Die Bundesländer können die Direktzahlungen noch in diesem Jahr an die Anbauer auszahlen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat als frühestmögliche Auszahlungstermine den 22. und den 27. Dezember festgelegt, nun müssen die Länder die nötigen Voraussetzungen für die Auszahlungen schaffen.
2023 ist die neue Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU gestartet. Erstmals werden alle Zahlungen sowie Maßnahmen (sprich: die vom Bund ausgestalteten Direktzahlungen, aber auch die Maßnahmen der Länder aus der 2. Säule der GAP) in einem gemeinsamen deutschen Strategieplan zusammengefasst. Grundsätzlich lässt das EU-Recht eine Auszahlung im Zeitraum zwischen dem 1. Dezember eines Jahres und dem 30. Juni des Folgejahres zu. Das BMEL stellt den Ländern die entsprechenden Mittel zur Verfügung und die Länder zahlen die EU-Agrarförderung dann an die Betriebe aus. Die EU erstattet Anfang des übernächsten Monats nach der Auszahlung dem Bund die angefallenen Kosten. Die Direktzahlungen wurden in Deutschland meistens Ende Dezember ausgezahlt, seit 2015 wegen der außergewöhnlichen Situation am Kreditmarkt mit negativen Zinsen bereits Mitte Dezember, da dies keine Belastung für den Bundeshaushalt zur Folge hatte. Im letzten Jahr hatte das BMEL die gestiegenen Vorfinanzierungskosten übernommen und die Auszahlung der Direktzahlungen erneut deutlich vor Weihnachten ermöglicht. Aufgrund der angespannten Haushaltssituation und den hohen Zinslasten bei früherer Zahlung in Höhe von derzeit etwa 460.000 € pro Tag kann dies aus Gründen des Wirtschaftlichkeit 2023 nicht erfolgen.
Hintergrund: Direktzahlungen sind ein Kernelement der EU-Agrarförderung, die in der aktuellen Ausgestaltung die Einkommens- und Risikoabsicherung landwirtschaftlicher Betriebe in Form einer von der Produktion unabhängigen Zahlung unterstützt. Darüber hinaus honorieren die Direktzahlungen insbesondere über die neuen Öko-Regelungen gesellschaftliche Leistungen der Landwirtschaft im Klima-, Umwelt- und Naturschutz, die nicht über den Markt entgolten werden.
Über den Autor
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Die Erdbeersaison hat in Huelva begonnen - der Region, in der fast 98 % der spanischen Erdbeeren produziert werden. In diesem Jahr wird mit einer Produktion von 221.412 Tonnen gerechnet, das sind ca. 9 % weniger als im Vorjahr.
Der Ständige Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCoPAFF) hat einem Verordnungsentwurf der Europäischen Kommission zugestimmt, der die Rückstandshöchstgehalte für Acetamiprid aus gesundheitlichen Vorsorgegründen absenkt.
Sturm Laurence Ende März hat in Huelva neben heftigen Regenfällen auch zwei Tornados verursacht. Aktuellen Schätzungen zufolge entstanden dadurch erhebliche Schäden an 300 bis 400 Hektar Folientunneln für Obst (hauptsächlich Erdbeeren).
Chemischer Pflanzenschutz steht in der öffentlichen Kritik – auch wenn er weltweit die Ernten sichert. In den letzten Jahren sind viele Mittel vom Markt verschwunden, die Zulassung neuer Wirkstoffe gestaltet sich langwierig.
Das Benchmarking des QS-GAP-Standards ist für Erzeuger von Obst, Gemüse und Kartoffeln, deren Ware für die Vermarktung an den Lebensmitteleinzelhandel oder den Export vorgesehen ist, von zentraler Bedeutung.
Die regenerative Landwirtschaft wird oft als Lösung für Klimaschutz und Rentabilität gesehen, doch eine aktuelle Studie des vom Thünen-Institut und von global networks koordinierten unabhängigen Netzwerks agri benchmark zeigt ernüchternde Ergebnisse.
Was Sorgfaltspflichten und Menschenrechte künftig zur Handelsnorm machen soll, könnte entscheidend abgeschwächt werden. „Das müssen wir als engagierte Zivilgesellschaft gemeinsam verhindern“, wie Fairtrade kürzlich verkündete.
Kürzlich hat die neue EU-Kommission ihre Vision für Landwirtschaft und Ernährung vorgestellt, einen ehrgeizigen Fahrplan für die europäische Landwirtschaft und Ernährung der Zukunft.
Die ersten Bundesländer haben mit der Bewilligung der Frosthilfen im Obst- und Weinbau begonnen. Damit erhalten die Betriebe finanzielle Unterstützung, die im Frühjahr 2024 infolge von Spätfrösten Einbußen erlitten haben.
Der Rat hat dem entsprechenden Vorschlag der EU-Kommission kürzlich zugestimmt. Konkret sollen die Gelder Folgen von Klima- und Wetterextremen in der Landwirtschaft abfedern.