Die schwierige bis dramatische Situation vieler Obstbaubetriebe ist von der Politik erkannt worden. Das Bundeslandwirtschaftsministerium will mit dem Geld aus dem dritten Hilfspaket der EU-Agrarreserve vor allem die deutschen Obsterzeuger unterstützen. Über ein antragsloses Verfahren werden bis spätestens zum 31. Januar 2024 mindestens ca. 340 €/ha ausgezahlt, pro Betrieb max. 15.000 €. Dieses wurde gestern offiziell durch die folgende Pressemittelung des BMEL bekannt gegeben.
Pressemitteilung des BMEL vom 5. September 2023
Bundeslandwirtschaftsministerium unterstützt Obst-, Hopfen- und Weinbaubetriebe in der Krise
36 Millionen Euro stehen aus dem dritten Hilfspaket der Europäischen Kommission zur Verfügung
Um Landwirtinnen und Landwirte in wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu unterstützen, hat die Europäische Kommission im Sommer 2023 ein Hilfspaket für 22 Mitgliedstaaten (ohne Ukraine-Anrainerstaaten) vorgelegt. Deutschland erhält rund 36 Millionen Euro von den insgesamt 330 Millionen. Mit den Mitteln sollen die Landwirtinnen und Landwirte in den am stärksten betroffenen Sektoren für erlittene finanzielle Verluste entschädigt werden.
Freilandobstbau- und Hopfenbetriebe sollen in ganz Deutschland gefördert werden, da dort die Situation besonders kritisch ist. Darüber hinaus gibt es regional auch im Weinbau deutliche Marktprobleme, so dass es auch für diesen eine Förderung geben wird. Die Auszahlung wird bis spätestens zum 31. Januar 2024 erfolgen.
Grundlage für die Entscheidung ist eine Analyse der Kosten- bzw. Erlössituation verschiedener landwirtschaftlicher Sektoren durch das Thünen-Institut (TI). Auf dieser Basis sollen die Sektoren Obst und Hopfen mit einer Hektarprämie unterstützt werden. In Anlehnung an die erste Agrarerzeugeranpassungsbeihilfe aus dem Jahr 2022 soll dafür ein antragsloses Verfahren vorgesehen werden. Die Auszahlung soll fristgemäß bis Ende Januar 2024 durch die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) erfolgen. Die Möglichkeit, die von der Europäischen Union zur Verfügung gestellten Mittel um bis zu 200 Prozent aufzustocken, wird derzeit noch geprüft. Mindestens – ohne eine Aufstockung durch nationale Mittel– sollen Freilandobstbaubetriebe mit rund 340 Euro pro Hektar unterstützt werden, Hopfenbetriebe mit rund 370 Euro pro Hektar. Damit möglichst viele Betriebe angemessen berücksichtigt werden, soll die Förderung auf 15.000 Euro pro Unternehmen begrenzt werden.
Der Weinbau ist regional von einem erheblichen Absatzrückgang betroffen. Um die sektorspezifischen regionalen Marktstörungen auszugleichen, werden Mittel in Höhe von 6,5 Millionen Euro für die temporäre Krisendestillation im Weinsektor bereitgestellt. Bei einer Unterstützung von 0,65 Euro je Liter Wein können damit bis zu 10 Millionen Liter überschüssigen Weins zu Industriealkohol verarbeitet werden.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft bereitet derzeit entsprechende Verordnungsentwürfe vor.
Die Erdbeersaison hat in Huelva begonnen - der Region, in der fast 98 % der spanischen Erdbeeren produziert werden. In diesem Jahr wird mit einer Produktion von 221.412 Tonnen gerechnet, das sind ca. 9 % weniger als im Vorjahr.
Der Ständige Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCoPAFF) hat einem Verordnungsentwurf der Europäischen Kommission zugestimmt, der die Rückstandshöchstgehalte für Acetamiprid aus gesundheitlichen Vorsorgegründen absenkt.
Sturm Laurence Ende März hat in Huelva neben heftigen Regenfällen auch zwei Tornados verursacht. Aktuellen Schätzungen zufolge entstanden dadurch erhebliche Schäden an 300 bis 400 Hektar Folientunneln für Obst (hauptsächlich Erdbeeren).
Chemischer Pflanzenschutz steht in der öffentlichen Kritik – auch wenn er weltweit die Ernten sichert. In den letzten Jahren sind viele Mittel vom Markt verschwunden, die Zulassung neuer Wirkstoffe gestaltet sich langwierig.
Das Benchmarking des QS-GAP-Standards ist für Erzeuger von Obst, Gemüse und Kartoffeln, deren Ware für die Vermarktung an den Lebensmitteleinzelhandel oder den Export vorgesehen ist, von zentraler Bedeutung.
Die regenerative Landwirtschaft wird oft als Lösung für Klimaschutz und Rentabilität gesehen, doch eine aktuelle Studie des vom Thünen-Institut und von global networks koordinierten unabhängigen Netzwerks agri benchmark zeigt ernüchternde Ergebnisse.
Was Sorgfaltspflichten und Menschenrechte künftig zur Handelsnorm machen soll, könnte entscheidend abgeschwächt werden. „Das müssen wir als engagierte Zivilgesellschaft gemeinsam verhindern“, wie Fairtrade kürzlich verkündete.
Kürzlich hat die neue EU-Kommission ihre Vision für Landwirtschaft und Ernährung vorgestellt, einen ehrgeizigen Fahrplan für die europäische Landwirtschaft und Ernährung der Zukunft.
Die ersten Bundesländer haben mit der Bewilligung der Frosthilfen im Obst- und Weinbau begonnen. Damit erhalten die Betriebe finanzielle Unterstützung, die im Frühjahr 2024 infolge von Spätfrösten Einbußen erlitten haben.
Der Rat hat dem entsprechenden Vorschlag der EU-Kommission kürzlich zugestimmt. Konkret sollen die Gelder Folgen von Klima- und Wetterextremen in der Landwirtschaft abfedern.