Das Förderprogramm der Mehrgefahrenversicherung wird in Baden-Württemberg ab dem Antragsjahr 2026 um zwei wichtige Bereiche erweitert: Das Risiko Hagel und der Hopfenbau werden künftig Teil der Versicherung sein.
„Mit der Erweiterung der Mehrgefahrenversicherung um Risiko Hagel und den Hopfenbau geben wir unseren Betrieben mehr Sicherheit, schaffen Planungssicherheit und stärken die Resilienz der Betriebe gegenüber Wetterextremen“, ließ Peter Hauk, Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz des Landes Baden-Württemberg, am 10. September in einer Pressemitteilung bekanntgeben. Obst-, Wein- und Hopfenanbau sind Kulturen mit einer hohen Wertschöpfung je Hektar Anbaufläche stark wetter- und schadensanfällig. Hagel, Starkfrost, Sturm oder Starkregen können bei diesen Kulturen daher schnell den Ertrag eines ganzen Jahres zerstören und zur Existenzgefährdung führen. „Durch die Aufnahme von Hagelrisikos sowie des Hopfenanbaus in die Mehrgefahrenversicherung bieten wir unseren Sonderkulturbetrieben einen umfassenden Schutz vor wetterbedingten Risiken, der es ihnen ermöglicht, finanziellen Ausfällen vorzubeugen und ihre wirtschaftliche Stabilität zu sichern“, betonte Minister Hauk. „Diese Kulturen sind nicht nur von großer Bedeutung für die Ernährungswirtschaft und die Gastronomie, sondern auch für den Tourismus und die regionale Identität. Wir werden weiterhin alles tun, um diese Anbauformen zu unterstützen und sicherzustellen, dass sie auch in Zukunft ein wichtiger Teil unserer Landwirtschaft bleiben", erklärte der Minister. Die Details der Erweiterung, einschließlich der Förderbedingungen, werden in den kommenden Wochen bekannt gegeben. Die Anpassungen wurden in enger Abstimmung mit den landwirtschaftlichen Berufsverbänden und den Versicherungsträgern vorgenommen, um sicherzustellen, dass die Bedürfnisse der Landwirte bestmöglich berücksichtigt werden. Von Seiten des Landesbauernverbandes wird die Erweiterung begrüßt. Schon länger fordert der LBV eine Ausweitung der ursprünglich nur für Obst und Wein konzipierten Mehrgefahrenversicherung hin zu einer umfassenderen Versicherung für hohe Unwetterrisiken, auch bei weiteren Ackerkulturen.
Das von Baden-Württemberg als bundesweit erstem Land 2020 aufgelegte Förderprogramm Ertragsversicherung Obst- und Weinbau zur Förderung von Versicherungsprämien gegen die Risiken Spätfrost, Sturm und Starkregen stößt bei den Obst- und Weinbaubetrieben im Land auf eine breite Akzeptanz. Das Förderprogramm wurde daher verstetigt und laufendweiterentwickelt, was insbesondere die Bereiche verwaltungsmäßige Umsetzung, Finanzierung und inhaltliche Ausgestaltung betrifft. Um das Antrags- und Verwaltungsverfahren noch effizienter zu gestalten und zu einem modernen Online-Verfahren weiterzuentwickeln, wurde das Förderprogramm im aktuellen Antragsjahr 2025 mit FIONA und dem Gemeinsamen Antrag verbunden. Dies ist zudem Voraussetzung, um zukünftig auch EU-Mittel aus der zweiten Säule der GAP zur Finanzierung einsetzen zu können und die Fördermaßnahme in den ELER zu integrieren.
Die TU München lädt zum 2. Weihenstephaner Zukunftsforum ein. Experten aus Agrarpolitik und Umweltschutz nehmen an diesem Tag das Verhältnis zwischen Landwirtschaftlern und Klimaschützern in den Fokus.
Am „Tag des Deutschen Apfels“ wurden nicht irgendwelche Äpfel gefeiert, sondern Äpfel aus deutschem Anbau – und dies eine Woche lang, mit Aktionen im Handel und einer aufmerksamkeitsstarken Medien-Kampagne.
Ab sofort können QS-Systempartner aus dem Bereich Obst, Gemüse, Kartoffeln mit einer Teilnahme am Modul "Freiwillige QS-Inspektion Nachhaltigkeit (FIN)" ihr Engagement für mehr Nachhaltigkeit zertifizieren lassen.
Über die moderne und zukunftsorientierte Ausbildung in den 14 Grünen Berufen hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) in Kooperation mit dem Bundesinformationszentrum Landwirtschaft (BZL) einen fünfminütigen Film veröffentlicht.
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) versendet in dieser Woche die Bewilligungsbescheide zur 2. Anpassungsbeihilfe an etwa 13.400 Anbauer über insgesamt 28,2 Millionen Euro.
Die Streichung der Agrardieselrückvergütung und der Steuerbefreiung für landwirtschaftliche Kfz belasten die grüne Branche und auch den Obstbau überproportional. Unter dem Motto "Zu viel ist zu viel! Jetzt ist Schluss!" fand deshalb am 18.12.2023 eine Großdemonstration der deutschen Landwirtschaft vor dem Brandenburger Tor in Berlin statt.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat eine Glyphosat-Eilverordnung auf den Weg gebracht, die am 15.12.2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde und mit Ablauf des 31. Dezember 2023 in Kraft tritt. Die Eilverordnung gilt für ein halbes Jahr.
Das Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz (AgrarOLkG), das für mehr Fairness gerade für kleinere Betriebe in der Lebensmittelkette sorgen soll, zeigt Wirkung.