Der Bundesausschuss Obst und Gemüse (BOG) warnt vor falschen Schnellschüssen bei der Wasserversorgung von Obstkulturen in Deutschland. Die vom Niedersächsischen Umweltminister Meyer angestellten Überlegungen, den Anbau von Sonderkulturen wie Erdbeeren aufgrund ihres höheren Wasserbedarfs zu verbieten, gefährden die Versorgung mit einheimischen Lebensmitteln und zielen am grundsätzlichen Problem vorbei.
„Statt also mit falschen Vergleichen auf Verbote zu setzen, müssen wir gemeinsam an Lösungen arbeiten“, erklärt BOG-Vorsitzender Jens Stechmann.
Die Erdbeerfläche in Deutschland beträgt ca. 14500 Hektar, das sind weniger als 0,1 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche. Auf diesen Flächen wird vor allem im Frühjahr Wasser benötigt. „Der Wasserbedarf deutscher Erdbeeren ist im Vergleich der europäischen Produzenten geringer", betont Claus Schliecker, Vorsitzender der Fachgruppe Obstbau im Landvolk Niedersachsen. Zuletzt hatte Ökotest den Frischwasserverbrauch von 1 kg Erdbeeren in Deutschland mit 16 Liter im Vergleich zu Ware in Spanien mit 79 Liter ermittelt.
„Das zeigt, dass wir im europäischen Vergleich in Gunstregionen liegen, mit denen wir zumindest die heimische Bevölkerung auch versorgen sollten“, so Stechmann weiter. Stechmann und Schliecker stellen gleichzeitig klar, dass man sich darauf nicht ausruhen dürfe, sondern weiter an effizienten Bewässerungstechniken, Brauchwasseraufbereitung bis hin zu Salzwasseraufbereitung forschen und arbeiten müsse. Kurz- und mittelfristig ist auch der Ausbau von Speicherbecken ein wichtiges Element der Lösung. Bürokratische Hürden und der hohe Investitionsbedarf bremsen aber die Obst- und Gemüsebaubetriebe in Deutschland hier derzeit aus.
Deutsche Einzelhändler um Rossmann, Globus und Netto gründen mit den französischen Handelsriesen Carrefour und Cooperative U eine neue europäische Einkaufsallianz.
Die Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV) ist aufgehoben. Die entsprechende Aufhebungsverordnung des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) wurde im Bundesgesetzblatt Teil I veröffentlicht und tritt damit in Kraft. Die Verordnung war 2018 eingeführt worden.
Joachim Rukwied, Präsident des Deutschen Bauernverbandes, kritisierte den Vorschlag der Mindestlohnkommission, den Mindestlohn auf 14,60 Euro anzuheben in aller Deutlichkeit: „Diese massive Anhebung des Mindestlohns wird landwirtschaftliche Betriebe zum Ausstieg aus arbeitsintensiven Kulturen zwingen.“
Die Bundesregierung will geografische Angaben bei Agrarerzeugnissen sowie handwerklichen und industriellen Erzeugnissen besser schützen. Einen gemeinsamen Entwurf für ein Geoschutzreformgesetz haben das Bundesjustiz- und das Bundeslandwirtschaftsministerium in der vergangenen Woche vorgelegt.
ALDI Nord und ALDI SÜD wollen die heimische Landwirtschaft unterstützen, indem sie immer mehr Produkte mit der Herkunftskennzeichnung ,,Gutes aus deutscher Landwirtschaft‘‘ ins Sortiment aufnehmen.
Genau jetzt, wenn Erdbeeren, Brombeeren und Himbeeren am süßesten sind, startet die europäische Kampagne „Eine Handvoll Sommer“. Ziel der dreijährigen Kampagne ist es, junge Erwachsene (18–35 Jahre) dazu zu motivieren, häufiger zu Sommerobst zu greifen.
Nach den massiven Hagel- und Sturmschäden in diesem Jahr hat Polens Agrarminister Czesław Siekierski Änderungen bei den Versicherungsregelungen angekündigt. Wie diese aussehen werden, ließ er allerdings vorerst offen.
Zum Schutz von Anwendenden, Verbrauchern und der Umwelt beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln hat der Gesetzgeber strenge Vorgaben erlassen. Gleichzeitig setzen sich die Hersteller von Pflanzenschutzmitteln für eine sichere Verwendung ihrer Produkte ein.
”In den vergangenen zehn Jahren haben wir immer häufiger von europäischen Kollegen gehört, dass in bestimmten Kulturen, sei es im Gemüsebau, im Obstbau oder in der gartenbaulichen Pflanzenproduktion, die Produktion einfach eingestellt wurde, weil es an Lösungen zur Bekämpfung von Schädlingen oder Krankheiten fehlt”...