Die Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (LBG) kann die Beiträge in diesem Jahr größtenteils spürbar senken. Gründe hierfür sind vor allem ein reduziertes Umlagesoll und höhere Bundesmittel.
Die LBG hat ab dem 21. Juli die Beitragsbescheide für das Jahr 2024 verschickt. Das Umlagesoll – festgelegt vom Vorstand der SVLFG – fällt mit 1.073 Mio. Euro 5,3 % geringer aus als im Vorjahr. Dadurch werden die Risikobeiträge durchschnittlich um rund 6 % gesenkt. Maßgeblich hierfür ist eine im Vergleich zum Vorjahr geringere Betriebsmittelzuführung. Dennoch werden bereits 39,8 Mio. Euro vorsorglich eingeplant, um die erwarteten Kostensteigerungen in den Jahren 2025 und 2026 finanzieren zu können.
119 Millionen Euro Bundesmittel tragen zusätzlich zur Entlastung bei. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies ein Plus von 20 Mio. Euro. Die Senkungsquote für voll Bundesmittel-berechtigte Unternehmen steigt dadurch von 15,45 % auf bis zu 20,04 %.
Die Grundbeiträge haben sich hingegen um 3,9 % erhöht. Der Mindestgrundbeitrag liegt nun bei 88,26 Euro, der Höchstgrundbeitrag bei 353,05 Euro. Ausschlaggebend hierfür sind vor allem gestiegene Aufwendungen für Präventionsmaßnahmen. Die Grundbeiträge liegen damit aber wieder unter dem Niveau von 2022.
Die im Vorjahr eingenommenen Betriebsmittel in Höhe von 100 Millionen Euro zur Finanzierung von Aufwendungen für die neue Berufskrankheit Parkinson sind noch nicht vollständig aufgebraucht. Die künftige Entwicklung ist aber unverändert nicht absehbar.
Wie in jedem Jahr berechnet sich der Beitrag individuell nach Flächen, Tieren, Arbeitswerten und Leistungsausgaben des Vorjahres. Entsprechend wirken sich Veränderungen in den Produktionsverfahren unterschiedlich auf die Beitragshöhe aus. Deutliche Beitragssenkungen überwiegen – in einzelnen Fällen kommt es jedoch auch zu Erhöhungen.
Im Rahmen des sog. „Insektenschutzpakets“, wurden Anwendungsverbote für Herbizide und Insektizide in Naturschutzgebieten ausgesprochen. Noch im Jahr 2020 hatte die Bundesregierung Ausgleichszahlungen für betroffene Betriebe beschlossen.
In der Alterssicherung der Landwirte (AdL) gelten ab 2023 neue Beiträge. In den alten Bundesländern steigt der für Unternehmer geltende Beitrag um 16 Euro auf 286 Euro (Vorjahr: 270 Euro) im Monat.
Am 2. Dezember 2022 hat sich der Bundestag in der ersten Lesung mit den von den Regierungsfraktionen eingebrachten Gesetzentwürfen zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme sowie zur Einführung einer Strompreisbremse beschäftigt.
Johannes Bliestle ist neuer ehrenamtlicher Vorsitzender der Bundesvereinigung der Erzeugerorganisationen Obst und Gemüse (BVEO). Der Gesamtvorstand hat in seiner Sitzung am 24. November 2022 den 57-jährigen Geschäftsführer der Reichenau Gemüse eG einstimmig gewählt.
Dr. Anne Monika Spallek, Mitglied im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft des Deutschen Bundestages und Berichterstatterin für Obst, im Gespräch mit Verbandsvertretern des Landesverbandes Obstbau Westfalen-Lippe auf dem Obstanbaubetrieb Drees in Coesfeld-Lette.
Die in der Diskussion immer wieder aufflammende Corona-Pandemie und insbesondere der Krieg in der Ukraine, mit seinen Auswirkungen auf die Wirtschaft und damit letztlich auf das Konsumverhalten, verunsichern die Obstbranche massiv.
Für viele Erdbeerbetriebe ist die mechanische Ranken- und Unkrautbekämpfung mittlerweile alternativlos geworden, denn neue Herbizidzulassungen sind nicht in Sicht.
Im Zeitraum vom 1. bis 29. November 2022 werden an neun Standorten im Bundesgebiet wieder unbrauchbar gewordene Pflanzenschutzmittel und Agrarchemikalien im Rahmen des Rücknahme-Systems PRE® (Pflanzenschutzmittel Rücknahme und Entsorgung) zurückgenommen.