Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat eine Empfehlung herausgegeben, wie die Gebrauchsanleitungen von Pflanzenschutzmitteln einheitlich und übersichtlich gestaltet werden können. Die Empfehlung wurde vom Fachbeirat "Pflanzenschutz und Nachhaltigkeit" des BVL und der Projektgruppe "Vereinheitlichung der Gebrauchsanleitungen" des Industrieverbandes Agrar e. V. entwickelt.
Pflanzenschutzmittel dürfen in Deutschland nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie auf den Behältnissen oder Verpackungen gemäß § 31 des Pflanzenschutzgesetzes (PflSchG) ordentlich gekennzeichnet sind. Allerdings unterscheiden sich die Etiketten und Gebrauchsanleitungen verschiedener Anbieter von Pflanzenschutzmitteln gegenwärtig sehr stark. In den Nationalen Aktionsplans Pflanzenschutz (NAP) der Bundesregierung wurde die Vorgabe aufgenommen, die Kennzeichnung von Pflanzenschutzmitteln verständlicher und übersichtlicher zu gestalten. Dabei sollten Etiketten und Gebrauchsanleitungen eine gleiche oder möglichst ähnliche Struktur aufweisen.
Ziel des gemeinsamen Vorschlags von BVL und IVA ist es deshalb, die Kennzeichnung übersichtlich und verständlich zu gestalten, damit die Anwender produktrelevante Informationen leicht finden können. Eine klare und einheitliche Gliederung soll dafür sorgen, dass Etiketten und Gebrauchsanleitungen, insbesondere bei Produkten mit vielen zugelassenen Anwendungen, übersichtlicher gestaltet werden. Damit soll eine sachgerechte und sichere Anwendung von Pflanzenschutzmitteln besser gewährleistet werden, z.B. durch die Integration der Anwendungsbestimmungen für den Gesundheitsschutz.
Die empfohlene Gliederung ist ein Standardisierungsvorschlag zur freiwilligen Umsetzung innerhalb der Branche. Die Empfehlungen sind in der Broschüre „Fachmeldung zur Broschüre "Einheitliche Gebrauchsanleitung für Pflanzenschutzmittel" nachzulesen. Quelle: BVL
Am 20. Juni 2023 fand in Österreich der Jahreskongress des Europäischen Bioobst-Forums (EBF) statt. Als Ergebnis wurde eine erste Ernteprognose 2023 für Bioäpfel herausgegeben. Prognostiziert wird ein Minus von 3% im Vergleich zum Vorjahr. Aber diese sehr frühe Prognose ist nur als Richtwert zu betrachten.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat keine Einwände gegen eine erneute Zulassung von Glyphosat in der Europäischen Union. In der Neubewertung des Wirkstoffs in Bezug auf das von ihm ausgehende Risiko für Mensch und Tier sowie für die Umwelt wurden keine kritischen Bereiche festgestellt, die Anlass zur Sorge geben.
Die angekündigte Erhöhung des Mindestlohnes zum 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro pro Stunde stellt die deutschen Obst- und Gemüsebaubetriebe vor enorme Herausforderungen, denn die Lohnkosten für Saisonarbeitskräfte steigen damit weiter.
Gibt es zu viele oder zu wenige Pflanzenschutzmittel? Die neue Engpass-Analyse im Pflanzenschutz-Informationssystem „PS Info“ bietet einen kostenlosen Faktencheck zu aktuellen und historischen Zulassungen. Damit ist eine fachlich informierte Debatte möglich.
Nach den Spätfrösten im April haben nun fast schon erwartungsgemäß Hagel, Sturm und Starkregen zugeschlagen. Ein Sturmtief wütete Ende am ersten Maiwochenende vor allem in einem Streifen von Ehingen (Donau) über Ulm und Augsburg bis nach München. Aber auch der Breisgau sowie Teile von Nordrhein-Westfalen und Nordhessen waren betroffen.
Mit der Überreichung der Förderurkunden durch die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Dr. Ophelia Nick wurde der offizielle Startschuss für das Modell- und Demonstrationsvorhaben "Maßnahmen zur Stärkung der funktionellen Biodiversität für eine nachhaltige Produktion im Obstanbau (FUBIOO)" gegeben.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat eine Empfehlung herausgegeben, wie die Gebrauchsanleitungen von Pflanzenschutzmitteln einheitlich und übersichtlich gestaltet werden können.
Anlässlich der 30. ordentlichen Mitgliedervertreterversammlung der VEREINIGTEN HAGEL Ende Mai richtete sich der Blick auf das vergangene Geschäfts- und Schadenjahr. Vorstandsvorsitzender Dr. Rainer Langner konnte berichten, dass die Gesellschaft bei allen relevanten Kennzahlen weiter gewachsen ist.
Die EU-Kommission hat am 30.11.2022 ihren Vorschlag für eine Verpackungsverordnung veröffentlicht. Erst kürzlich hat der ZVG im Rahmen der Anhörung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz eine Stellungnahme dazu abgegeben.