Die Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (LBG) kann die Beiträge in diesem Jahr größtenteils spürbar senken. Gründe hierfür sind vor allem ein reduziertes Umlagesoll und höhere Bundesmittel.
Die LBG hat ab dem 21. Juli die Beitragsbescheide für das Jahr 2024 verschickt. Das Umlagesoll – festgelegt vom Vorstand der SVLFG – fällt mit 1.073 Mio. Euro 5,3 % geringer aus als im Vorjahr. Dadurch werden die Risikobeiträge durchschnittlich um rund 6 % gesenkt. Maßgeblich hierfür ist eine im Vergleich zum Vorjahr geringere Betriebsmittelzuführung. Dennoch werden bereits 39,8 Mio. Euro vorsorglich eingeplant, um die erwarteten Kostensteigerungen in den Jahren 2025 und 2026 finanzieren zu können.
119 Millionen Euro Bundesmittel tragen zusätzlich zur Entlastung bei. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies ein Plus von 20 Mio. Euro. Die Senkungsquote für voll Bundesmittel-berechtigte Unternehmen steigt dadurch von 15,45 % auf bis zu 20,04 %.
Die Grundbeiträge haben sich hingegen um 3,9 % erhöht. Der Mindestgrundbeitrag liegt nun bei 88,26 Euro, der Höchstgrundbeitrag bei 353,05 Euro. Ausschlaggebend hierfür sind vor allem gestiegene Aufwendungen für Präventionsmaßnahmen. Die Grundbeiträge liegen damit aber wieder unter dem Niveau von 2022.
Die im Vorjahr eingenommenen Betriebsmittel in Höhe von 100 Millionen Euro zur Finanzierung von Aufwendungen für die neue Berufskrankheit Parkinson sind noch nicht vollständig aufgebraucht. Die künftige Entwicklung ist aber unverändert nicht absehbar.
Wie in jedem Jahr berechnet sich der Beitrag individuell nach Flächen, Tieren, Arbeitswerten und Leistungsausgaben des Vorjahres. Entsprechend wirken sich Veränderungen in den Produktionsverfahren unterschiedlich auf die Beitragshöhe aus. Deutliche Beitragssenkungen überwiegen – in einzelnen Fällen kommt es jedoch auch zu Erhöhungen.
Die Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV) ist aufgehoben. Die entsprechende Aufhebungsverordnung des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) wurde im Bundesgesetzblatt Teil I veröffentlicht und tritt damit in Kraft. Die Verordnung war 2018 eingeführt worden.
Joachim Rukwied, Präsident des Deutschen Bauernverbandes, kritisierte den Vorschlag der Mindestlohnkommission, den Mindestlohn auf 14,60 Euro anzuheben in aller Deutlichkeit: „Diese massive Anhebung des Mindestlohns wird landwirtschaftliche Betriebe zum Ausstieg aus arbeitsintensiven Kulturen zwingen.“
Die Bundesregierung will geografische Angaben bei Agrarerzeugnissen sowie handwerklichen und industriellen Erzeugnissen besser schützen. Einen gemeinsamen Entwurf für ein Geoschutzreformgesetz haben das Bundesjustiz- und das Bundeslandwirtschaftsministerium in der vergangenen Woche vorgelegt.
ALDI Nord und ALDI SÜD wollen die heimische Landwirtschaft unterstützen, indem sie immer mehr Produkte mit der Herkunftskennzeichnung ,,Gutes aus deutscher Landwirtschaft‘‘ ins Sortiment aufnehmen.
Genau jetzt, wenn Erdbeeren, Brombeeren und Himbeeren am süßesten sind, startet die europäische Kampagne „Eine Handvoll Sommer“. Ziel der dreijährigen Kampagne ist es, junge Erwachsene (18–35 Jahre) dazu zu motivieren, häufiger zu Sommerobst zu greifen.
Nach den massiven Hagel- und Sturmschäden in diesem Jahr hat Polens Agrarminister Czesław Siekierski Änderungen bei den Versicherungsregelungen angekündigt. Wie diese aussehen werden, ließ er allerdings vorerst offen.
Zum Schutz von Anwendenden, Verbrauchern und der Umwelt beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln hat der Gesetzgeber strenge Vorgaben erlassen. Gleichzeitig setzen sich die Hersteller von Pflanzenschutzmitteln für eine sichere Verwendung ihrer Produkte ein.
”In den vergangenen zehn Jahren haben wir immer häufiger von europäischen Kollegen gehört, dass in bestimmten Kulturen, sei es im Gemüsebau, im Obstbau oder in der gartenbaulichen Pflanzenproduktion, die Produktion einfach eingestellt wurde, weil es an Lösungen zur Bekämpfung von Schädlingen oder Krankheiten fehlt”...
Ohne Bienen keine Äpfel. Insbesondere Wildbienen sind für frühe Sorten elementar, da sie auch bei kühlen Temperaturen fliegen. Seit 15 Jahren setzen sich die genossenschaftlich vermarktenden Obstbauern der Bodenseeregion im Rahmen eines Apfelprojekts aktiv für den Erhalt und die Förderung der Artenvielfalt ein.
Saisonarbeitskräfte sind bei der Obsternte unentbehrlich. Seit mehr als fünf Jahren beschäftigt sich die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) intensiv mit dem Thema Saisonarbeit, um Betriebe und deren Saisonarbeitskräfte bei Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu unterstützen.