Beiträge zur Berufsgenossenschaft sinken

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Die Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (LBG) kann die Beiträge in diesem Jahr größtenteils spürbar senken. Gründe hierfür sind vor allem ein reduziertes Umlagesoll und höhere Bundesmittel.

Die LBG hat ab dem 21. Juli die Beitragsbescheide für das Jahr 2024 verschickt. Das Umlagesoll – festgelegt vom Vorstand der SVLFG – fällt mit 1.073 Mio. Euro 5,3 % geringer aus als im Vorjahr. Dadurch werden die Risikobeiträge durchschnittlich um rund 6 % gesenkt. Maßgeblich hierfür ist eine im Vergleich zum Vorjahr geringere Betriebsmittelzuführung. Dennoch werden bereits 39,8 Mio. Euro vorsorglich eingeplant, um die erwarteten Kostensteigerungen in den Jahren 2025 und 2026 finanzieren zu können.

119 Millionen Euro Bundesmittel tragen zusätzlich zur Entlastung bei. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies ein Plus von 20 Mio. Euro. Die Senkungsquote für voll Bundesmittel-berechtigte Unternehmen steigt dadurch von 15,45 % auf bis zu 20,04 %.

Die Grundbeiträge haben sich hingegen um 3,9 % erhöht. Der Mindestgrundbeitrag liegt nun bei 88,26 Euro, der Höchstgrundbeitrag bei 353,05 Euro. Ausschlaggebend hierfür sind vor allem gestiegene Aufwendungen für Präventionsmaßnahmen. Die Grundbeiträge liegen damit aber wieder unter dem Niveau von 2022.

Die im Vorjahr eingenommenen Betriebsmittel in Höhe von 100 Millionen Euro zur Finanzierung von Aufwendungen für die neue Berufskrankheit Parkinson sind noch nicht vollständig aufgebraucht. Die künftige Entwicklung ist aber unverändert nicht absehbar.

Wie in jedem Jahr berechnet sich der Beitrag individuell nach Flächen, Tieren, Arbeitswerten und Leistungsausgaben des Vorjahres. Entsprechend wirken sich Veränderungen in den Produktionsverfahren unterschiedlich auf die Beitragshöhe aus. Deutliche Beitragssenkungen überwiegen – in einzelnen Fällen kommt es jedoch auch zu Erhöhungen.

Weitere Informationen unter: www.svlfg.de/berufsgenossenschaft-versicherung-beitraege

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Quelle: Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

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