Der Bundesausschuss Obst und Gemüse (BOG) warnt vor falschen Schnellschüssen bei der Wasserversorgung von Obstkulturen in Deutschland. Die vom Niedersächsischen Umweltminister Meyer angestellten Überlegungen, den Anbau von Sonderkulturen wie Erdbeeren aufgrund ihres höheren Wasserbedarfs zu verbieten, gefährden die Versorgung mit einheimischen Lebensmitteln und zielen am grundsätzlichen Problem vorbei.
„Statt also mit falschen Vergleichen auf Verbote zu setzen, müssen wir gemeinsam an Lösungen arbeiten“, erklärt BOG-Vorsitzender Jens Stechmann.
Die Erdbeerfläche in Deutschland beträgt ca. 14500 Hektar, das sind weniger als 0,1 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche. Auf diesen Flächen wird vor allem im Frühjahr Wasser benötigt. „Der Wasserbedarf deutscher Erdbeeren ist im Vergleich der europäischen Produzenten geringer", betont Claus Schliecker, Vorsitzender der Fachgruppe Obstbau im Landvolk Niedersachsen. Zuletzt hatte Ökotest den Frischwasserverbrauch von 1 kg Erdbeeren in Deutschland mit 16 Liter im Vergleich zu Ware in Spanien mit 79 Liter ermittelt.
„Das zeigt, dass wir im europäischen Vergleich in Gunstregionen liegen, mit denen wir zumindest die heimische Bevölkerung auch versorgen sollten“, so Stechmann weiter. Stechmann und Schliecker stellen gleichzeitig klar, dass man sich darauf nicht ausruhen dürfe, sondern weiter an effizienten Bewässerungstechniken, Brauchwasseraufbereitung bis hin zu Salzwasseraufbereitung forschen und arbeiten müsse. Kurz- und mittelfristig ist auch der Ausbau von Speicherbecken ein wichtiges Element der Lösung. Bürokratische Hürden und der hohe Investitionsbedarf bremsen aber die Obst- und Gemüsebaubetriebe in Deutschland hier derzeit aus.
Die schwierige bis dramatische Situation vieler Obstbaubetriebe ist von der Politik erkannt worden. Das Bundeslandwirtschaftsministerium will mit dem Geld aus dem dritten Hilfspaket der EU-Agrarreserve vor allem die deutschen Obsterzeuger unterstützen.
Mit dem neuen Solarpaket bringt die Bundesregierung zentrale Maßnahmen auf den Weg, um den Photovoltaik-Ausbau und damit den Klimaschutz zu beschleunigen.
Das Bundeskabinett hat die von Minister Cem Özdemir vorlegte Bio-Außer-Haus-Verpflegung-Verordnung (Bio-AHVV) und die Änderung der Öko-Kennzeichenverordnung zustimmend zur Kenntnis genommen. Damit ist der Weg frei für einen klaren Rechtsrahmen, mit dem Unternehmen mit wenig Aufwand Bio in ihren Küchen kennzeichnen können.
Wenn große Mengen und gute Qualität nicht reichen: Wettbewerbsdruck und unzureichende Nachfrage machen der französischen Steinobstbranche in diesem Sommer zu schaffen.
Um dauerhaft und flächendeckend eine biodiversitätsfreundlichere Agrarlandschaft zu erreichen, ist die intensive und konstruktive Kommunikation zwischen allen beteiligten Akteuren aus Landwirtschaft und Naturschutz (Verbände, Behörden, Praxis, Wissenschaft etc.) eine zentrale Voraussetzung.
Eine gesicherte Wasserversorgung wird in den kommenden Jahren mehr denn je zur Grundvoraussetzung für einen wirtschaftlich erfolgreichen Obstanbau in Deutschland werden. Gleichzeitig sind die Genehmigungsverfahren kompliziert, auch, weil viele Behörden den ökologischen Nutzen von Bewässerungsstrukturen – insbesondere in Trockengebieten, nach wie vor verkennen.
Auch wenn die EU-Behörde Efsa nach den umfangreichsten Untersuchungen aller Zeiten den umstrittenen Wirkstoff Glyphosat für weitgehend unbedenklich erklärt hat, bedeutet dies per se nicht, dass Glyphosat in Deutschland eine Zukunft hat.
Der Bundesausschuss Obst und Gemüse (BOG) warnt vor falschen Schnellschüssen bei der Wasserversorgung von Obstkulturen in Deutschland. Die vom Niedersächsischen Umweltminister Meyer angestellten Überlegungen, den Anbau von Sonderkulturen wie Erdbeeren aufgrund ihres höheren Wasserbedarfs zu verbieten...
Am 20. Juni 2023 fand in Österreich der Jahreskongress des Europäischen Bioobst-Forums (EBF) statt. Als Ergebnis wurde eine erste Ernteprognose 2023 für Bioäpfel herausgegeben. Prognostiziert wird ein Minus von 3% im Vergleich zum Vorjahr. Aber diese sehr frühe Prognose ist nur als Richtwert zu betrachten.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat keine Einwände gegen eine erneute Zulassung von Glyphosat in der Europäischen Union. In der Neubewertung des Wirkstoffs in Bezug auf das von ihm ausgehende Risiko für Mensch und Tier sowie für die Umwelt wurden keine kritischen Bereiche festgestellt, die Anlass zur Sorge geben.