Das Benchmarking des QS-GAP-Standards ist für Erzeuger von Obst, Gemüse und Kartoffeln, deren Ware für die Vermarktung an den Lebensmitteleinzelhandel oder den Export vorgesehen ist, von zentraler Bedeutung. Mit der Zertifizierung nach dem QS-GAP Leitfaden erhalten Betriebe nicht nur die Lieferberechtigung für QS, sondern auch für das weltweite GLOBAL G.A.P. System.
Mit dem Benchmarking gegenüber dem GLOBAL G.A.P.-Standard vermeidet QS seit 2006 für deutsche Erzeugerbetriebe eine Doppelzertifizierung und damit Aufwand und Kosten für die Systempartner. Das aktuelle Benchmarking war notwendig, da GLOBA LG.A.P. eine neue Version seines Standards – jetzt die IFA Version 6 – veröffentlicht hat. Innerhalb des Benchmarkingprozesses müssen die QS-Anforderungen an die inhaltlichen und formalen Vorgaben von GLOBALG.A.P. angepasst werden. Dieser Prozess stellt sicher, dass die Standards auf dem gleichen Niveau sind. Neben dem GS-GAP Standard bietet QS auch den Standard QS Erzeugung OGK an, der sich auf Lebensmittelsicherheit und risikoorientierte Prüffrequenzen konzentriert.
Die QS-Akademie unterstützt die QS-Systempartner bei der Umstellung auf den neuen QS-GAP Leitfaden mit kostenfreien Online-Seminaren. Auf der QS-Webseite stehen eine neue Eigenkontrollcheckliste, Mustervorlagen sowie Arbeitshilfen zur Verfügung.
Was Sie über das aktuelle Benchmarking wissen sollten:
QS-GAP hat erfolgreich das Benchmarking mit der GLOBAL G.A.P. IFA 6 Smart Version durchlaufen.
Ab dem 1. April 2025 gilt die neue Version QS-GAP 5.0, während QS-GAP 4.0 bis zum 31. März 2025 gültig bleibt.
Betriebe, die in diesem Jahr vor dem 1. April 2025 auditiert wurden, können ihre Zertifikate auch bis zum Ende der regulären Laufzeit nutzen.
Um die Umstellung auf den neuen QS-GAP Leitfaden zu erleichtern, sind Neuerungen in den Leitfäden gelb markiert. Die Revisionsinformation am Ende des Leitfadens listet gestrichene Passagen auf.
Für einige neue Anforderungen stellt QS-Mustervorlagen und Arbeitshilfen bereit, die auf der QS-Website zur Verfügung stehen.
Die Regelungen zur QS-GAP Prüfsystematik wurden in ein separates Dokument ausgelagert, wobei insbesondere der Auditzeitpunkt betroffen ist.
Ein kostenloses Online-Seminar der QS-Akademie informiert über die wesentlichen Änderungen des QS-GAP Leitfadens und der angepassten Prüfsystematik.
Die neuen Dokumente zu den Standards QS-GAP und QS-Erzeugung Obst, Gemüse, Kartoffeln sind bereits auf der QS-Website abrufbar. Ab dem 1. April 2025 müssen die neuen Anforderungen eingehalten werden, weshalb QS die Verwendung der neuen Eigenkontrollchecklisten empfiehlt.
Wie es weitergeht: QS hat sich zum Ziel gesetzt, den Leitfaden so praxisnah wie möglich zu gestalten und insbesondere den Dokumentationsaufwand wo möglich zu reduzieren. Aufgrund der notwendigen Anerkennung und um die vorhandenen Vermarktungswege offenzuhalten, geht dies für QS-GAP nur im Einvernehmen mit GLOBAL G.A.P. Ziel ist eine Verständigung mit GLOBAL G.A.P. über mögliche Vereinfachungen im Sinne der deutschen Produktion zu erzielen. Diesbezüglich haben QS und GLOBAL G.A.P. eine gemeinsame Prüfung der bestehenden Anforderungen vereinbart.
Das Bundeskabinett hat nun den Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Finanzen (BMF). Beschlossen. Ab dem 1. Januar 2026 wird die Agrardieselrückvergütung vollständig wieder eingeführt. Land- und forstwirtschaftliche Betriebe erhalten dann wieder 21,48 Cent pro Liter Diesel zurück.
Der Industry Outlook Report 2025 von USApple, der auf der Outlook-Veranstaltung in Chicago veröffentlicht wurde, schätzt die diesjährige Gesamtproduktion von Äpfeln in den USA auf rund 5,3 Mrd. Kilo.
Deutsche Einzelhändler um Rossmann, Globus und Netto gründen mit den französischen Handelsriesen Carrefour und Cooperative U eine neue europäische Einkaufsallianz.
Die Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV) ist aufgehoben. Die entsprechende Aufhebungsverordnung des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) wurde im Bundesgesetzblatt Teil I veröffentlicht und tritt damit in Kraft. Die Verordnung war 2018 eingeführt worden.
Joachim Rukwied, Präsident des Deutschen Bauernverbandes, kritisierte den Vorschlag der Mindestlohnkommission, den Mindestlohn auf 14,60 Euro anzuheben in aller Deutlichkeit: „Diese massive Anhebung des Mindestlohns wird landwirtschaftliche Betriebe zum Ausstieg aus arbeitsintensiven Kulturen zwingen.“
Die Bundesregierung will geografische Angaben bei Agrarerzeugnissen sowie handwerklichen und industriellen Erzeugnissen besser schützen. Einen gemeinsamen Entwurf für ein Geoschutzreformgesetz haben das Bundesjustiz- und das Bundeslandwirtschaftsministerium in der vergangenen Woche vorgelegt.
ALDI Nord und ALDI SÜD wollen die heimische Landwirtschaft unterstützen, indem sie immer mehr Produkte mit der Herkunftskennzeichnung ,,Gutes aus deutscher Landwirtschaft‘‘ ins Sortiment aufnehmen.