Auszahlungstermine für die EU-Agrarförderung 2023

BMEL
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Die Bundesländer können die Direktzahlungen noch in diesem Jahr an die Anbauer auszahlen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat als frühestmögliche Auszahlungstermine den 22. und den 27. Dezember festgelegt, nun müssen die Länder die nötigen Voraussetzungen für die Auszahlungen schaffen.

2023 ist die neue Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU gestartet. Erstmals werden alle Zahlungen sowie Maßnahmen (sprich: die vom Bund ausgestalteten Direktzahlungen, aber auch die Maßnahmen der Länder aus der 2. Säule der GAP) in einem gemeinsamen deutschen Strategieplan zusammengefasst.
Grundsätzlich lässt das EU-Recht eine Auszahlung im Zeitraum zwischen dem 1. Dezember eines Jahres und dem 30. Juni des Folgejahres zu. Das BMEL stellt den Ländern die entsprechenden Mittel zur Verfügung und die Länder zahlen die EU-Agrarförderung dann an die Betriebe aus. Die EU erstattet Anfang des übernächsten Monats nach der Auszahlung dem Bund die angefallenen Kosten.
Die Direktzahlungen wurden in Deutschland meistens Ende Dezember ausgezahlt, seit 2015 wegen der außergewöhnlichen Situation am Kreditmarkt mit negativen Zinsen bereits Mitte Dezember, da dies keine Belastung für den Bundeshaushalt zur Folge hatte. Im letzten Jahr hatte das BMEL die gestiegenen Vorfinanzierungskosten übernommen und die Auszahlung der Direktzahlungen erneut deutlich vor Weihnachten ermöglicht. Aufgrund der angespannten Haushaltssituation und den hohen Zinslasten bei früherer Zahlung in Höhe von derzeit etwa 460.000 € pro Tag kann dies aus Gründen des Wirtschaftlichkeit 2023 nicht erfolgen.

Hintergrund:
Direktzahlungen sind ein Kernelement der EU-Agrarförderung, die in der aktuellen Ausgestaltung die Einkommens- und Risikoabsicherung landwirtschaftlicher Betriebe in Form einer von der Produktion unabhängigen Zahlung unterstützt. Darüber hinaus honorieren die Direktzahlungen insbesondere über die neuen Öko-Regelungen gesellschaftliche Leistungen der Landwirtschaft im Klima-, Umwelt- und Naturschutz, die nicht über den Markt entgolten werden.

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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

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