Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat eine Empfehlung herausgegeben, wie die Gebrauchsanleitungen von Pflanzenschutzmitteln einheitlich und übersichtlich gestaltet werden können. Die Empfehlung wurde vom Fachbeirat "Pflanzenschutz und Nachhaltigkeit" des BVL und der Projektgruppe "Vereinheitlichung der Gebrauchsanleitungen" des Industrieverbandes Agrar e. V. entwickelt.
Pflanzenschutzmittel dürfen in Deutschland nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie auf den Behältnissen oder Verpackungen gemäß § 31 des Pflanzenschutzgesetzes (PflSchG) ordentlich gekennzeichnet sind. Allerdings unterscheiden sich die Etiketten und Gebrauchsanleitungen verschiedener Anbieter von Pflanzenschutzmitteln gegenwärtig sehr stark. In den Nationalen Aktionsplans Pflanzenschutz (NAP) der Bundesregierung wurde die Vorgabe aufgenommen, die Kennzeichnung von Pflanzenschutzmitteln verständlicher und übersichtlicher zu gestalten. Dabei sollten Etiketten und Gebrauchsanleitungen eine gleiche oder möglichst ähnliche Struktur aufweisen.
Ziel des gemeinsamen Vorschlags von BVL und IVA ist es deshalb, die Kennzeichnung übersichtlich und verständlich zu gestalten, damit die Anwender produktrelevante Informationen leicht finden können. Eine klare und einheitliche Gliederung soll dafür sorgen, dass Etiketten und Gebrauchsanleitungen, insbesondere bei Produkten mit vielen zugelassenen Anwendungen, übersichtlicher gestaltet werden. Damit soll eine sachgerechte und sichere Anwendung von Pflanzenschutzmitteln besser gewährleistet werden, z.B. durch die Integration der Anwendungsbestimmungen für den Gesundheitsschutz.
Die empfohlene Gliederung ist ein Standardisierungsvorschlag zur freiwilligen Umsetzung innerhalb der Branche. Die Empfehlungen sind in der Broschüre „Fachmeldung zur Broschüre "Einheitliche Gebrauchsanleitung für Pflanzenschutzmittel" nachzulesen. Quelle: BVL
Mit dem neuen Solarpaket bringt die Bundesregierung zentrale Maßnahmen auf den Weg, um den Photovoltaik-Ausbau und damit den Klimaschutz zu beschleunigen.
Das Bundeskabinett hat die von Minister Cem Özdemir vorlegte Bio-Außer-Haus-Verpflegung-Verordnung (Bio-AHVV) und die Änderung der Öko-Kennzeichenverordnung zustimmend zur Kenntnis genommen. Damit ist der Weg frei für einen klaren Rechtsrahmen, mit dem Unternehmen mit wenig Aufwand Bio in ihren Küchen kennzeichnen können.
Wenn große Mengen und gute Qualität nicht reichen: Wettbewerbsdruck und unzureichende Nachfrage machen der französischen Steinobstbranche in diesem Sommer zu schaffen.
Um dauerhaft und flächendeckend eine biodiversitätsfreundlichere Agrarlandschaft zu erreichen, ist die intensive und konstruktive Kommunikation zwischen allen beteiligten Akteuren aus Landwirtschaft und Naturschutz (Verbände, Behörden, Praxis, Wissenschaft etc.) eine zentrale Voraussetzung.
Eine gesicherte Wasserversorgung wird in den kommenden Jahren mehr denn je zur Grundvoraussetzung für einen wirtschaftlich erfolgreichen Obstanbau in Deutschland werden. Gleichzeitig sind die Genehmigungsverfahren kompliziert, auch, weil viele Behörden den ökologischen Nutzen von Bewässerungsstrukturen – insbesondere in Trockengebieten, nach wie vor verkennen.
Auch wenn die EU-Behörde Efsa nach den umfangreichsten Untersuchungen aller Zeiten den umstrittenen Wirkstoff Glyphosat für weitgehend unbedenklich erklärt hat, bedeutet dies per se nicht, dass Glyphosat in Deutschland eine Zukunft hat.
Der Bundesausschuss Obst und Gemüse (BOG) warnt vor falschen Schnellschüssen bei der Wasserversorgung von Obstkulturen in Deutschland. Die vom Niedersächsischen Umweltminister Meyer angestellten Überlegungen, den Anbau von Sonderkulturen wie Erdbeeren aufgrund ihres höheren Wasserbedarfs zu verbieten...
Am 20. Juni 2023 fand in Österreich der Jahreskongress des Europäischen Bioobst-Forums (EBF) statt. Als Ergebnis wurde eine erste Ernteprognose 2023 für Bioäpfel herausgegeben. Prognostiziert wird ein Minus von 3% im Vergleich zum Vorjahr. Aber diese sehr frühe Prognose ist nur als Richtwert zu betrachten.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat keine Einwände gegen eine erneute Zulassung von Glyphosat in der Europäischen Union. In der Neubewertung des Wirkstoffs in Bezug auf das von ihm ausgehende Risiko für Mensch und Tier sowie für die Umwelt wurden keine kritischen Bereiche festgestellt, die Anlass zur Sorge geben.
Die angekündigte Erhöhung des Mindestlohnes zum 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro pro Stunde stellt die deutschen Obst- und Gemüsebaubetriebe vor enorme Herausforderungen, denn die Lohnkosten für Saisonarbeitskräfte steigen damit weiter.