Das Förderprogramm der Mehrgefahrenversicherung wird in Baden-Württemberg ab dem Antragsjahr 2026 um zwei wichtige Bereiche erweitert: Das Risiko Hagel und der Hopfenbau werden künftig Teil der Versicherung sein.
„Mit der Erweiterung der Mehrgefahrenversicherung um Risiko Hagel und den Hopfenbau geben wir unseren Betrieben mehr Sicherheit, schaffen Planungssicherheit und stärken die Resilienz der Betriebe gegenüber Wetterextremen“, ließ Peter Hauk, Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz des Landes Baden-Württemberg, am 10. September in einer Pressemitteilung bekanntgeben. Obst-, Wein- und Hopfenanbau sind Kulturen mit einer hohen Wertschöpfung je Hektar Anbaufläche stark wetter- und schadensanfällig. Hagel, Starkfrost, Sturm oder Starkregen können bei diesen Kulturen daher schnell den Ertrag eines ganzen Jahres zerstören und zur Existenzgefährdung führen. „Durch die Aufnahme von Hagelrisikos sowie des Hopfenanbaus in die Mehrgefahrenversicherung bieten wir unseren Sonderkulturbetrieben einen umfassenden Schutz vor wetterbedingten Risiken, der es ihnen ermöglicht, finanziellen Ausfällen vorzubeugen und ihre wirtschaftliche Stabilität zu sichern“, betonte Minister Hauk. „Diese Kulturen sind nicht nur von großer Bedeutung für die Ernährungswirtschaft und die Gastronomie, sondern auch für den Tourismus und die regionale Identität. Wir werden weiterhin alles tun, um diese Anbauformen zu unterstützen und sicherzustellen, dass sie auch in Zukunft ein wichtiger Teil unserer Landwirtschaft bleiben", erklärte der Minister. Die Details der Erweiterung, einschließlich der Förderbedingungen, werden in den kommenden Wochen bekannt gegeben. Die Anpassungen wurden in enger Abstimmung mit den landwirtschaftlichen Berufsverbänden und den Versicherungsträgern vorgenommen, um sicherzustellen, dass die Bedürfnisse der Landwirte bestmöglich berücksichtigt werden. Von Seiten des Landesbauernverbandes wird die Erweiterung begrüßt. Schon länger fordert der LBV eine Ausweitung der ursprünglich nur für Obst und Wein konzipierten Mehrgefahrenversicherung hin zu einer umfassenderen Versicherung für hohe Unwetterrisiken, auch bei weiteren Ackerkulturen.
Das von Baden-Württemberg als bundesweit erstem Land 2020 aufgelegte Förderprogramm Ertragsversicherung Obst- und Weinbau zur Förderung von Versicherungsprämien gegen die Risiken Spätfrost, Sturm und Starkregen stößt bei den Obst- und Weinbaubetrieben im Land auf eine breite Akzeptanz. Das Förderprogramm wurde daher verstetigt und laufendweiterentwickelt, was insbesondere die Bereiche verwaltungsmäßige Umsetzung, Finanzierung und inhaltliche Ausgestaltung betrifft. Um das Antrags- und Verwaltungsverfahren noch effizienter zu gestalten und zu einem modernen Online-Verfahren weiterzuentwickeln, wurde das Förderprogramm im aktuellen Antragsjahr 2025 mit FIONA und dem Gemeinsamen Antrag verbunden. Dies ist zudem Voraussetzung, um zukünftig auch EU-Mittel aus der zweiten Säule der GAP zur Finanzierung einsetzen zu können und die Fördermaßnahme in den ELER zu integrieren.
Pflanzenschutzgeräte, Geräteteile oder Baugruppen durchlaufen auf Antrag der Herstellerfirmen ein umfassendes Prüfverfahren. Die Prüfungen basieren auf den Vorgaben des Pflanzenschutzgesetzes, der Pflanzenschutzgeräteverordnung, gültigen Normen sowie den Richtlinien des JKI.
Das Bundeskabinett hat nun den Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Finanzen (BMF). Beschlossen. Ab dem 1. Januar 2026 wird die Agrardieselrückvergütung vollständig wieder eingeführt. Land- und forstwirtschaftliche Betriebe erhalten dann wieder 21,48 Cent pro Liter Diesel zurück.
Der Industry Outlook Report 2025 von USApple, der auf der Outlook-Veranstaltung in Chicago veröffentlicht wurde, schätzt die diesjährige Gesamtproduktion von Äpfeln in den USA auf rund 5,3 Mrd. Kilo.
Deutsche Einzelhändler um Rossmann, Globus und Netto gründen mit den französischen Handelsriesen Carrefour und Cooperative U eine neue europäische Einkaufsallianz.
Die Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV) ist aufgehoben. Die entsprechende Aufhebungsverordnung des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) wurde im Bundesgesetzblatt Teil I veröffentlicht und tritt damit in Kraft. Die Verordnung war 2018 eingeführt worden.
Joachim Rukwied, Präsident des Deutschen Bauernverbandes, kritisierte den Vorschlag der Mindestlohnkommission, den Mindestlohn auf 14,60 Euro anzuheben in aller Deutlichkeit: „Diese massive Anhebung des Mindestlohns wird landwirtschaftliche Betriebe zum Ausstieg aus arbeitsintensiven Kulturen zwingen.“