Die ersten Bundesländer haben mit der Bewilligung der Frosthilfen im Obst- und Weinbau begonnen. Damit erhalten die Betriebe finanzielle Unterstützung, die im Frühjahr 2024 infolge von Spätfrösten Einbußen erlitten haben.
Die Anträge konnten bis zum 8. Januar 2025 bei den zuständigen Landesstellen gestellt werden. Beihilfeberechtigt waren Betriebe, die durch den Frosteinbruch substanziell betroffen wurden. Das heißt sie müssen einen Ertragseinbruch von mehr als 30 % erlitten haben, der einen Mindestschaden von 7.500 Euro verursacht hat. Auf diese Weise sollte sichergestellt werden, dass möglichst viele betroffene Betriebe von den Hilfen profitieren. Nach Eingang aller Anträge wurde der betriebsindividuelle Entschädigungssatz festgelegt. So können die europäischen Mittel bestmöglich ausgeschöpft werden, wie das BMEL betont. Der Entschädigungssatzes je Betrieb beträgt rund 37 % des entstandenen Schadens. Eine Kumulation von Landeshilfen mit den EU-Mitteln ist grundsätzlich möglich. Dabei sind die beihilferechtlichen Höchstfördergrenzen nach EU-Recht zu beachten, zudem ist eine Überkompensation der Schäden auszuschließen.
Die Länder werden die Hilfen bis zum 30. April 2025 auszahlen.
Aktuell gibt es kaum verlässliche Zahlen zum Anbauumfang von Haselnüssen in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Um fundierte Daten zu Anbauflächen und verwendeten Anbausystemen in den drei Ländern zu erheben, wurde eine wissenschaftliche Umfrage entwickelt.
Hajo Hinrichs, Präsident des Bundes deutscher Baumschulen (BdB) e.V. und Jens Stechmann, Vorsitzender der Bundesfachgruppe Obstbau, haben sich in einem Schreiben an Alois Rainer, Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat gewandt. Sie bringen darin die Sorge des Berufsstandes zur prekären Pflanzenschutzmittelzulassungssituation im Bereich der Obstreisermuttergärten zum Ausdruck.
Der zunehmende Anbau in Folientunneln oder Gewächshäusern hat in unserem Nachbarland zu einer Verdreifachung der Erträge bei gleichzeitiger Reduzierung der Anbaufläche geführt. Daten des niederländischen Statistikamtes (CBS), die vom Portal Dutch News veröffentlicht wurden, zeigen, dass die Niederlande das Jahr 2024 mit einem neuen Rekord in der Erdbeerproduktion mit 86 Millionen kg abgeschlossen haben.
Das Förderprogramm der Mehrgefahrenversicherung wird in Baden-Württemberg ab dem Antragsjahr 2026 um zwei wichtige Bereiche erweitert: Das Risiko Hagel und der Hopfenbau werden künftig Teil der Versicherung sein.
Stefanie Sabet hat am 1. September 2025 als Generalsekretärin die Geschäftsleitung des Deutschen Bauernverbandes übernommen. Joachim Rukwied, Präsident des Deutschen Bauernverbandes, freut sich auf die Zusammenarbeit mit ihr:
Pflanzenschutzgeräte, Geräteteile oder Baugruppen durchlaufen auf Antrag der Herstellerfirmen ein umfassendes Prüfverfahren. Die Prüfungen basieren auf den Vorgaben des Pflanzenschutzgesetzes, der Pflanzenschutzgeräteverordnung, gültigen Normen sowie den Richtlinien des JKI.
Das Bundeskabinett hat nun den Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Finanzen (BMF). Beschlossen. Ab dem 1. Januar 2026 wird die Agrardieselrückvergütung vollständig wieder eingeführt. Land- und forstwirtschaftliche Betriebe erhalten dann wieder 21,48 Cent pro Liter Diesel zurück.
Der Industry Outlook Report 2025 von USApple, der auf der Outlook-Veranstaltung in Chicago veröffentlicht wurde, schätzt die diesjährige Gesamtproduktion von Äpfeln in den USA auf rund 5,3 Mrd. Kilo.