Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat eine Empfehlung herausgegeben, wie die Gebrauchsanleitungen von Pflanzenschutzmitteln einheitlich und übersichtlich gestaltet werden können. Die Empfehlung wurde vom Fachbeirat "Pflanzenschutz und Nachhaltigkeit" des BVL und der Projektgruppe "Vereinheitlichung der Gebrauchsanleitungen" des Industrieverbandes Agrar e. V. entwickelt.
Pflanzenschutzmittel dürfen in Deutschland nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie auf den Behältnissen oder Verpackungen gemäß § 31 des Pflanzenschutzgesetzes (PflSchG) ordentlich gekennzeichnet sind. Allerdings unterscheiden sich die Etiketten und Gebrauchsanleitungen verschiedener Anbieter von Pflanzenschutzmitteln gegenwärtig sehr stark. In den Nationalen Aktionsplans Pflanzenschutz (NAP) der Bundesregierung wurde die Vorgabe aufgenommen, die Kennzeichnung von Pflanzenschutzmitteln verständlicher und übersichtlicher zu gestalten. Dabei sollten Etiketten und Gebrauchsanleitungen eine gleiche oder möglichst ähnliche Struktur aufweisen.
Ziel des gemeinsamen Vorschlags von BVL und IVA ist es deshalb, die Kennzeichnung übersichtlich und verständlich zu gestalten, damit die Anwender produktrelevante Informationen leicht finden können. Eine klare und einheitliche Gliederung soll dafür sorgen, dass Etiketten und Gebrauchsanleitungen, insbesondere bei Produkten mit vielen zugelassenen Anwendungen, übersichtlicher gestaltet werden. Damit soll eine sachgerechte und sichere Anwendung von Pflanzenschutzmitteln besser gewährleistet werden, z.B. durch die Integration der Anwendungsbestimmungen für den Gesundheitsschutz.
Die empfohlene Gliederung ist ein Standardisierungsvorschlag zur freiwilligen Umsetzung innerhalb der Branche. Die Empfehlungen sind in der Broschüre „Fachmeldung zur Broschüre "Einheitliche Gebrauchsanleitung für Pflanzenschutzmittel" nachzulesen. Quelle: BVL
Im Schuljahr 2024/25 erhielten Kinder an mehr als 143.000 Schulen innerhalb der EU insgesamt 61.570 t frisches Obst und Gemüse über das EU-Schulprogramm.
Ab dem 1. Januar 2027 ist eine elektronische und maschinenlesbare Erfassung von Pflanzenschutzmaßnahmen gesetzlich verpflichtend. Um die Umsetzung für die Land-, Forst- und Weinwirtschaft sowie den Gartenbau und die Baumschulen so einfach wie möglich zu gestalten, hat das Julius Kühn-Institut (JKI), die Anwendung DiPAgE entwickelt, die kostenfrei angeboten wird.
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Zwei junge Frauen, eine Mission: Den Bodenseeapfel und die Menschen dahinter ins Rampenlicht rücken. Anna Steffelin (20) aus Ittendorf und Emelie Lanz (19) aus Tettnang sind die neuen Bodensee-Apfelhoheiten.
Unlautere Handelspraktiken können landwirtschaftliche Betriebe und andere Lieferanten erheblich unter Druck setzen: etwa durch kurzfristige Stornierungen, einseitige Vertragsänderungen oder verspätete Zahlungen.
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