Der Bundesausschuss Obst und Gemüse (BOG) warnt vor falschen Schnellschüssen bei der Wasserversorgung von Obstkulturen in Deutschland. Die vom Niedersächsischen Umweltminister Meyer angestellten Überlegungen, den Anbau von Sonderkulturen wie Erdbeeren aufgrund ihres höheren Wasserbedarfs zu verbieten, gefährden die Versorgung mit einheimischen Lebensmitteln und zielen am grundsätzlichen Problem vorbei.
„Statt also mit falschen Vergleichen auf Verbote zu setzen, müssen wir gemeinsam an Lösungen arbeiten“, erklärt BOG-Vorsitzender Jens Stechmann.
Die Erdbeerfläche in Deutschland beträgt ca. 14500 Hektar, das sind weniger als 0,1 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche. Auf diesen Flächen wird vor allem im Frühjahr Wasser benötigt. „Der Wasserbedarf deutscher Erdbeeren ist im Vergleich der europäischen Produzenten geringer", betont Claus Schliecker, Vorsitzender der Fachgruppe Obstbau im Landvolk Niedersachsen. Zuletzt hatte Ökotest den Frischwasserverbrauch von 1 kg Erdbeeren in Deutschland mit 16 Liter im Vergleich zu Ware in Spanien mit 79 Liter ermittelt.
„Das zeigt, dass wir im europäischen Vergleich in Gunstregionen liegen, mit denen wir zumindest die heimische Bevölkerung auch versorgen sollten“, so Stechmann weiter. Stechmann und Schliecker stellen gleichzeitig klar, dass man sich darauf nicht ausruhen dürfe, sondern weiter an effizienten Bewässerungstechniken, Brauchwasseraufbereitung bis hin zu Salzwasseraufbereitung forschen und arbeiten müsse. Kurz- und mittelfristig ist auch der Ausbau von Speicherbecken ein wichtiges Element der Lösung. Bürokratische Hürden und der hohe Investitionsbedarf bremsen aber die Obst- und Gemüsebaubetriebe in Deutschland hier derzeit aus.
Aktuelle Zahlen der WAPA (World Apple and Pear Association) zeigen, dass die Apfelbestände in der EU im Vergleich zum Vorjahr 2023 um 7 % auf 715.578 Tonnen zugenommen haben. Die Birnenbestände sind sogar um 31,1 % auf 71.273 Tonnen gestiegen. Die WAPA veröffentlichte die Zahlen zu den Apfel- und Birnenbeständen in der EU immer zum 1. Juni 2024.
Im Jahr 2023 sank die Schülerzahl an den ein- und zweijährigen Fachschulen gegenüber dem Vorjahr um 161. Damit setzt sich der rückläufige Trend der vergangenen Jahre fort.
Der meldepflichtigen Japankäfer (Popillia japonica) wurde in Basel - und damit in unmittelbarer Nähe zur deutschen Grenze gesichtet. Die Europäische Union stuft den Japankäfer als so genannten „prioritären Quarantäneschädling“ ein, dessen Auftreten durch jedermann meldepflichtig ist.
Die EU-Kommission hatte in dieser Woche Krisenhilfen aus der Agrarreserve für Österreich, Tschechien und Polen in Höhe von 62 Millionen Euro in Aussicht gestellt, um die dortigen Ertragsausfälle durch Frost- und Hagel in Obst-, Gemüse- und Weinbaubetrieben zu kompensieren – ohne Deutschland in die Hilfsmaßnahme einzubeziehen.
Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 5. Juli 2024 dem zweiten Gesetz zur Änderung des Düngegesetzes die Zustimmung verweigert. Das Gesetz sollte unter anderem die Grundlagen für die Nährstoffbilanzverordnung und die Monitoringverordnung bilden.
Auf der Delegiertentagung im November 2023 haben die Vertreter der Landesverbände in der Bundesfachgruppe Obstbau und der AG Öffentlichkeitsarbeit ein neues, zukunftsweisendes Konzept für die Öffentlichkeitskampagne für deutsches Obst beschlossen.
Auswertungen aus dem QS-Rückstandsmonitoring belegen: QS-zertifizierte Erzeuger von Obst, Gemüse und Kartoffeln arbeiten bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sehr sorgfältig. Dennoch kommt es trotz durchgängig guter fachlicher Praxis vor, dass Produkte aufgrund vorliegender Analyseergebnisse von QS beanstandet werden müssen.
Die Hummel-Challenge findet einmal im Frühjahr und einmal im Sommer statt. Während im Frühjahr vor allem Hummel-Königinnen erfasst werden, geht es nun im Sommer, vom 20. Juni bis 3. Juli, darum, möglichst viele verschiedene Hummeln auf unterschiedlichen Pflanzen zu fotografieren.
Der Bundesrat hat am 14. Juni 2024 einer erneuten Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (PflSchAnwVO) zugestimmt. Sie wird ab dem 1. Juli 2024 gelten. Damit gibt es für Anbauer zwar nun Rechtssicherheit – aber die Bundesfachgruppe Obstbau fordert weiterhin mit allem Nachdruck eine Aufhebung des fachlich nicht zu begründenden Anwendungsverbotes für Glyphosat in Wasserschutzgebieten.
Anlässlich der Befragung der Bundesregierung im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft des Deutschen Bundestages am 12.06.2024 appellieren 30 Verbände der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), die Vorschläge für ein „Zukunftsprogramm“ Pflanzenschutz zurückzuziehen.