Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat eine Empfehlung herausgegeben, wie die Gebrauchsanleitungen von Pflanzenschutzmitteln einheitlich und übersichtlich gestaltet werden können. Die Empfehlung wurde vom Fachbeirat "Pflanzenschutz und Nachhaltigkeit" des BVL und der Projektgruppe "Vereinheitlichung der Gebrauchsanleitungen" des Industrieverbandes Agrar e. V. entwickelt.
Pflanzenschutzmittel dürfen in Deutschland nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie auf den Behältnissen oder Verpackungen gemäß § 31 des Pflanzenschutzgesetzes (PflSchG) ordentlich gekennzeichnet sind. Allerdings unterscheiden sich die Etiketten und Gebrauchsanleitungen verschiedener Anbieter von Pflanzenschutzmitteln gegenwärtig sehr stark. In den Nationalen Aktionsplans Pflanzenschutz (NAP) der Bundesregierung wurde die Vorgabe aufgenommen, die Kennzeichnung von Pflanzenschutzmitteln verständlicher und übersichtlicher zu gestalten. Dabei sollten Etiketten und Gebrauchsanleitungen eine gleiche oder möglichst ähnliche Struktur aufweisen.
Ziel des gemeinsamen Vorschlags von BVL und IVA ist es deshalb, die Kennzeichnung übersichtlich und verständlich zu gestalten, damit die Anwender produktrelevante Informationen leicht finden können. Eine klare und einheitliche Gliederung soll dafür sorgen, dass Etiketten und Gebrauchsanleitungen, insbesondere bei Produkten mit vielen zugelassenen Anwendungen, übersichtlicher gestaltet werden. Damit soll eine sachgerechte und sichere Anwendung von Pflanzenschutzmitteln besser gewährleistet werden, z.B. durch die Integration der Anwendungsbestimmungen für den Gesundheitsschutz.
Die empfohlene Gliederung ist ein Standardisierungsvorschlag zur freiwilligen Umsetzung innerhalb der Branche. Die Empfehlungen sind in der Broschüre „Fachmeldung zur Broschüre "Einheitliche Gebrauchsanleitung für Pflanzenschutzmittel" nachzulesen. Quelle: BVL
“Obstsalat” ist der neue Podcast der Fachgruppe Obstbau. Joerg Hilbers und Jens Stechmann diskutieren in der ersten Ausgabe über das Klageverfahren der Bundesfachgruppe Obstbau zum Glyphosat-Verbot in Wasserschutzgebieten. Außerdem informieren sie über den Zulassungsstand des Fungizids Captan und über die Kampagne zur Öffentlichkeitsarbeit für deutsche Erdbeeren.
Mit deutlicher Ablehnung reagiert der Zentralverband Gartenbau (ZVG) auf die Änderungsvorschläge der EU-Abgeordneten und Berichterstatterin Sarah Wiener zur neuen Verordnung zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (Sustainable Use Regulation – SUR).
Vom 22. bis 23. März 2023 diskutierten die Mitglieder der Bundesvereinigung der Erzeugerorganisationen Obst und Gemüse (BVEO) über die Schwerpunkte der aktuellen Markt- und Förderentwicklung des Sektors.
Mit einem neuen Service-Angebot für Ausbildungsbetriebe möchte der ZVG die Arbeit in den Landesverbänden unterstützen. Am 28. April startet die neue Reihe „Digitaler Toolsnack“.
Am 09. Juni 2021 ist das Agrarorganisationen- und Lieferkettengesetz (AgrarOLkG) in Kraft getreten. Es setzt die UTP-Richtlinie der EU um, die einen einheitlichen Mindestschutzstandard zur Bekämpfung von unlauteren Handelspraktiken in der Lebensmittellieferkette vorgibt.
Der Präsident des Provinzialverbandes Rheinischer Obst- und Gemüsebauer, Georg Boekels, hat die Vorwürfe von Maria Noichl, Agrarpolitische Sprecherin der SPD-Abgeordneten im Europaparlament, „auf das Schärfste zurückgewiesen.
Das Rückstandsmonitoring im QS-System überwacht bei Obst, Gemüse und Kartoffeln, ob geltende Rückstandshöchstgehalte für Pflanzenschutzmittel und Grenzwerte für Schadstoffe und Nitrat eingehalten werden.
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat 8.129 Anträge auf „Kleinbeihilfen zur Stützung von Landwirtschaftsunternehmen wegen der wirtschaftlichen Auswirkungen infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine“ genehmigt.