Die ersten Bundesländer haben mit der Bewilligung der Frosthilfen im Obst- und Weinbau begonnen. Damit erhalten die Betriebe finanzielle Unterstützung, die im Frühjahr 2024 infolge von Spätfrösten Einbußen erlitten haben.
Die Anträge konnten bis zum 8. Januar 2025 bei den zuständigen Landesstellen gestellt werden. Beihilfeberechtigt waren Betriebe, die durch den Frosteinbruch substanziell betroffen wurden. Das heißt sie müssen einen Ertragseinbruch von mehr als 30 % erlitten haben, der einen Mindestschaden von 7.500 Euro verursacht hat. Auf diese Weise sollte sichergestellt werden, dass möglichst viele betroffene Betriebe von den Hilfen profitieren. Nach Eingang aller Anträge wurde der betriebsindividuelle Entschädigungssatz festgelegt. So können die europäischen Mittel bestmöglich ausgeschöpft werden, wie das BMEL betont. Der Entschädigungssatzes je Betrieb beträgt rund 37 % des entstandenen Schadens. Eine Kumulation von Landeshilfen mit den EU-Mitteln ist grundsätzlich möglich. Dabei sind die beihilferechtlichen Höchstfördergrenzen nach EU-Recht zu beachten, zudem ist eine Überkompensation der Schäden auszuschließen.
Die Länder werden die Hilfen bis zum 30. April 2025 auszahlen.
Deutsche Einzelhändler um Rossmann, Globus und Netto gründen mit den französischen Handelsriesen Carrefour und Cooperative U eine neue europäische Einkaufsallianz.
Die Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV) ist aufgehoben. Die entsprechende Aufhebungsverordnung des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) wurde im Bundesgesetzblatt Teil I veröffentlicht und tritt damit in Kraft. Die Verordnung war 2018 eingeführt worden.
Joachim Rukwied, Präsident des Deutschen Bauernverbandes, kritisierte den Vorschlag der Mindestlohnkommission, den Mindestlohn auf 14,60 Euro anzuheben in aller Deutlichkeit: „Diese massive Anhebung des Mindestlohns wird landwirtschaftliche Betriebe zum Ausstieg aus arbeitsintensiven Kulturen zwingen.“
Die Bundesregierung will geografische Angaben bei Agrarerzeugnissen sowie handwerklichen und industriellen Erzeugnissen besser schützen. Einen gemeinsamen Entwurf für ein Geoschutzreformgesetz haben das Bundesjustiz- und das Bundeslandwirtschaftsministerium in der vergangenen Woche vorgelegt.
ALDI Nord und ALDI SÜD wollen die heimische Landwirtschaft unterstützen, indem sie immer mehr Produkte mit der Herkunftskennzeichnung ,,Gutes aus deutscher Landwirtschaft‘‘ ins Sortiment aufnehmen.
Genau jetzt, wenn Erdbeeren, Brombeeren und Himbeeren am süßesten sind, startet die europäische Kampagne „Eine Handvoll Sommer“. Ziel der dreijährigen Kampagne ist es, junge Erwachsene (18–35 Jahre) dazu zu motivieren, häufiger zu Sommerobst zu greifen.
Nach den massiven Hagel- und Sturmschäden in diesem Jahr hat Polens Agrarminister Czesław Siekierski Änderungen bei den Versicherungsregelungen angekündigt. Wie diese aussehen werden, ließ er allerdings vorerst offen.
Zum Schutz von Anwendenden, Verbrauchern und der Umwelt beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln hat der Gesetzgeber strenge Vorgaben erlassen. Gleichzeitig setzen sich die Hersteller von Pflanzenschutzmitteln für eine sichere Verwendung ihrer Produkte ein.
”In den vergangenen zehn Jahren haben wir immer häufiger von europäischen Kollegen gehört, dass in bestimmten Kulturen, sei es im Gemüsebau, im Obstbau oder in der gartenbaulichen Pflanzenproduktion, die Produktion einfach eingestellt wurde, weil es an Lösungen zur Bekämpfung von Schädlingen oder Krankheiten fehlt”...