Die ersten Bundesländer haben mit der Bewilligung der Frosthilfen im Obst- und Weinbau begonnen. Damit erhalten die Betriebe finanzielle Unterstützung, die im Frühjahr 2024 infolge von Spätfrösten Einbußen erlitten haben.
Die Anträge konnten bis zum 8. Januar 2025 bei den zuständigen Landesstellen gestellt werden. Beihilfeberechtigt waren Betriebe, die durch den Frosteinbruch substanziell betroffen wurden. Das heißt sie müssen einen Ertragseinbruch von mehr als 30 % erlitten haben, der einen Mindestschaden von 7.500 Euro verursacht hat. Auf diese Weise sollte sichergestellt werden, dass möglichst viele betroffene Betriebe von den Hilfen profitieren. Nach Eingang aller Anträge wurde der betriebsindividuelle Entschädigungssatz festgelegt. So können die europäischen Mittel bestmöglich ausgeschöpft werden, wie das BMEL betont. Der Entschädigungssatzes je Betrieb beträgt rund 37 % des entstandenen Schadens. Eine Kumulation von Landeshilfen mit den EU-Mitteln ist grundsätzlich möglich. Dabei sind die beihilferechtlichen Höchstfördergrenzen nach EU-Recht zu beachten, zudem ist eine Überkompensation der Schäden auszuschließen.
Die Länder werden die Hilfen bis zum 30. April 2025 auszahlen.
Anlässlich des Handelskongresses haben die fünf Vorstandsmitglieder der Zentrale Koordination Handel-Landwirtschaft e. V. (ZKHL) kürzlich eine wegweisende Branchenvereinbarung zur Einführung eines neuen Herkunftskennzeichens Deutschland unterzeichnet.
Die Bundesregierung hatte sich im Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt, die gesamte Landwirtschaft an den Zielen des Umwelt- und Ressourcenschutzes auszurichten. Auf dem Weg dahin haben sich die Regierungsvertreter 30 % Bio bis 2030 vorgenommen.
Die Bundesländer können die Direktzahlungen noch in diesem Jahr an die Anbauer auszahlen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat als frühestmögliche Auszahlungstermine den 22. und den 27. Dezember festgelegt...
Die Ausbildungszahlen waren im Obstbau noch nie so niedrig wie in diesem Jahr. Gleichzeitig braucht der deutsche Obstbau dringend Fachkräfte. Wir alle müssen deshalb verstärkt für eine Ausbildung in Obstbaubetrieb werben...
Nach der diesjährigen Sozialwahl hat sich die neue Vertreterversammlung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) am 11. Oktober in Kassel konstituiert und den neuen Vorstand gewählt.
Deutsche Äpfel dürfen ab sofort nach Indien exportiert werden. Damit hat ein langes und intensives Markt-Öffnungsverfahren seinen positiven Ausgang gefunden.
Seit 2016 veröffentlicht das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) jährlich seinen Ernährungsreport, der auf repräsentativen Umfragen des Instituts Forsa beruht.
Über 400 Aussteller aus zwölf Nationen werden vom 22. bis 23. November 2023 im Rahmen des Fachmesseduos expoSE & expoDirekt wieder ihre Produkte und Dienstleistungen rund um die Spargel- und Beerenproduktion sowie die Direktvermarktung präsentieren.
Am heutigen Freitag sollte die Entscheidung auf EU-Ebene fallen: Die Europäische Kommission hat zunächst keine ausreichende Zustimmung der EU-Länder für eine erneute Zulassung von Glyphosat für weitere zehn Jahre bekommen.
Die Erzeugerpreise gewerblicher Produkte waren im August 2023 um 12,6 % niedriger als im August 2022. Das war der stärkste Rückgang der Erzeugerpreise gegenüber einem Vorjahresmonat seit Beginn der Erhebung im Jahr 1949.