Das Bundeskabinett hat die von Minister Cem Özdemir vorlegte Bio-Außer-Haus-Verpflegung-Verordnung (Bio-AHVV) und die Änderung der Öko-Kennzeichenverordnung zustimmend zur Kenntnis genommen. Damit ist der Weg frei für einen klaren Rechtsrahmen, mit dem Unternehmen mit wenig Aufwand Bio in ihren Küchen kennzeichnen können. Auf diese Weise sollen die Gäste in Imbiss und Kantinen ebenso wie im Restaurant auf einen Blick den Einsatz von Bio-Produkten erkennen. Durch diese neue Transparenz auf den Speisekarten können sie sich dann gezielt für Bio auf dem Teller entscheiden – so das Ziel des BMEL.
Nachfrage nach Bio ankurbeln
Ob in den Küchen von Kita oder Krankenhaus, in der Mittagskantine von Betrieben oder dem Essen in Seniorenresidenzen: Mit täglichen 16 Millionen Menüs in der Gemeinschaftsverpflegung sieht das BMEL in der Außer-Haus-Verpflegung ein großes Potential, gesundes und nachhaltiges Essen stärker in der Bevölkerung zu verankern. Daraus werde dann laut Ministerium ein stärkerer Absatz für heimische Produkte erwachsen. Das wiederum sei die Voraussetzung dafür, das Ziel der Bundesregierung, den Anteil Bio-Flächen in Deutschland bis 2030 auf 30 % anzuheben, zu erreichen: Die neue Bio-AHVV soll explizit die Nachfrage nach Bio-Produkten aus Deutschland ankurbeln und damit die Voraussetzung dafür schaffen, dass sich eine Umstellung auf den Bio-Anbau für entsprechend mehr deutsche Anbauer lohnt.
Mit Bio werben
Die Verordnung erlaubt Unternehmen, Zutaten und extern zugekaufte Erzeugnisse in Bio-Qualität zu kennzeichnen und damit zu werben. Im Vergleich zur bisherigen Praxis ist dies durch die Bio-AHVV nun deutlich einfacher und unternehmerfreundlicher geregelt. Gleichzeitig ist sichergestellt, dass die Verbraucher verlässliche Informationen zum Einsatz von Bio-Produkten in Unternehmen der Gemeinschaftsverpflegung erhalten.
Kernstück der Verordnung zur Kennzeichnung von Bio-Lebensmitteln in gemeinschaftlichen Verpflegungseinrichtungen ist ein neues Kennzeichnen in Bronze, Silber und Gold:
Bei einem Anteil der Bio-Zutaten und -Erzeugnisse in Höhe von 20-49 % am Geldwert des Gesamtwareneinkaufs darf ein Unternehmen mit dem Bio-AHV-Logo in Bronze,
bei einem Bio-Anteil von 50- 89 % mit dem silbernen und
bei einem Bio-Anteil von 90- 100 % mit dem goldenen
Bio-AHV-Logo werben. Zudem können Unternehmen die Bio-Zutaten beispielsweise auf den Speisekarten kennzeichnen und generell damit werben.
Was die Verordnung allerdings nicht vorgibt, ist die Angabe der Herkunft der verwendeten bio-Produkte. Ob Kantinen, Senioreneinrichtungen und Schulmensen, die alle mit einem engen finanziellen Budget arbeiten, dann vorrangig mit bio-Produkten aus deutschem Anbau kochen werden, sei dahingestellt – auch wenn dies vom BMWL erwartet wird.
Zertifizierungsstellen fehlen noch
Die Bio-AHVV wird im Herbst 2023 in Kraft treten. Sobald dann entsprechende Kontrollstellen zur Zertifizierung der Unternehmen für ihre Aufgaben zugelassen sind, können sich Restaurants, Kantinen, Mensen etc. zertifizieren lassen – und so den Einsatz von Bio-Zutaten in ihrer Küche gegenüber den Gästen kommunizieren.
Weitere Informationen
Mehr Informationen zur Gemeinschaftsverpflegung und den Maßnahmen des BMEL finden Sie unter folgendem Link:
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