Transparente, regionale und nachhaltige Lebensmittelerzeugung ist für viele Verbraucher zunehmend wichtig. Dabei besagt der Ernährungsreport 2024 des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), dass 77 % der Deutschen darauf achten, dass ihre Lebensmittel aus ihrer Region kommen.
Dr. Ophelia Nick, Parlamentarische Staatssekretärin am BMEL betont bei der Vorstllung der neuen Fördermaßnahme „RegioKost“, dass eine Stärkung regionaler Wertschöpfungsketten zu den „großen Zukunftsthemen“ gehöre und ganz besonders den ländlichen Räumen in Deutschland zugute komme – und nicht zuletzt aufgrund kurzer Transportwege auch gut für das Klima sei. Mit der Fördermaßnahme "RegioKost - Aufbau von Verarbeitungsstrukturen für regionale Lebensmittel" wolle das BMEL die Umsetzung innovativer Projektideen zum Aufbau von Verarbeitungsstrukturen für regionale Lebensmittel in ländlichen Räumen mit bis zu 230.000 Euro unterstützen, und zwar vorrangig in kleineren Einheiten oder Unternehmen. Die Fördermaßnahme soll einen Beitrag zur Sicherung von Teilhabe und Daseinsvorsorge leisten. Schwerpunkt ist die Förderung von Strukturen zur Vorverarbeitung für die Außer-Haus-Verpflegung, insbesondere die Gemeinschaftsverpflegung. Das BMEL wolle „Macherinnen und Macher vor Ort“ finanziell unterstützen, die innovative Projekte zur Stärkung der regionalen Lebensmittelverarbeitung umsetzen. Sie seien „der Motor, um unsere Lebensmittelproduktion vielfältiger und nachhaltiger aufzustellen". Ziel der Fördermaßnahme sei außerdem der Erhalt und den Aufbau von kleinräumigen Verarbeitungsstrukturen - und damit die Bewahrung von Kompetenzen im Lebensmittelhandwerk in ländlichen Räumen. Dies wiederum solle regionale Wirtschaftskreisläufe stärken und über die wirtschaftliche Stabilität lokaler Versorgung eine Wertschöpfung in der Region generieren, die „auch den Menschen vor Ort“ zugute komme.
Projektskizzen können jetzt eingereicht werden Wer also ein Projekt zur Vorverarbeitung von Obst und Gemüse für die Außer-Haus-Verpflegung in seiner Region in Angriff nehmen möchte, kann sich ab sofort um eine entsprechende Förderung bewerben. Projektskizzen können bis zum 8. Januar 2025 beim Projektträger BLE eingereicht werden. Die besten Skizzen werden anschließend aufgefordert, einen Förderantrag zu stellen.
Hintergrund: Ländliche Räume zu stärken und zu gleichwertigen Lebensverhältnissen in Stadt und Land beizutragen, gehört zu den Kernaufgaben des BMEL. Ziel ist die Zukunftsfähigkeit ländlicher Regionen, in denen mehr als die Hälfte unserer Bevölkerung lebt. Das Bundesprogramm Ländliche Entwicklung und Regionale Wertschöpfung (BULEplus) ist eines der Instrumente, um dieses Ziel zu erreichen. Mit dem BULEplus unterstützt das BMEL Ideen, die dazu beitragen, auch in Zukunft auf dem Land gut leben und arbeiten zu können. Die Fördermaßnahme "RegioKost" ist ein Baustein des BULEplus, das die BLE im Auftrag des BMEL umsetzt.
Stefanie Sabet hat am 1. September 2025 als Generalsekretärin die Geschäftsleitung des Deutschen Bauernverbandes übernommen. Joachim Rukwied, Präsident des Deutschen Bauernverbandes, freut sich auf die Zusammenarbeit mit ihr:
Pflanzenschutzgeräte, Geräteteile oder Baugruppen durchlaufen auf Antrag der Herstellerfirmen ein umfassendes Prüfverfahren. Die Prüfungen basieren auf den Vorgaben des Pflanzenschutzgesetzes, der Pflanzenschutzgeräteverordnung, gültigen Normen sowie den Richtlinien des JKI.
Das Bundeskabinett hat nun den Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Finanzen (BMF). Beschlossen. Ab dem 1. Januar 2026 wird die Agrardieselrückvergütung vollständig wieder eingeführt. Land- und forstwirtschaftliche Betriebe erhalten dann wieder 21,48 Cent pro Liter Diesel zurück.
Der Industry Outlook Report 2025 von USApple, der auf der Outlook-Veranstaltung in Chicago veröffentlicht wurde, schätzt die diesjährige Gesamtproduktion von Äpfeln in den USA auf rund 5,3 Mrd. Kilo.
Deutsche Einzelhändler um Rossmann, Globus und Netto gründen mit den französischen Handelsriesen Carrefour und Cooperative U eine neue europäische Einkaufsallianz.
Die Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV) ist aufgehoben. Die entsprechende Aufhebungsverordnung des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) wurde im Bundesgesetzblatt Teil I veröffentlicht und tritt damit in Kraft. Die Verordnung war 2018 eingeführt worden.
Joachim Rukwied, Präsident des Deutschen Bauernverbandes, kritisierte den Vorschlag der Mindestlohnkommission, den Mindestlohn auf 14,60 Euro anzuheben in aller Deutlichkeit: „Diese massive Anhebung des Mindestlohns wird landwirtschaftliche Betriebe zum Ausstieg aus arbeitsintensiven Kulturen zwingen.“