Die Bundesländer können die Direktzahlungen noch in diesem Jahr an die Anbauer auszahlen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat als frühestmögliche Auszahlungstermine den 22. und den 27. Dezember festgelegt, nun müssen die Länder die nötigen Voraussetzungen für die Auszahlungen schaffen.
2023 ist die neue Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU gestartet. Erstmals werden alle Zahlungen sowie Maßnahmen (sprich: die vom Bund ausgestalteten Direktzahlungen, aber auch die Maßnahmen der Länder aus der 2. Säule der GAP) in einem gemeinsamen deutschen Strategieplan zusammengefasst. Grundsätzlich lässt das EU-Recht eine Auszahlung im Zeitraum zwischen dem 1. Dezember eines Jahres und dem 30. Juni des Folgejahres zu. Das BMEL stellt den Ländern die entsprechenden Mittel zur Verfügung und die Länder zahlen die EU-Agrarförderung dann an die Betriebe aus. Die EU erstattet Anfang des übernächsten Monats nach der Auszahlung dem Bund die angefallenen Kosten. Die Direktzahlungen wurden in Deutschland meistens Ende Dezember ausgezahlt, seit 2015 wegen der außergewöhnlichen Situation am Kreditmarkt mit negativen Zinsen bereits Mitte Dezember, da dies keine Belastung für den Bundeshaushalt zur Folge hatte. Im letzten Jahr hatte das BMEL die gestiegenen Vorfinanzierungskosten übernommen und die Auszahlung der Direktzahlungen erneut deutlich vor Weihnachten ermöglicht. Aufgrund der angespannten Haushaltssituation und den hohen Zinslasten bei früherer Zahlung in Höhe von derzeit etwa 460.000 € pro Tag kann dies aus Gründen des Wirtschaftlichkeit 2023 nicht erfolgen.
Hintergrund: Direktzahlungen sind ein Kernelement der EU-Agrarförderung, die in der aktuellen Ausgestaltung die Einkommens- und Risikoabsicherung landwirtschaftlicher Betriebe in Form einer von der Produktion unabhängigen Zahlung unterstützt. Darüber hinaus honorieren die Direktzahlungen insbesondere über die neuen Öko-Regelungen gesellschaftliche Leistungen der Landwirtschaft im Klima-, Umwelt- und Naturschutz, die nicht über den Markt entgolten werden.
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Im Rahmen des sog. „Insektenschutzpakets“, wurden Anwendungsverbote für Herbizide und Insektizide in Naturschutzgebieten ausgesprochen. Noch im Jahr 2020 hatte die Bundesregierung Ausgleichszahlungen für betroffene Betriebe beschlossen.
In der Alterssicherung der Landwirte (AdL) gelten ab 2023 neue Beiträge. In den alten Bundesländern steigt der für Unternehmer geltende Beitrag um 16 Euro auf 286 Euro (Vorjahr: 270 Euro) im Monat.
Am 2. Dezember 2022 hat sich der Bundestag in der ersten Lesung mit den von den Regierungsfraktionen eingebrachten Gesetzentwürfen zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme sowie zur Einführung einer Strompreisbremse beschäftigt.
Johannes Bliestle ist neuer ehrenamtlicher Vorsitzender der Bundesvereinigung der Erzeugerorganisationen Obst und Gemüse (BVEO). Der Gesamtvorstand hat in seiner Sitzung am 24. November 2022 den 57-jährigen Geschäftsführer der Reichenau Gemüse eG einstimmig gewählt.
Dr. Anne Monika Spallek, Mitglied im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft des Deutschen Bundestages und Berichterstatterin für Obst, im Gespräch mit Verbandsvertretern des Landesverbandes Obstbau Westfalen-Lippe auf dem Obstanbaubetrieb Drees in Coesfeld-Lette.
Die in der Diskussion immer wieder aufflammende Corona-Pandemie und insbesondere der Krieg in der Ukraine, mit seinen Auswirkungen auf die Wirtschaft und damit letztlich auf das Konsumverhalten, verunsichern die Obstbranche massiv.
Für viele Erdbeerbetriebe ist die mechanische Ranken- und Unkrautbekämpfung mittlerweile alternativlos geworden, denn neue Herbizidzulassungen sind nicht in Sicht.
Im Zeitraum vom 1. bis 29. November 2022 werden an neun Standorten im Bundesgebiet wieder unbrauchbar gewordene Pflanzenschutzmittel und Agrarchemikalien im Rahmen des Rücknahme-Systems PRE® (Pflanzenschutzmittel Rücknahme und Entsorgung) zurückgenommen.