitliche Gliederung soll dafür sorgen, dass Etiketten und Gebrauchsanleitungen, insbesondere bei Produkten mit vielen zugelassenen Anwendungen, übersichtlicher gestaltet werden. Damit soll eine sachgerechte und sichere Anwendung von Pflanzenschutzmitteln besser gewährleistet werden, z.B. durch die Integration der Anwendungsbestimmungen für den Gesundheitsschutz.
Die empfohlene Gliederung ist ein Standardisierungsvorschlag zur freiwilligen Umsetzung innerhalb der Branche. Die Empfehlungen sind in der Broschüre „Fachmeldung zur Broschüre "Einheitliche Gebrauchsanleitung für Pflanzenschutzmittel" nachzulesen. Quelle: BVL
Der Einsatz der Agri-Photovoltaik (Agri-PV) in der Landwirtschaft ist eine innovative Antwort auf die Probleme unserer Zeit. Das Potenzial dieser Technologie kann jedoch nur ausgeschöpft werden, wenn die Betriebe auch bereit sind, sie einzusetzen.
Das vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) geförderte Forschungsprojekt »Smarte Automatisierungssysteme und -services für den Obstanbau an der Niederelbe« (=SAMSON) wurde nun offiziell gestartet.
Mit Sorge nimmt der Berufsstand die neuen Ausbildungszahlen im Gartenbau zur Kenntnis. Laut BiBB-Auswertung ging die Zahl der neu geschlossenen Ausbildungsverträge mit Stichtag 30. September 2022 um 13,1 % zurück.
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Im Rahmen des sog. „Insektenschutzpakets“, wurden Anwendungsverbote für Herbizide und Insektizide in Naturschutzgebieten ausgesprochen. Noch im Jahr 2020 hatte die Bundesregierung Ausgleichszahlungen für betroffene Betriebe beschlossen.
In der Alterssicherung der Landwirte (AdL) gelten ab 2023 neue Beiträge. In den alten Bundesländern steigt der für Unternehmer geltende Beitrag um 16 Euro auf 286 Euro (Vorjahr: 270 Euro) im Monat.