Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat eine Empfehlung herausgegeben, wie die Gebrauchsanleitungen von Pflanzenschutzmitteln einheitlich und übersichtlich gestaltet werden können. Die Empfehlung wurde vom Fachbeirat "Pflanzenschutz und Nachhaltigkeit" des BVL und der Projektgruppe "Vereinheitlichung der Gebrauchsanleitungen" des Industrieverbandes Agrar e. V. entwickelt.
Pflanzenschutzmittel dürfen in Deutschland nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie auf den Behältnissen oder Verpackungen gemäß § 31 des Pflanzenschutzgesetzes (PflSchG) ordentlich gekennzeichnet sind. Allerdings unterscheiden sich die Etiketten und Gebrauchsanleitungen verschiedener Anbieter von Pflanzenschutzmitteln gegenwärtig sehr stark. In den Nationalen Aktionsplans Pflanzenschutz (NAP) der Bundesregierung wurde die Vorgabe aufgenommen, die Kennzeichnung von Pflanzenschutzmitteln verständlicher und übersichtlicher zu gestalten. Dabei sollten Etiketten und Gebrauchsanleitungen eine gleiche oder möglichst ähnliche Struktur aufweisen.
Ziel des gemeinsamen Vorschlags von BVL und IVA ist es deshalb, die Kennzeichnung übersichtlich und verständlich zu gestalten, damit die Anwender produktrelevante Informationen leicht finden können. Eine klare und einheitliche Gliederung soll dafür sorgen, dass Etiketten und Gebrauchsanleitungen, insbesondere bei Produkten mit vielen zugelassenen Anwendungen, übersichtlicher gestaltet werden. Damit soll eine sachgerechte und sichere Anwendung von Pflanzenschutzmitteln besser gewährleistet werden, z.B. durch die Integration der Anwendungsbestimmungen für den Gesundheitsschutz.
Die empfohlene Gliederung ist ein Standardisierungsvorschlag zur freiwilligen Umsetzung innerhalb der Branche. Die Empfehlungen sind in der Broschüre „Fachmeldung zur Broschüre "Einheitliche Gebrauchsanleitung für Pflanzenschutzmittel" nachzulesen. Quelle: BVL
Aktuelle Zahlen der WAPA (World Apple and Pear Association) zeigen, dass die Apfelbestände in der EU im Vergleich zum Vorjahr 2023 um 7 % auf 715.578 Tonnen zugenommen haben. Die Birnenbestände sind sogar um 31,1 % auf 71.273 Tonnen gestiegen. Die WAPA veröffentlichte die Zahlen zu den Apfel- und Birnenbeständen in der EU immer zum 1. Juni 2024.
Im Jahr 2023 sank die Schülerzahl an den ein- und zweijährigen Fachschulen gegenüber dem Vorjahr um 161. Damit setzt sich der rückläufige Trend der vergangenen Jahre fort.
Der meldepflichtigen Japankäfer (Popillia japonica) wurde in Basel - und damit in unmittelbarer Nähe zur deutschen Grenze gesichtet. Die Europäische Union stuft den Japankäfer als so genannten „prioritären Quarantäneschädling“ ein, dessen Auftreten durch jedermann meldepflichtig ist.
Die EU-Kommission hatte in dieser Woche Krisenhilfen aus der Agrarreserve für Österreich, Tschechien und Polen in Höhe von 62 Millionen Euro in Aussicht gestellt, um die dortigen Ertragsausfälle durch Frost- und Hagel in Obst-, Gemüse- und Weinbaubetrieben zu kompensieren – ohne Deutschland in die Hilfsmaßnahme einzubeziehen.
Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 5. Juli 2024 dem zweiten Gesetz zur Änderung des Düngegesetzes die Zustimmung verweigert. Das Gesetz sollte unter anderem die Grundlagen für die Nährstoffbilanzverordnung und die Monitoringverordnung bilden.
Auswertungen aus dem QS-Rückstandsmonitoring belegen: QS-zertifizierte Erzeuger von Obst, Gemüse und Kartoffeln arbeiten bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sehr sorgfältig. Dennoch kommt es trotz durchgängig guter fachlicher Praxis vor, dass Produkte aufgrund vorliegender Analyseergebnisse von QS beanstandet werden müssen.
Die Hummel-Challenge findet einmal im Frühjahr und einmal im Sommer statt. Während im Frühjahr vor allem Hummel-Königinnen erfasst werden, geht es nun im Sommer, vom 20. Juni bis 3. Juli, darum, möglichst viele verschiedene Hummeln auf unterschiedlichen Pflanzen zu fotografieren.
Der Bundesrat hat am 14. Juni 2024 einer erneuten Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (PflSchAnwVO) zugestimmt. Sie wird ab dem 1. Juli 2024 gelten. Damit gibt es für Anbauer zwar nun Rechtssicherheit – aber die Bundesfachgruppe Obstbau fordert weiterhin mit allem Nachdruck eine Aufhebung des fachlich nicht zu begründenden Anwendungsverbotes für Glyphosat in Wasserschutzgebieten.
Anlässlich der Befragung der Bundesregierung im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft des Deutschen Bundestages am 12.06.2024 appellieren 30 Verbände der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), die Vorschläge für ein „Zukunftsprogramm“ Pflanzenschutz zurückzuziehen.
Das Bundeskabinett hat jüngst den Transformationsbericht „Nachhaltige Agrar- und Ernährungssysteme“ verabschiedet. Darin werden Wege aufgezeigt, wie Landwirtschaft, Ernährungswirtschaft und Forstwirtschaft in Zeiten der Klimakrise für ausreichende und gesunde Ernährung sorgen und gleichzeitig zum Schutz der Gesundheit von Mensch, Tier und Ökosystemen sowie des Klimas beitragen.
Angesichts deutschlandweit steigender Hautkrebserkrankungen ist es unerlässlich, dass sowohl Betriebe als auch Beschäftigte in der Grünen Branche angemessene Maßnahmen zum Sonnenschutz ergreifen.
Der Deutsche Bundestag hat die vom BMEL vorgelegten Änderungen des Düngegesetzes beschlossen. die von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir erarbeiteten Novelle soll landwirtschaftlichen Betriebe künftig mehr Planungssicherheit bieten und gleichzeitig den Umweltschutz verbessern.