Aktuelles Benchmarking von QS-GAP mit GLOBALG.A.P.
Das Benchmarking des QS-GAP-Standards ist für Erzeuger von Obst, Gemüse und Kartoffeln, deren Ware für die Vermarktung an den Lebensmitteleinzelhandel oder den Export vorgesehen ist, von zentraler Bedeutung. Mit der Zertifizierung nach dem QS-GAP Leitfaden erhalten Betriebe nicht nur die Lieferberechtigung für QS, sondern auch für das weltweite GLOBAL G.A.P. System.
Mit dem Benchmarking gegenüber dem GLOBAL G.A.P.-Standard vermeidet QS seit 2006 für deutsche Erzeugerbetriebe eine Doppelzertifizierung und damit Aufwand und Kosten für die Systempartner.
Das aktuelle Benchmarking war notwendig, da GLOBA LG.A.P. eine neue Version seines Standards – jetzt die IFA Version 6 – veröffentlicht hat. Innerhalb des Benchmarkingprozesses müssen die QS-Anforderungen an die inhaltlichen und formalen Vorgaben von GLOBALG.A.P. angepasst werden. Dieser Prozess stellt sicher, dass die Standards auf dem gleichen Niveau sind. Neben dem GS-GAP Standard bietet QS auch den Standard QS Erzeugung OGK an, der sich auf Lebensmittelsicherheit und risikoorientierte Prüffrequenzen konzentriert.
Die QS-Akademie unterstützt die QS-Systempartner bei der Umstellung auf den neuen QS-GAP Leitfaden mit kostenfreien Online-Seminaren. Auf der QS-Webseite stehen eine neue Eigenkontrollcheckliste, Mustervorlagen sowie Arbeitshilfen zur Verfügung.
Was Sie über das aktuelle Benchmarking wissen sollten:
- QS-GAP hat erfolgreich das Benchmarking mit der GLOBAL G.A.P. IFA 6 Smart Version durchlaufen.
- Ab dem 1. April 2025 gilt die neue Version QS-GAP 5.0, während QS-GAP 4.0 bis zum 31. März 2025 gültig bleibt.
- Betriebe, die in diesem Jahr vor dem 1. April 2025 auditiert wurden, können ihre Zertifikate auch bis zum Ende der regulären Laufzeit nutzen.
- Um die Umstellung auf den neuen QS-GAP Leitfaden zu erleichtern, sind Neuerungen in den Leitfäden gelb markiert. Die Revisionsinformation am Ende des Leitfadens listet gestrichene Passagen auf.
- Für einige neue Anforderungen stellt QS-Mustervorlagen und Arbeitshilfen bereit, die auf der QS-Website zur Verfügung stehen.
- Die Regelungen zur QS-GAP Prüfsystematik wurden in ein separates Dokument ausgelagert, wobei insbesondere der Auditzeitpunkt betroffen ist.
- Ein kostenloses Online-Seminar der QS-Akademie informiert über die wesentlichen Änderungen des QS-GAP Leitfadens und der angepassten Prüfsystematik.
- Die neuen Dokumente zu den Standards QS-GAP und QS-Erzeugung Obst, Gemüse, Kartoffeln sind bereits auf der QS-Website abrufbar. Ab dem 1. April 2025 müssen die neuen Anforderungen eingehalten werden, weshalb QS die Verwendung der neuen Eigenkontrollchecklisten empfiehlt.
Wie es weitergeht:
QS hat sich zum Ziel gesetzt, den Leitfaden so praxisnah wie möglich zu gestalten und insbesondere den Dokumentationsaufwand wo möglich zu reduzieren. Aufgrund der notwendigen Anerkennung und um die vorhandenen Vermarktungswege offenzuhalten, geht dies für QS-GAP nur im Einvernehmen mit GLOBAL G.A.P. Ziel ist eine Verständigung mit GLOBAL G.A.P. über mögliche Vereinfachungen im Sinne der deutschen Produktion zu erzielen. Diesbezüglich haben QS und GLOBAL G.A.P. eine gemeinsame Prüfung der bestehenden Anforderungen vereinbart.
News & Infos

EU-weit mehr als 300 Fälle von zu hohen PSM-Rückständen in Obst und Gemüse
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“Zukunftsprogramm Landwirtschaft” in der Kritik
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Schimmel an Erdbeeren aus dem Mittelmeerraum - ein Problem?
Das NDR-Verbrauchermagazin "Markt" hat Stichproben von frühen Erdbeeren aus dem Mittelmeerraum bei Edeka, Lidl, Rewe und einem örtlichen Gemüsehändler gekauft. Die Erdbeeren kamen aus Spanien, Griechenland und Italien.

Pachtpreise weiter gestiegen
Im Jahr 2023 hat das jährliche Pachtentgelt je Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche bundesweit durchschnittlich 357 Euro betragen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach den Ergebnissen der Agrarstrukturerhebung 2023 mitteilt, entsprach dies einem Anstieg von 9 % gegenüber 2020 (329 Euro).

Genomsequenz der Schattenmorelle entschlüsselt
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Neu als Berufskrankheit anerkannt: Parkinson-Syndrom durch chemische Pflanzenschutzmittel
Der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten (ÄSVB) – ein weisungsunabhängiges Gremium, das beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) angegliedert ist – hat empfohlen, das Parkinson-Syndrom durch chemische Pflanzenschutzmittel als neue Berufskrankheit in die Berufskrankheiten-Verordnung aufzunehmen.

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Mit dem ausgewiesenen Ziel, mit nachhaltigem Pflanzenschutz die Ernten der Zukunft zu sichern, hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) einen breiten Beteiligungsprozess für das "Zukunftsprogramm Pflanzenschutz"...

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Lösung für bedrohte Sorten?
In Australien ist eine erste gentechnisch veränderte Banane der Sorte ‘Cavendish‘ zugelassen worden. Kann dadurch die wichtigste Handelssorte der Welt gerettet werden?

Lust auf ein Auslandspraktikum in Uganda?
Die Schorlemer Stiftung des Deutschen Bauernverbandes bietet für Fachkräfte und Studierende aus den Bereichen Landwirtschaft, Gartenbau und Weinbau sowie verwandter Agrarbereiche ab August eine einzigartige Gelegenheit, ihre Fähigkeiten in einem internationalen Umfeld zu erweitern.