Die Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (LBG) kann die Beiträge in diesem Jahr größtenteils spürbar senken. Gründe hierfür sind vor allem ein reduziertes Umlagesoll und höhere Bundesmittel.
Die LBG hat ab dem 21. Juli die Beitragsbescheide für das Jahr 2024 verschickt. Das Umlagesoll – festgelegt vom Vorstand der SVLFG – fällt mit 1.073 Mio. Euro 5,3 % geringer aus als im Vorjahr. Dadurch werden die Risikobeiträge durchschnittlich um rund 6 % gesenkt. Maßgeblich hierfür ist eine im Vergleich zum Vorjahr geringere Betriebsmittelzuführung. Dennoch werden bereits 39,8 Mio. Euro vorsorglich eingeplant, um die erwarteten Kostensteigerungen in den Jahren 2025 und 2026 finanzieren zu können.
119 Millionen Euro Bundesmittel tragen zusätzlich zur Entlastung bei. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies ein Plus von 20 Mio. Euro. Die Senkungsquote für voll Bundesmittel-berechtigte Unternehmen steigt dadurch von 15,45 % auf bis zu 20,04 %.
Die Grundbeiträge haben sich hingegen um 3,9 % erhöht. Der Mindestgrundbeitrag liegt nun bei 88,26 Euro, der Höchstgrundbeitrag bei 353,05 Euro. Ausschlaggebend hierfür sind vor allem gestiegene Aufwendungen für Präventionsmaßnahmen. Die Grundbeiträge liegen damit aber wieder unter dem Niveau von 2022.
Die im Vorjahr eingenommenen Betriebsmittel in Höhe von 100 Millionen Euro zur Finanzierung von Aufwendungen für die neue Berufskrankheit Parkinson sind noch nicht vollständig aufgebraucht. Die künftige Entwicklung ist aber unverändert nicht absehbar.
Wie in jedem Jahr berechnet sich der Beitrag individuell nach Flächen, Tieren, Arbeitswerten und Leistungsausgaben des Vorjahres. Entsprechend wirken sich Veränderungen in den Produktionsverfahren unterschiedlich auf die Beitragshöhe aus. Deutliche Beitragssenkungen überwiegen – in einzelnen Fällen kommt es jedoch auch zu Erhöhungen.
“Obstsalat” ist der neue Podcast der Fachgruppe Obstbau. Joerg Hilbers und Jens Stechmann diskutieren in der ersten Ausgabe über das Klageverfahren der Bundesfachgruppe Obstbau zum Glyphosat-Verbot in Wasserschutzgebieten. Außerdem informieren sie über den Zulassungsstand des Fungizids Captan und über die Kampagne zur Öffentlichkeitsarbeit für deutsche Erdbeeren.
Mit deutlicher Ablehnung reagiert der Zentralverband Gartenbau (ZVG) auf die Änderungsvorschläge der EU-Abgeordneten und Berichterstatterin Sarah Wiener zur neuen Verordnung zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (Sustainable Use Regulation – SUR).
Vom 22. bis 23. März 2023 diskutierten die Mitglieder der Bundesvereinigung der Erzeugerorganisationen Obst und Gemüse (BVEO) über die Schwerpunkte der aktuellen Markt- und Förderentwicklung des Sektors.
Mit einem neuen Service-Angebot für Ausbildungsbetriebe möchte der ZVG die Arbeit in den Landesverbänden unterstützen. Am 28. April startet die neue Reihe „Digitaler Toolsnack“.
Am 09. Juni 2021 ist das Agrarorganisationen- und Lieferkettengesetz (AgrarOLkG) in Kraft getreten. Es setzt die UTP-Richtlinie der EU um, die einen einheitlichen Mindestschutzstandard zur Bekämpfung von unlauteren Handelspraktiken in der Lebensmittellieferkette vorgibt.
Der Präsident des Provinzialverbandes Rheinischer Obst- und Gemüsebauer, Georg Boekels, hat die Vorwürfe von Maria Noichl, Agrarpolitische Sprecherin der SPD-Abgeordneten im Europaparlament, „auf das Schärfste zurückgewiesen.
Das Rückstandsmonitoring im QS-System überwacht bei Obst, Gemüse und Kartoffeln, ob geltende Rückstandshöchstgehalte für Pflanzenschutzmittel und Grenzwerte für Schadstoffe und Nitrat eingehalten werden.